Forderung zum Welttierschutztag: Staatsziel Tierschutz umsetzen
Menschen für Tierrechte ? Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
(pressrelations) - >
01.10.2009
Forderung zum Welttierschutztag: Staatsziel Tierschutz umsetzen!
Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte Bundes- und Landespolitiker auf, endlich das Staatsziel Tierschutz in die Praxis umzusetzen und spürbare Verbesserungen im Tierschutz durchzusetzen. Denn der Umgang mit Tieren in Landwirtschaft und Forschung müsse objektiv als tierquälerisch bezeichnet werden. Dies sei unvereinbar mit dem Grundgesetz, das 2002 den Schutz der Tiere zum Staatsziel erhoben hat.
'Wir erwarten von der schwarz-gelben Bundesregierung, dass sie neue Maßstäbe im Tierschutz setzt. Hierzu gehören dringend die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage und die Förderung tierversuchsfreier Verfahren als Schwerpunkt', so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Außerdem warteten maßgebliche Bundesratsbeschlüsse zum Verbot des betäubungslosen Schlachtens* und des Haltens von Wildtieren in Zirkussen** auf ihre Umsetzung. 'Vor der Durchsetzung dieser notwendigen Verbesserungen hat sich die letzte Bundesregierung gedrückt. Umso mehr erwarten wir, dass die jetzige Bundesregierung die Beschlüsse der Bundesländer in Kraft setzt', führt Simons aus.
Vor der Bundestagswahl und den diesjährigen Landtagswahlen hatte der Bundesverband sogenannte Wahlprüfsteine erstellt. Hierzu bilanziert der Verband:
Während sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke klar zum Tierschutzfortschritt bekennen, wollen die Unionsparteien und die FDP weiterhin wirtschaftliche Interessen vor den Tierschutz stellen. Dabei ist Tierschutz kein Akt der Gnade einzelner Politiker mehr, sondern seit sieben Jahren im Grundgesetz verankert und bedeutungsvolle Staatsaufgabe geworden. Die Verweigerung der CDU und FDP zum Tierschutz-Verbandsklagerecht bedeutet, den Rechtsstaat mit Füßen zu treten. Denn es herrscht die Schieflage, dass jeder Tiernutzer für seine Interessen durch alle Instanzen klagen kann, jedoch keiner stellvertretend für die Tiere Klage einreichen darf. Dabei schafft die Tierschutz-Verbandsklage kein neues Tierschutzrecht, sondern würde anerkannten Tierschutzorganisationen zuerkannt, um die Einhaltung vorhandener tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen.
* Bundesrat Drucksache 424/07 (Grunddrucksache 418/05), Beschluss vom 06.07.2007
** Der Bundesrat Drucksache 595/03 und 595/1/03, Beschluss vom 17. 10.2003
Wahlprüfsteine und Antworten: www.wahlen.tierrechte.de
Kontakt:
Pressestelle - Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: elsner(at)tierrechte.de
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Datum: 01.10.2009 - 23:18 Uhr
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