Handwerkerausgaben und Nebenkosten lassen sich von der Steuer absetzen / Steuerersparnis von 1.200 Euro pro Jahr / Arbeitsintensive Leistungen wie ein hydraulischer Abgleich lohnen sich besonders
(ots) - Der Jahresbeginn ist die Zeit der guten Vorsätze -
und der Steuererklärung. Die vom Bundesumweltministerium geförderte
Kampagne "Meine Heizung kann mehr" weist darauf hin, dass
Arbeitskosten für Handwerker und die Nebenkosten der Wohnung als
haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar sind. Das
Finanzamt erstattet 20 Prozent der Lohnkosten einschließlich
Mehrwertsteuer zurück. Pro Jahr und Haushalt können maximal
Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders lohnt
sich das bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie einem
hydraulischen Abgleich. Mit einer solchen Heizungsoptimierung werden
Heizungsanlagen so eingestellt, dass sich die Wärme effizient im Haus
verteilt. Das ist bislang nur bei etwa 15 Prozent der Anlagen in
Deutschland der Fall. Zusätzlich zur Steuerersparnis winken so in
einem Einfamilienhaus Einsparungen bei den Heizkosten von
durchschnittlich 110 Euro im Jahr. Der WärmeCheck auf
www.meine-heizung.de zeigt Hauseigentümern, was sie im konkreten Fall
sparen können.
Detaillierte Rechnung und Überweisung sind Pflicht
Der hydraulische Abgleich kostet für ein Einfamilienhaus - je nach
Zustand der Heizanlage - im Schnitt zwischen 600 und 1.000 Euro. Etwa
die Hälfte davon sind Lohnkosten. Diese können in der
Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das entspricht
einer Steuerersparnis von 60 bis 100 Euro. Um diese in Anspruch
nehmen zu können, braucht der Hauseigentümer eine detaillierte
Rechnung vom Handwerker, auf der die Lohnkosten extra ausgewiesen
sein müssen. Zusätzlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den
Handwerker per Überweisung bezahlt hat. Barzahlungen werden vom
Finanzamt nicht anerkannt.
Nebenkosten sind teilweise von der Steuer absetzbar
Neben den Lohnkosten für Handwerker können sich Mieter und
Wohnungseigentümer auch einen Teil der Nebenkosten mit der
Steuererklärung zurückholen. Das betrifft etwa die Ausgaben für
Hausmeister, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Winterdienst oder
Hausreinigung. Absetzbar sind ebenfalls 20 Prozent der Lohnkosten.
Dazu müssen die Lohn- und Materialkosten der jeweiligen Punkte in der
Betriebskostenabrechnung aufgeschlüsselt sein.
Über co2online und "Meine Heizung kann mehr"
"Meine Heizung kann mehr" (http://www.meine-heizung.de) ist eine
Kampagne der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Die
bundesweite Kampagne wird vom Bundesumweltministerium im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und von der
Verbraucherzentrale Energieberatung unterstützt. Die Ostfalia
Hochschule für angewandte Wissenschaften ist wissenschaftlicher
Partner. Gemeinsam mit einem branchenübergreifenden Netzwerk - mit
Partnern aus Verbänden, Wirtschaft und Fachmedien - werden
Verbraucher über persönliche Effizienzpotenziale informiert und
motiviert, in Sachen hydraulischer Abgleich selbst aktiv zu werden.
Pressekontakt:
Andreas Braun
co2online gemeinnützige GmbH
Hochkirchstr. 9 I 10829 Berlin
Tel.: 030 / 780 96 65 - 10 | Fax: 030 / 780 96 65 - 11
E-Mail: andreas.braun(at)co2online.de
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Datum: 23.01.2014 - 10:36 Uhr
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