Greenpeace-Protest vor japanischer Botschaft: Verfahren gegen Walschützer verstösst gegen UNO-Bestimmungen
Greenpeace-Protest vor japanischer Botschaft: Verfahren gegen Walschützer verstösst gegen UNO-Bestimmungen
(pressrelations) -
Bern, 10. Februar 2010. Mit leuchtenden Himmelslaternen und Lampions haben Greenpeace-Aktivistinnen und -Aktivisten heute vor der japanischen Botschaft protestiert. Sie fordern die Einstellung des Verfahrens gegen zwei Walschützer, denen nächste Woche in Japan der Prozess gemacht wird, weil sie auf einen Walfleischskandal aufmerksam gemacht hatten. Mit ihrer Verhaftung und Anklage verstiess Japan laut UNO-Menschenrechtsrat gegen internationales Recht.
Gemäss einer Arbeitsgruppe des UNO-Menschenrechtsrats (UNHRC) hat die japanische Regierung mit dem harschen Vorgehen gegen die Greenpeace-Walschützer Junichi Sato und Toru Suzuki gegen international garantierte Menschenrechte verstossen. Die beiden Walschützer hatten im Sommer 2008 Walfleisch sichergestellt, um zu beweisen, dass die Crew des Walfängers «Nissin Maru» Fleisch aus dem staatlich subventionierten «Forschungs-Programm» für die eigene Bereicherung abgezweigt hat. Nach fast einem Monat Kerkerhaft im Norden Japans wurden die beiden Walschützer unter härtesten Kautionsauflagen entlassen und stehen seitdem unter ständiger Polizeibegleitung. Im Prozess, der am 15. Februar beginnen wird, drohen ihnen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Die UNO hat allerdings die japanische Regierung bereits im Dezember darauf aufmerksam gemacht, dass die Rechte der beiden Angeklagten durch die japanische Justiz missachtet worden seien.
Die UNO-Arbeitsgruppe stellte fest, dass die beiden Aktivisten "...im Bewusstsein gehandelt hatten, dass ihre Aktivitäten im öffentlichen Interesse seien, da sie nur kriminelle Unterschlagung innerhalb der mit Steuergeldern finanzierten Walfang-Industrie aufzudecken versuchten." Die Arbeitsgruppe würdigte auch, dass die "Tokyo 2" freiwillig mit Polizei und Staatsanwalt kooperierten. Diese Kooperation sei aber von den Behörden nicht anerkannt worden und die Regierung habe es unterlassen, entlastende Fakten zu den beiden Walschützern ? zum Beispiel über deren Umweltschutz-Tätigkeiten oder deren zur Aufklärung des Walfleischskandals zusammengetragenen Beweise - dem Gericht vorzulegen. Die UNO-Arbeitsgruppe kommt zum Schluss: "Das Recht der beiden Umwelt-Aktivisten, ihrer Freiheit nicht willkürlich beraubt zu werden, ihr Recht auf freie Meinungsäusserung, ebenso wie ihr Recht, gewaltlose Aktivitäten ohne Einschüchterung und Belästigungen durchzuführen, ist von der japanischen Justiz nicht respektiert worden."
"Wir appellieren an die neue japanische Regierung, einen fairen Prozess zu garantieren und sich an internationale Menschenrechtsvereinbarungen zu halten," fordert Greenpeace-Walschutzexperte Bruno Heinzer, der der japanischen Botschaft ein Schreiben zu Handen des Premierministers sowie des Aussenministers überbrachte. "Damit Transparenz gewährleistet wird, sollen die japanischen Behörden auch ausländische Prozessbeobachter zulassen. Wir sind mit diesem Anliegen auch ans EDA gelangt. Nicht die Greenpeace-Mitarbeiter gehören anklagt, sondern der japanische Walfang."
Die Stellungnahme der UNO-Arbeitsgruppe ist nachzulesen unter:
http://www.greenpeace.org/tokyo-two/wgad-opinion
Weitere Informationen und Bilder der Aktion unter www.greenpeace.ch
oder bei:
Bruno Heinzer, Meereskampagne Greenpeace Schweiz, 079 400 88 31
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Datum: 10.02.2010 - 23:34 Uhr
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