Energiesparen im Betrieb: Licht ist ein großer Stromfresser / TÜV Rheinland: Kleine Tricks reichen schon aus / Bewusstes Nutzerverhalten wichtig / Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
(ots) - Der Stand-by-Modus kostet deutsche Haushalte und
Büros jährlich fünf bis sechs Milliarden Euro. Dabei reichen schon
kleine Tricks aus, um Strom zu sparen. Eine intelligente
Steckdosenleiste oder eine mit Schalter kann eine Lösung sein, um
mehrere Geräte mit einem Knopfdruck auszuschalten. Ähnlich sieht es
bei den Heizkosten aus. Als Faustregel gilt: Jedes Grad weniger
Temperatur bedeutet eine Energieeinsparung von sechs Prozent. Wer
sein Büro außerdem mehrmals am Tag querlüftet, anstatt das Fenster zu
kippen und die Heizung laufen zu lassen, verbessert das Raumklima.
"Wichtig ist ein energiebewusstes Nutzerverhalten, dann ist im
Schnitt ein Energieeinsparpotenzial von zehn Prozent möglich", sagt
Ramona Schalek, TÜV Rheinland-Expertin für Energieeffizienz.
15 bis 70 Prozent Strom einsparen
Kleine und mittlere Unternehmen, die Energie einsparen wollen,
können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) oder beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramme
beantragen. Kleine und mittlere Unternehmen sind nach EU-Definition
Betriebe, die nicht mehr als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von
maximal 43 Millionen Euro im Jahr oder einen Umsatz von maximal 50
Millionen Euro im Jahr haben. "Gerade diese Unternehmen können bei
der Beleuchtung mindestens 15 Prozent Strom einsparen", betont Ramona
Schalek. Der Einbau von Tageslichtsensoren oder Bewegungsmeldern
bedeutet rund 20 Prozent weniger Strom. TÜV Rheinland bietet
Energieberatungen an, die ebenfalls gefördert werden. Wer langfristig
Energie in seinem Betrieb einsparen möchte, für den ist ein
Energiemanagementsystem die richtige Lösung.
Neue Richtlinien des BAFA
Großes Einsparpotenzial liegt in den sogenannten
Querschnittstechnologien, die branchenunabhängig in jedem Unternehmen
für den Betrieb notwendig sind. Das BAFA hat zu Beginn des Jahres die
Richtlinien zur Förderung von Querschnittstechnologien geändert. Mit
aufgenommen wurden nun auch jegliche Art von Wärmerückgewinnungs- und
Beleuchtungsanlagen basierend auf LED-Technik sowie die Förderung der
tageslichtabhängigen Steuerung und Regelung.
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Datum: 04.02.2014 - 10:00 Uhr
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