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Saarland: Koalitionsvertrag setzt neue Maßstäbe für Tierschutz

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Saarland: Koalitionsvertrag setzt neue Maßstäbe für Tierschutz

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Erfreut hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte heute die Passagen zum Tierschutz im Koalitionsvertrag des Saarlandes aufgenommen. Diese sehen u.a. die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für anerkannte Tierschutzorganisationen und einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten vor. Die Vereinbarungen der Sondierungsgespräche seien damit voll erfüllt worden und die Jamaika-Koalition setze neue Maßstäbe im Tierschutz.

"Im Vergleich zu dem, was die Koalitionsverträge der Bundesregierung und der fünf Bundesländer in Sachen Tierschutz hergeben, macht das Saarland vor, wie es auch gehen kann", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, "Insbesondere ist es Bündnis 90/Die Grünen gelungen, die Tierschutz-Verbandsklage in den Koalitionsvertrag zu bekommen. Der saarländischen CDU und FDP gebührt Anerkennung, denn auf Bundes- und Länderebene haben beide Parteien bisher durchgängig die Tierschutz-Verbandsklage ausgebremst. Die Saarländer Regierungsfraktionen agieren fortschrittlich. Sie bereinigen eine rechtliche Schieflage und verbessern die Situation der Tiere entscheidend, und das ist schließlich die Pflicht der Politiker ? spätestens seit der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist."

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für dringend erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch seriöse Tierschutzverbände gerichtlich überprüfen lassen zu können. Bisher können Verbände ? sozusagen als Anwalt der Tiere ? bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Hingegen können Tiernutzer wie z. B. industrielle Tiermäster für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Die Tierschutz-Verbandsklage kann auf Bundes- und Landesebene gewährt werden.
Bisher hat das rot-grün regierte Bremen als erstes Bundesland 2007 dieses Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt. Das Verbandsklagerecht wird bislang im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht gewährt.





Kapitel zum Tierschutz des Koalitionsvertrages:
Tierschutz
? Zu einem konsequenten Schutz der Gesamtheit der Natur gehört auch, dass Tiere
nicht nur als Nutzobjekte behandelt werden, sondern dass ihnen um ihrer selbst willen Schmerz und Leid erspart bleiben und sie artgerecht leben dürfen. Den Rahmen, den das Tierschutzgesetz des Bundes gesetzt hat, füllen wir durch einen wirkungsvollen Vollzug so weit wie möglich aus.
? In der landwirtschaftlichen Tierhaltung setzen wir uns für die Weiterführung und Verbreiterung der artgerechten Tierhaltung ein. Wir werden das Ehrenamt im Tierschutz stärken und die Beteiligung der Tierschutzverbände ausbauen. So werden die Tierschutzorganisationen stärker in den Vollzug eingebunden und ihre Möglichkeiten, Entscheidungen noch einmal überprüfen zu lassen, verbessert.
? Dazu werden wir das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einführen und eine/einen ehrenamtlichen Landesbeauftragte/n berufen. In der Landesverwaltung wird der Tierschutz organisatorisch gestärkt, existierende Einrichtungen sollen im Sinne des Tierschutzes finanziell unterstützt werden. Die Tierschutzstiftung wird bei ihrer wichtigen Aufgabe für den Tierschutz weiter unterstützt.
Koalitionsvertag unter: http://www.gruene-saar.de/


Kontakt:
Pressestelle ? Stephanie Elsner, Tel.: 05237 ? 2319790, E-Mail: elsner(at)tierrechte.de


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Datum: 06.11.2009 - 02:48 Uhr
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