IndustrieTreff - Deutsche Stromkunden zahlten Milliarden Euro zu viel an EEG-Umlage

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Deutsche Stromkunden zahlten Milliarden Euro zu viel an EEG-Umlage

ID: 1196815

(ots) - Die Aufgabe eines Energiedienstleisters wie
Care-Energy ist es unter anderem, die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit
von Energieabrechnungen für und im Interesse des Kunden zu prüfen.
Dabei gelten 3 Faktoren, die qualitative, die quantitative und die
anspruchsrechtliche Prüfung von Energieabrechnungen. Für diese
Vorgänge ist die Abteilung Energiecontrolling zuständig und
verantwortlich.

Die ersten Jahresabrechnungen 2014 diverser Versorger liegen
zwischenzeitlich vor und wurden genau unter diesen Gesichtspunkten
einem Stresstest unterzogen.

Das Ergebnis: Note 5(!) setzen

Neben den quantitativen Bemängelungen wog am schwerwiegendsten die
anspruchsrechtliche Prüfung, denn dabei haben 100% der geprüften
Anbieter die Novellierung des EEG - also EEG 2014 - nicht in deren
Abrechnungen einfließen lassen und verrechneten den deutschen
Stromkunden, Milliarden Euro zu viel.

"Selbstverständlich sind wir für unsere Kunden diesbezüglich da
und erledigen für diese die Formulierung des Rückforderungsanspruches
von deren Stromversorgern, für Stromversorger die Formulierung der
Rückforderung gegen deren Übertragungsnetzbetriebe. Fehler zu Lasten
von Verbrauchern, müssen korrigiert werden und der Kunde darf nicht
übergebührlich belastet werden, dafür gibt es unseren
Energiedienstleistungsvertrag - der Kunde muss immer sicher sein
können, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben - wir
holen die zu viel gezahlten Gelder für unsere Kunden wieder zurück -
egal von wem(!)", so Martin Richard Kristek CEO Care-Energy

Was sagt das Gesetz dazu?

Das deutsche EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) regelt die
Rahmenbedingungen von erneuerbaren Energien, aber auch die
Vergütungen und Umlagen welche daraus von Anlagenbetreibern erhalten
werden und von Versorgern bezahlt werden müssen, welche diese sodann




auf Ihre Kunden umlegen, eine Umlage eben - das ist denken wir allen
klar und dass dieses Gesetz wertvoll und sinnvoll ist, ist so denken
wir auch allen klar!

Fakt ist jedoch, dass dieses Gesetz einen Geltungsbereich hat, wie
jedes andere Gesetz ebenso. Der Unterschied dabei ist, jedoch, dass
der Geltungsbereich nicht wie in anderen Gesetzen üblich Deutschland
ist, sondern:

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014)

§ 4 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Anlagen, wenn und soweit die Erzeugung des
Stroms im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone erfolgt.

http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__4.html

Das bedeutet, dass das Gesetz selbst und somit ALLE Regelungen in
diesem und alle Bezug habenden Verordnungen aus und zu diesem, nur
für Strom aus Anlagen in Deutschland, beziehungsweise Strom aus
deutscher Produktion gilt. PUNKT!!

Ausländischer Strom - ob grau, grün oder wie auch immer gefärbt,
fällt nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes und die
ausländischen Anlagenbetreiber erhalten keine Vergütung, obwohl diese
nach Deutschland liefern. Andersrum fällt für diesen Strom auch keine
EEG-Umlage an, da das Gesetz und somit die Umlageregelung nicht gilt,
da der Geltungsbereich keinen Interpretationsspielraum diesbezüglich
zulässt.

Versorger welche somit Strom aus dem Ausland erhielten - und wir
prüften eine ganze Reihe von diesen - dürfen somit keine EEG-Umlage
an deren Kunden berechnen, da diese von den
Übertragungsnetzbetreibern auch nicht vorgeschrieben werden darf.

Weshalb auch? Es fehlt schlichtweg die gesetzliche Grundlage für
die Berechnung der EEG-Umlage, welche im (!)EEG(!) geregelt ist,
jedoch nur für Strom aus Anlagen im Bundesgebiet einschließlich der
deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone erzeugt wurde gültig ist
und angewendet werden darf und kann.

Fazit: In Ermangelung der Anwendbarkeit des EEG für importierten
Strom, können Kunden von deren Versorgern und Versorger von deren
Übertragungsnetzbetreibern die EEG-Umlage in voller Höhe wieder
zurückfordern. Europäische Versorger können somit ohne EEG-Umlage
ihren Strom in Deutschland verkaufen.



Pressekontakt:
Care-Energy Holding GmbH
Dkfm Marc März
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg

T.: +49 151 42260332
marc.maerz(at)care-energy.de
www.care-energy.de


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Datum: 09.04.2015 - 10:52 Uhr
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