Neue Energieeinsparverordnung kassiert alte Heizkessel / Deutscher Verband Flüssiggas: Kosten- und Umweltvorteile von Flüssiggas überzeugen
(ots) - Am 1. Mai 2014 tritt die Novelle der
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Darauf verweist der
Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG). Nach der Novelle müssen unter
anderem Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen
betrieben werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, nach
30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Vor 1985 eingebaute
Heizkessel dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden.
Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Pflicht
ausgenommen. Auch Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die
vor Februar 2002 zumindest eine Wohnung selbst genutzt haben, sind
von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel muss
der neue Eigentümer seiner Austauschpflicht binnen zwei Jahren
nachkommen.
Von der EnEV betroffene Immobilieneigentümer könnten mit einer
neuen Heizung künftig eine Menge Energie und Kosten sparen, so
Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer des DVFG. Bekanntlich nutzten
gasbetriebene Brennwertheizungen ihren Brennstoff besonders effizient
und überzeugten daher durch niedrige Betriebskosten. In Häusern ohne
Erdgasanschluss sei daher Flüssiggas die attraktivste Alternative.
Auch im Vergleich zu den Investitionskosten bei Öl, Pellets oder
Wärmepumpen (10.000 bis 30.000 Euro) erweise sich die Investition in
eine Flüssiggas-Heizung (bis zu 5.000 Euro) als clevere Wahl. Neben
den Kostenvorteilen schätzten viele Verbraucher aber auch den
Umweltvorteil des Energieträgers Flüssiggas. Andreas Stücke:
"Flüssiggas verbrennt besonders schadstoffarm. Eigentümer von
Flüssiggas-Heizungen sind damit auch von drastisch verschärften
Feinstaubauflagen ihrer Kommune nicht betroffen."
Pressekontakt:
Dr. Andreas Stücke
Tel.: 030 / 29 36 710
E-Mail: a.stuecke(at)dvfg.de
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Datum: 23.04.2014 - 10:00 Uhr
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