Thema: Beleuchtung – Leuchtstoff für helles Licht
1989 kam sie auf den Markt: die erste kompakte Leuchtstoffröhre. Mit einem halben Kilo Gewicht, einem Durchmesser von sieben und einer Länge von 17 Zentimetern war sie ein Exot unter den Leuchtmitteln. Heute macht sie als Energiesparlampe der zum Verschwinden verurteilten Glühbirne Konkurrenz.
(industrietreff) - "Dafür gibt es gute Gründe", findet der Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Hans Weinreuter und erläutert: "Klassische Glühlampen produzieren in erster Linie Wärme. Sie wandeln nur etwa fünf Prozent der aufgenommen Energie in Licht um." Deshalb werden sie nun schrittweise vom Markt genommen. Denn im Vergleich zu Glühlampen brauchen Leuchtstofflampen rund 80 Prozent weniger Strom. "Beim Starten sind sie keineswegs Energieverschwender. Entgegen dem landläufigen Vorurteil erhöht der Startvorgang nicht den Stromverbrauch. Außerdem vertragen sie das An- und Ausschalten dank eines elektronischen Vorschaltgerätes gut", stellt Weinreuter klar. Meist steckt das Vorschaltgerät in dem üblichen Edison-Schraubsockel (groß E27 oder klein E14). Deshalb können sie auch die herkömmlichen Glühlampen problemlos ersetzen und Hamsterkäufe erübrigen sich. Auch der Anschaffungspreis für eine gute Energiesparleuchte rechnet sich. Verbraucher, die bereit sind, knapp 10 Euro in eine Energiesparlampe zu investieren, sparen in 10.000 Betriebsstunden rund 180 Euro Stromkosten, rechnet die Stiftung Warentest vor. Wer weiter auf die alte Glühbirne setzt, verliert also bares Geld.
Markenprodukte sind besser
Es gibt jedoch durchaus noch Qualitätsunterschiede bei den Sparlampen, so dass man bei besonders günstigen Angeboten keine zu hohen Erwartungen haben sollte. Im zweieinhalbjährigen Dauertest schnitten nämlich die Markenprodukte deutlich besser ab als No-Name-Fabrikate. Und das oft angeführte Argument, dass Energiesparlampen nur langsam hell werden, hat der Test ebenso entkräftet. Die neue Generation der Leuchten startet schnell und erreicht ihre Leuchtkraft in kurzer Zeit. Kompaktleuchtstofflampen müssen ab September nach der EU-Richtlinie eine bestimmte Anzahl von Schaltzyklen durchhalten können. "Selbst wenn die Lampe schon nach 3.000 Stunden kaputtgeht, hat sie sich gelohnt. Denn bereits nach rund 1.000 Stunden Leuchtdauer hat sich ihr Einsatz in der Regel amortisiert", erläutert Weinreuter.
Die Effizienz von Lampen misst man aber nicht nur nach ihrer Leistungsaufnahme in Watt, sondern auch nach der "Lichtausbeute". Sie beschreibt, wie viel Lichtstrom – gemessen in Lumen - aus der aufgenommenen Energie erzeugt wird. Mit 70 Lumen pro Watt erreicht eine Energiesparlampe die Energieeffizienzklasse A. Eine Glühlampe ist dagegen nur wenig effizient, sie schafft nur 14 Lumen pro Watt. Doch wer Einbußen bei der Helligkeit fürchtet, kann statt der 12 Watt auch eine 15 oder 20 Watt Leuchte wählen. Ein Wert von 710 Lumen entspricht etwa der Leistung einer Standard-Glühbirne mit 60 Watt. Wichtig ist es, die Angaben auf der Verpackung genau zu lesen. Die Gebrauchseigenschaften wie Farbwiedergabe, die Lebensdauer und die Abnahme der Leistung über die Lebensdauer müssen ab September aufgrund der EU-Verordnung gut sichtbar ausgewiesen sein.
Bundesweites Rücknahmesystem gefordert
Ab September 2010 muss auch der Gehalt an Quecksilber angegeben werden, welches die Leuchten in geringer Menge enthalten. Tatsächlich wird ihr Quecksilbergehalt oft als Argument gegen sie ins Feld geführt. Gesetzlich wurde festgelegt, dass sie nicht mehr als 5 mg Quecksilber enthalten dürfen. Ein Wert, der bei Markenprodukten mit nur etwa 2mg pro Lampe häufig unterschritten wird. Aber auch der Gebrauch von Glühlampen ist mit einer Emission von Quecksilber von im Schnitt 0,86 mg Quecksilber über ihre gesamte Lebensdauer verbunden. Denn bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken wird ebenfalls Quecksilber frei. Berücksichtigt man die achtmal längere Lebensdauer einer Energiesparlampe, emittiert sie im Vergleich zur Glühlampe nur 0,56 mg. "Und selbst dieser Vergleichswert wird unter der Annahme berechnet, dass 80 Prozent der Leuchten im Hausmüll landen. Werden sie jedoch fachgerecht als Sondermüll entsorgt, könnte die Schadstoffmenge um ein Vielfaches reduziert werden. Deshalb brauchen wir ein bundesweites Rücknahmesystem für Leuchtstofflampen, das den Verbrauchern lange Wege erspart", fordert Energiereferent Weinreuter. In vielen Orten ist der kommunale Wertstoffhof bisher die einzige Stelle, die kaputte Energiesparlampen zurück nimmt.
Weitere Informationen zu den vielen Vorurteilen, die gegenüber Energiesparlampen existieren, findet man auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.energieberatung-rlp.de.
Die EU Verordnung 244/2009 sieht jeweils ab 1. September vor:
2009: Matte Glühbirnen dürfen generell nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für sie gilt jetzt Effizienzklasse A. Auch klare Lampen mit mehr als 75 Watt laufen aus.
2010: Klare Lampen mit mehr als 60 Watt verschwinden vom Markt.
2011: Die Standardglühlampe mit mehr als 40 Watt läuft aus.
2012: Glühlampen mit mehr als 10 Watt werden nicht mehr in Verkehr gebracht.
2016: Für alle Haushaltslampen gelten Effizienzanforderungen, die der Effizienzklasse B entsprechen. Damit sind dann auch viele herkömmliche Halogenlampen nicht mehr effizient genug und verschwinden vom Markt.
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Tel.: 0 69 / 40 56 29 54
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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. – Projekt „Energieberatung“
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
weinreuter(at)vz-rlp.de
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Datum: 17.12.2009 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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