Weniger Glyphosat alleine reicht nicht aus - Koalitionäre müssen sich auf umfassendes Pestizid-Reduktionsprogramm einigen
(ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert CDU, SPD und CSU auf,
sich in den Koalitionsverhandlungen für eine nachhaltige
Landwirtschaft einzusetzen - Einführung einer Abgabe auf
Pflanzenschutzmittel reduziert Pestizid-Einsatz - Glyphosatverbot für
besondere Schutzflächen erforderlich
Anlässlich der heute gestarteten Koalitionsverhandlungen fordert
die Deutsche Umwelthilfe (DUH) CDU, SPD und CSU auf, sich mit
weitreichenden Maßnahmen für den Artenschutz und eine nachhaltigere
Landwirtschaft einzusetzen und dafür ein Pestizid-Reduktionsprogramm
im Koalitionsvertrag zu verankern. Für den Umwelt- und
Verbraucherschutzverband reichen die bisher in den Sondierungen
vereinbarten Einzelmaßnahmen, wie begrenzte Anwendungsbeschränkungen
für das Totalherbizid Glyphosat, nicht aus.
"Der Einsatz von Pflanzengiften ist verantwortlich für das
Insektensterben und den gravierenden flächendeckenden Rückgang von
Brutvögeln. Um unser Ökosystem zu schützen und Arten zu erhalten, ist
es zwingend erforderlich, in der Landwirtschafspolitik umzusteuern.
Die Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel ist ein
geeignetes Instrument, um lenkend einzugreifen und den Einsatz von
Pestiziden zu reduzieren", sagt Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Einnahmen aus der Abgabe können
dafür genutzt werden, eine unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung
vor der Zulassung von Pflanzengiften sowie ein kontinuierliches
Umweltmonitoring zu finanzieren.
Die Koalitionäre sollten sich zudem für ein Anwendungsverbot für
Glyphosat in besonders schutzbedürftigen Flächen aussprechen. Dazu
zählen alle Siedlungsbereiche, Wasserschutzgebiete,
Naturschutzgebiete sowie EU Natura 2000 Flächen. Auch
umweltgefährdende Stoffe wie Neonicotinoide sollten vollständig
verboten werden.
Als notwendig erachtet die DUH eine unabhängige Kontrolle der
Anwendung des Pflanzenschutzgesetzes durch die Landesumweltämter
statt wie bisher den Landwirtschaftskammern.
Das momentan geltende Zulassungsverfahren für Pestizide durch das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll aus Sicht der DUH nur
noch im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) durchgeführt
werden. Dazu gehört die Einführung einer Pflicht zur unabhängigen
Umweltverträglichkeitsprüfung vor Zulassung.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
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Datum: 26.01.2018 - 12:41 Uhr
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