Planungssicherheit und Kostenminimierung bei der Be- und Entlüftung von Tiefgaragen
Die Frage, ob bei einer Tiefgarage eine natürliche Lüftung zum Einsatz kommen kann oder eine maschinelle Lüftung eingebaut werden muss, hat entscheidenden Einfluss auf die Kosten. Die Experten des Ingenieurbüros Christian Eger IBEG sind erfahren und beraten bereits in der Planungsphase zur Auswahl der wirtschaftlichsten Projektvariante.
(industrietreff) - Die Anforderungen an die Be- und Entlüftung von Tiefgaragen werden durch verschiedenste Vorschriften, wie etwa die Landesbauordnung oder die Garagenverordnung (GaVO), bestimmt. Entscheidend für die Investitions- und Betriebskosten eines Vorhabens ist die Frage, ob eine natürliche Lüftung zum Einsatz kommen kann oder eine maschinelle Lüftung eingebaut werden muss. Behörden verlangen hierzu in der Regel gutachterliche Stellungnahmen.
In Tiefgaragen können prinzipiell drei Lüftungsarten, nämlich die Impulslüftung, die natürliche sowie die maschinelle Belüftung, eingesetzt werden. Kleine und wenig frequentierte Garagen können oft mit einer baulich optimierten natürlichen Lüftung ausgestattet werden. In geschlossene Mittel- und Großgaragen werden dagegen überwiegend maschinelle Abluftanlagen eingebaut, um die erhöhten Kohlenmonoxid-Konzentrationen abführen zu können und dem Brandschutz Rechnung zu tragen.
Die fachkundige Beantwortung der Frage, ob auf eine maschinelle Belüftung verzichtet werden kann, hat entscheidenden Einfluss auf die Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten. Architekten und Bauherren sollten deshalb im Vorfeld durch einen Sachverständigen ein Planungsgutachten erstellen lassen, in welchem Möglichkeiten und Ausgestaltungsvarianten für eine natürliche Lüftung dargestellt und auch sämtliche sicherheitstechnischen Vorschriften zusammengestellt werden.
Die Experten des Ingenieurbüros Christian Eger IBEG beraten bereits in der Planungsphase zur Auswahl der wirtschaftlichsten Projektvariante. Darüber hinaus werden von den IBEG-Spezialisten Gutachten erstellt, welche die bauliche Korrektheit dokumentieren und für Genehmigungsverfahren eingereicht werden müssen. Bauherren erhalten durch unsere Kompetenz Planungssicherheit und können ihre Maßnahme dadurch zeit- und
kostenoptimal umsetzen.
Leistungen des IBEG zur Tiefgaragenlüftung
• Beratung bei der Planung von Tiefgaragen
• Begutachtung von Bauplanungen für die Genehmigungsbehörde
• Begutachtung von bestehenden Tiefgaragen
• Empfehlungen zur Optimierung bestehender Tiefgaragenlüftungen
• Durchführung von CO-Langzeitmessungen
Weitere Leistungen und Referenzbeispiele finden Sie auf unserer Internetseite www.klimafachgutachter.de.
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Tel.: 07531 - 94 23 730
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Datum: 21.04.2015 - 13:34 Uhr
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