IndustrieTreff - Illegale Giftlieferung in die USA?

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Illegale Giftlieferung in die USA?

ID: 1630517

(ots) -

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Das deutsche Medizinunternehmen VET Pharma Friesoythe GmbH steht
im Verdacht, illegal mehrere Tonnen eines Mittels zum Einschläfern
von Tieren in die USA geliefert zu haben. Der enthaltene Wirkstoff,
Pentobarbital, wird in US-Gefängnissen immer wieder dazu benutzt,
Menschen hinzurichten und fällt unter die EU-Folterrichtlinie.
Deshalb unterliegt er strengen Export-Beschränkungen. Nach
Informationen von NDR und Süddeutscher Zeitung ermittelt die
Staatsanwaltschaft Oldenburg unter anderem gegen den Geschäftsführer
der Firma wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das
deutsche Außenwirtschaftsgesetz. Ende Mai haben Zollfahnder
Geschäftsräume der Firma in der niedersächsischen Stadt Friesoythe
sowie in Schwabenheim in Rheinland-Pfalz durchsucht und Daten und
Unterlagen beschlagnahmt.

Konkret geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass VET Pharma
seit November 2017 drei Lieferungen der Injektionslösung
"Beuthanasia-D" in die USA exportiert hat, ohne über eine
entsprechende Exportgenehmigung zu verfügen. Mitarbeiter von VET
Pharma sollen dabei Exportdaten manipuliert haben, um zu verhindern,
dass die Brisanz der Lieferungen dem zuständigen Transportunternehmen
auffiel. Laut eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts
Oldenburg verhinderte das Hauptzollamt Bremen eine weitere Ausfuhr im
Februar 2018. Daten des US-Zolls zufolge lieferte VET Pharma die
Medikamente an ein US-Schwesterunternehmen, die Intervet
Schering-Plough Animal Health. Beide Firmen gehören zum
US-Pharmariesen Merck Sharp & Dohme (MSD). Weitere Lieferungen sollen
nach Japan gegangen sein, auch in diesen Fällen soll keine
Exportgenehmigung vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg




bestätigte auf Nachfrage Ermittlungsverfahren "gegen mehrere
Verantwortliche eines pharmazeutischen Unternehmens", wollte sich zu
konkreten Details unter Verweis auf die noch andauernden Ermittlungen
jedoch nicht äußern.

"Beuthanasia-D" wird in der Veterinärmedizin zum Einschläfern von
Hunden verwendet. Der Hauptwirkstoff des Produkts, Pentobarbital,
wird in amerikanischen Gefängnissen aber auch dazu benutzt, Menschen
hinzurichten. Der Stoff ist deshalb seit dem Jahr 2011 durch eine
europäische Anti-Folterrichtlinie erfasst. Ein Export in die USA ist
nach deutschem Recht nur dann zulässig, wenn der Verbleib des Mittels
lückenlos geklärt ist. In den vergangenen fünf Jahren wurde durch das
zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle keine
Lieferung des Stoffes in die USA genehmigt. Zahlreiche Pharmafirmen
ignorieren Lieferanfragen aus den USA zu solchen Mitteln, weil sie
verhindern wollen, dass ihre Arzneimittel in Todestrakten zum Einsatz
kommen. Bereits seit Jahren sind Chemikalien, mit denen Menschen
hingerichtet werden können, auf dem US-Markt Mangelware. Viele
Bundesstaaten schieben deshalb bereits verhängte Todesstrafen auf
oder experimentieren mit unerprobten Chemikalien, mit teilweise
grauenhaften Resultaten. Immer wieder werden Versuche von
Gefängnissen öffentlich, geeignete Chemikalien illegal zu erwerben.

Auf Nachfrage teilte ein Pressesprecher der MSD Animal Health mit,
man arbeite "selbstverständlich bereits mit den Behörden in dieser
Angelegenheit eng zusammen". Da "Beuthanasia-D" in den USA nur als
Tierarzneimittel zugelassen sei, habe man keinen Grund zu der
Annahme, dass der Stoff jemals außerhalb der Tiermedizin verwendet
worden sei. Im Übrigen seien alle MSD-Mitarbeiter dazu verpflichtet,
sich an Recht und Gesetz zu halten.



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Ralf Pleßmann
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