REACH: Jetzt erfolgreich registrieren / Registrierungsfrist endet Mitte 2018 (FOTO)
(ots) -
Die Registrierung unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH
setzt zum Endspurt an. Bis zum 31. Mai 2018, also in weniger als drei
Jahren, müssen alle chemischen Stoffe, die in der europäischen Union
in Mengen ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden,
bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki
registriert werden. Andernfalls droht ein Vermarktungsverbot nach dem
Grundsatz "no data, no market". Unternehmen sollten sich mit dieser
Verpflichtung frühzeitig auseinandersetzen. So lassen sich
wirtschaftliche Nachteile und Gesetzesverstöße vermeiden. Da gerade
kleine und mittlere Unternehmen von der kommenden Registrierungsphase
betroffen sind, unterstützt der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verstärkt
diese Unternehmen.
Nach der REACH Verordnung erfolgt die Registrierung, indem
Stoffinformationen in Form eines Dossiers an die ECHA übermittelt
werden. Die Registrierungspflicht wurde schrittweise eingeführt:
Zunächst wurden im Jahr 2010 sowohl Chemikalien mit hohem
Gefährdungspotenzial registriert als auch solche, die in Mengen ab
1.000 Tonnen pro Jahr produziert beziehungsweise importiert werden.
Im Jahr 2013 folgte dann die Registrierung für Chemikalien im Bereich
100 bis 1.000 Tonnen pro Jahr. Bis zum 31. Mai 2018 muss die letzte
Registrierungsphase unter REACH abgeschlossen sein.
Betroffen sind Unternehmen, die mindestens eine Tonne eines
chemischen Stoffes pro Jahr herstellen oder in die Europäische Union
einführen. Diese sollten daher das eigene Produktportfolio auf Stoffe
hin überprüfen, die bis 2018 noch registriert werden müssen.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist die Erstellung
eines Registrierungsdossiers eine große Herausforderung. Auch wenn
der Ablauf der Registrierungsfrist 2018 noch nicht unmittelbar
bevorsteht, wird es für betroffene Hersteller und Importeure höchste
Zeit, mit den Vorarbeiten der Dossiererstellung zu beginnen.
Vorregistrierung noch bis 31. Mai 2017
Wenn ein Unternehmen einen Stoff noch nicht vorregistriert hat,
besteht bis zum 31. Mai 2017 unter bestimmten Voraussetzungen noch
die Möglichkeit, die Vorregistrierung nachzuholen. Dies ist bis zu
sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung oder dem erstmaligen
Import möglich.
Wurde die Chemikalie bereits vorregistriert, kann im REACH
IT-System (ein Online-Portal mit eigenen Zugangsdaten über das
Informationen ausgetauscht bzw. an die ECHA übermittelt werden
können) nach Mitregistranten des gleichen Stoffes gesucht werden, um
eine gemeinsame Einreichung zu organisieren. Da es sich hierbei um
zum Teil sehr zeitaufwändige Verhandlungen handelt, gerade auch in
Verbindung mit der Kostenplanung, sollte frühzeitig mit der
Registrierung begonnen werden.
Gemeinsames Registrierungsdossier
Wenn ein Registrierungsdossier von verschiedenen Unternehmen
gemeinsam eingereicht werden muss, besteht eine große Herausforderung
darin, neue Daten zu generieren und sich mit den anderen
Mitregistranten über die zu verwendenden Daten zu einigen sowie die
Kostenteilung zu klären. Eine zentrale Rolle hat dabei der
federführende Registrant, der, falls der Stoff 2018 zum ersten Mal
registriert wird, möglichst frühzeitig bestimmt werden sollte.
Für die Registrierung bei der ECHA muss ein Stoffdossier im Format
der International Uniform ChemicaL Information Database (IUCLID)
erstellt werden. Dieses Dossier wird über das REACH IT-System an die
Europäische Chemikalienagentur übermittelt. Welche Daten für eine
Registrierung nach der REACH-Verordnung erforderlich sind, hängt
insbesondere von dem jeweiligen Tonnageband ab. Für die letzte
Registrierungsfrist ist zwischen jährlichen Import- beziehungsweise
Herstellungsmengen von bis zu zehn Tonnen und von zehn bis zu 100
Tonnen zu unterscheiden.
Unterstützung durch den Helpdesk
Die BAuA bietet im Rahmen ihrer Helpdesk-Aktivitäten vielfältige
Informationen an, um die Unternehmen bei der Registrierung 2018 zu
unterstützen. Hierfür wurde unter anderem ein neuer praktischer
Leitfaden erstellt, der besonders kleinen und mittleren Unternehmen
unterstützt, die noch gar keine Erfahrung mit der REACH-Registrierung
von chemischen Stoffen haben. Geplant sind außerdem ab November 2015
Informationsveranstaltungen zu Fragen in Bezug auf die
Registrierungsfrist 2018. Dabei will der Helpdesk auch Unternehmen
erreichen, die sich bisher wenig oder gar nicht mit ihren
chemikalienrechtlichen Pflichten auseinandergesetzt haben.
Weiterführende Informationen und Handlungshilfen gibt es auf der
Homepage des Helpdesks unter der Adresse
www.reach-clp-biozid-helpdesk.de. Fragen zur Registrierung können
telefonisch unter der Rufnummer 0231 9071 2971 oder per E-Mail
reach-clp-biozid(at)baua.bund.de an den Helpdesk gerichtet werden.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz.
www.baua.de
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse(at)baua.bund.de
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.09.2015 - 09:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1261642
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Dortmund
Telefon:
Kategorie:
Chemische Industrie
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 498 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"REACH: Jetzt erfolgreich registrieren / Registrierungsfrist endet Mitte 2018 (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin reachpostvorn.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin reachpostvorn.jpg
Neue Hauptgeschäftsführung der BG RCI / Claudia Hollinger folgt auf Stefan Weis
Präzise Kontrolle des Durchflusses: Moderne Messtechniken für Flüssigkeiten und Gase
Aurelia Stiftung und Deutsche Umwelthilfe klagen vor dem Europäischen Gericht gegen die Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat in der EU bis 2033
Die WD-40® Company Limited enthüllt aufregende neue Verkaufsaktionen für den Fachhandel
Qemeticas Salzgeschäft in Europa wächst deutlich