Ölmühlen begrüßen EU-Grenzwert für Transfette (FOTO)
(ots) -
OVID fordert jedoch Entfall der Härtungskennzeichnung auf
Lebensmitteln.
Die EU-Kommission hat gestern einen Gesetzentwurf zur Begrenzung
von Transfetten in Lebensmitteln veröffentlicht. Demnach sollen ab
2021 die Gehalte von industriellen trans-Fettsäuren (TFA) auf zwei
Prozent begrenzt werden.
OVID begrüßt diesen Schritt. "Durch innovative Verfahren ist es
der Branche bereits heute möglich, den vorgeschlagenen Grenzwert
einzuhalten. Jedoch fehlt im Entwurf die Streichung der gesetzlich
vorgeschriebenen und irreführenden Kennzeichnung der Fetthärtung auf
Lebensmitteln. Den Unterschied zwischen bedenklicher Teil- und
unbedenklicher Vollhärtung versteht kein Verbraucher. Wir fordern
daher die Abschaffung der irreführenden Härtungskennzeichnung. Sie
verwirrt mehr, anstatt aufzuklären", so Gerhard Brankatschk,
stellvertretender Geschäftsführer von OVID Verband der
ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Härtungskennzeichnung wurde vor
Jahren eingeführt, um auf Produkte mit hohen Gehalten an Transfetten
hinzuweisen. Die bevorstehende Einführung des Grenzwertes für
Transfette macht diese Kennzeichnung nun jedoch obsolet. Die Härtung
verleiht Pflanzenölen eine bessere Konsistenz, dies macht etwa
Margarine oder Brotaufstriche streichfähig und ist für viele
Lebensmittel erforderlich.
Pressekontakt:
Maik Heunsch
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
Tel: +49 (0)30 / 72 62 59 - 57
presse(at)ovid-verband.de
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Datum: 05.10.2018 - 14:56 Uhr
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