Steuervorteil für Autogas verlängert / Deutscher Verband Flüssiggas begrüßt Änderung des Energiesteuergesetzes
(ots) - Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt
die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages, den Steuervorteil
für Autogas bis einschließlich 2022 zu verlängern. Die Änderung des
Energiesteuergesetzes erkenne die Umweltvorteile von Autogas sowie
die breite Akzeptanz bei Verbrauchern an und schaffe klare
Verhältnisse.
"Mit dem Beschluss, die steuerliche Begünstigung für Autogas über
2018 hinaus um vier weitere Jahre zu verlängern, würdigt der Deutsche
Bundestag den Beitrag von Autogas zu Treibhausgasminderung und
Luftreinhaltung. Die Abgeordneten honorieren damit außerdem die
bewusste Entscheidung von rund 450.000 Autogas-Fahrern für den
emissionsarmen Kraftstoff", kommentierte der Vorsitzende des DVFG
Rainer Scharr die Verabschiedung des Gesetzes. Lange Verzögerungen im
Gesetzgebungsprozess hätten die Autogas-Fahrer zuvor erheblich
verunsichert. Nun herrsche endlich Klarheit, betonte Scharr. Er
zeigte sich überzeugt, dass Autogas auch in Zukunft auf eine positive
Resonanz der Verbraucher treffen werde: So sei Autogas selbst nach
dem vollständigen Verlust des Steuervorteils ab 2023 deutlich
preiswerter als Benzin. Zudem müssten Autogas-Nutzer anders als
Diesel-Fahrer keine Fahrverbote fürchten. "Mit diesen Vorteilen
bleibt Autogas auf Dauer der Alternativkraftstoff Nr.1", fasste
Scharr zusammen.
Die bis Ende 2022 befristete steuerliche Begünstigung von Autogas
wird ab 2019 schrittweise abgebaut. Von 2019 bis 2022 erhöht sich
dadurch die steuerliche Belastung je Liter Autogas pro Jahr um etwa
drei Cent. Ab 2023 verlangt der Fiskus 14,7 Cent mehr pro Liter als
heute.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
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Datum: 02.06.2017 - 09:15 Uhr
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