BUND-Vorsitzender Weiger bei EEG-Anhörung: "Politik darf erneuerbare Energien nicht ausbremsen"
(ots) - "Passiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner
jetzigen Form das Parlament, wird nicht nur das Ausbauziel für Wind-
und Sonnenstrom verfehlt, sondern auch das nationale Klimaziel von 40
Prozent CO2-Reduktion bis 2020", so Hubert Weiger, Vorsitzender des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), im Rahmen einer
Stellungnahme seines Verbands zur morgigen Anhörung im
Umweltausschuss des Bundestags.
Weiger kritisiert vor allem, dass Bundesumweltministerin Hendricks
mit einem Aktionsprogramm das absehbare Verfehlen des Klimaziels zu
vermeiden suche, während gleichzeitig Energieminister Gabriel mit
seiner EEG-Reform das erfolgreichste Klimaschutzinstrument
Deutschlands ausbremse.
Der BUND-Vorsitzende fordert die Aufhebung der geplanten Deckelung
für Windstrom an Land und für Solaranlagen von je 2500 Megawatt. Im
EEG festgeschrieben werden müsse außerdem ein Anteil erneuerbarer
Energien von mindestens 45 Prozent bis 2020 und 75 Prozent bis 2030.
Eine weitere Fehlsteuerung im Entwurf des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht Weiger in der ab 2017 geltenden
Ausschreibungsregel. Demnach könnten künftig nur noch solche
Investoren Erneuerbare-Energien-Anlagen errichten, die per
Ausschreibung den Zuschlag dafür bekämen. Da Ausschreibungen
Großinvestoren begünstigten, könne dies für viele private
Kleinanleger und Bürgerenergie-Projekte das Aus bedeuten.
Bei der Erhebung der EEG-Umlage müsse das
Erneuerbare-Energien-Gesetz künftig auch Kohle- und Atomkraftwerke
sowie Braunkohletagebaue für deren Eigenstromverbrauch einbeziehen,
forderte der BUND-Vorsitzende. Von Vergünstigungen bei der EEG-Umlage
profitiere allein die Braunkohlewirtschaft jährlich mit rund 900
Millionen Euro. Würde die Bevorzugung von Kraftwerken und Tagebauen
beim Eigenstromverbrauch abgeschafft, könnte die EEG-Umlage um etwa
zwölf Prozent von jetzt 6,24 auf 5,5 Cent pro Kilowattstunde sinken,
sagte Weiger.
Die BUND-Stellungnahme zum EEG finden Sie im Internet unter:
www.bund.net/eeg-reform
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Datum: 03.06.2014 - 11:10 Uhr
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