Energieaudits: noch zwei Monate Frist für Nicht-KMU / dena beantwortet wichtige Fragen zur verpflichtenden Analyse des Energieverbrauchs
(ots) - Bis zum 5. Dezember dieses Jahres müssen
Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für "kleine und
mittlere Unternehmen" (KMU) fallen, erstmals ein Energieaudit
durchgeführt haben. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena)
hin. Ein Energieaudit ist die systematische Erfassung und Analyse von
Energieeinsatz, -verbrauch und -kosten in Unternehmen inklusive
Vorschlägen zur Effizienzsteigerung. Mit der Novelle des deutschen
Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde es verpflichtend
eingeführt. Auf www.stromeffizienz.de/energieaudit finden Unternehmen
die wichtigsten Infos zum Energieaudit sowie zugelassene
Energieauditoren.
"Nicht-KMU mit Auditverpflichtung sollten die nächsten Wochen
nutzen, um einen entsprechend qualifizierten Energieberater zu
beauftragen", rät Annegret-Cl. Agricola, Leiterin des Bereichs
Energiesysteme und Energiedienstleistungen bei der dena. "Auch eigene
Mitarbeiter können das Energieaudit durchführen, wenn sie die
Anforderungen des EDL-G erfüllen."
Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?
Die Audit-Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, bei denen die
Mitarbeiterzahl oder der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme
bestimmte Schwellenwerte übersteigen - unabhängig von Rechtsform oder
Branche. Unter gewissen Voraussetzungen gelten aber auch kleinere
Unternehmen als Nicht-KMU und sind entsprechend auditpflichtig. Mit
dem kostenfreien KMU-Schnellcheck des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) via www.stromeffizienz.de/KMU-Check
können Unternehmen prüfen, ob sie sich in den nächsten Wochen
auditieren lassen müssen.
Befreit sind Nicht-KMU von der Pflicht zur Durchführung eines
Audits gemäß des EDL-G, wenn sie bis zum Stichtag ein
Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder ein
Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder mit der
Einrichtung begonnen haben. Für sie genügt der Nachweis über die
Zertifizierung des Systems bis zum 31. Dezember 2016. Hintergrund für
die Durchführung der Audits sind die Bemühungen der Europäischen
Union, die Energieeffizienz EU-weit um 20 Prozent bis 2020 zu
steigern.
Alle Infos zum Energieaudit im dena-Dossier
Die Initiative EnergieEffizienz der dena fasst unter
www.stromeffizienz.de/energieaudit die Anforderungen an Unternehmen,
interne und externe Energieauditoren sowie den Ablauf des
Energieaudits zusammen. Unternehmen finden dort zusätzlich einen
Zugang zu einer Liste mit Experten des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), die ein Energieaudit durchführen dürfen. Via
Postleitzahlensuche können sie hier kostenfrei Auditoren in der
jeweiligen Region ermitteln.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Julia Horstmann, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-853, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
horstmann(at)dena.de, Internet: www.stromeffizienz.de
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Datum: 06.10.2015 - 10:47 Uhr
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