Viele Beschäftigte haben bereits flexible Arbeitszeiten / BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2015 und 2017 im Vergleich
(ots) - Zwischen 2015 und 2017 haben sich die
Arbeitszeiten in Deutschland bezüglich Dauer, Lage und Flexibilität
eher wenig verändert. Nach wie vor arbeitet etwa ein Fünftel der
Beschäftigten regelmäßig zu atypischen Zeiten (vor 7 oder nach 19
Uhr). Auch berichten konstant 43 Prozent der Beschäftigten,
mindestens einmal im Monat auch am Wochenende zu arbeiten. Jeder
siebte Befragte (14 Prozent) erfährt häufige Änderungen der
Arbeitszeiten. Hier ist der Anteil zwar konstant geblieben, jedoch
hat sich der Ankündigungszeitraum verkürzt: Ein Drittel der
Betroffenen erfährt erst am Vortag von den Änderungen. Im Vergleich
zu 2015 berichten die Befragten von leicht zunehmenden zeitlichen
Handlungsspielräumen. Zum Beispiel hatten 2017 etwas mehr Personen
Einfluss auf die Gestaltung ihrer Pausen. Diese und weitere
Ergebnisse enthält der Bericht "BAuA-Arbeitszeitbefragung: Vergleich
2015 - 2017", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat.
Da sich zwischen 2015 und 2017 weder in der
Arbeitszeitgesetzgebung noch in Tarifverträgen größere Änderungen
ergeben haben, haben sich die vertraglich vereinbarten
durchschnittlichen Arbeitszeiten kaum verändert. Sie lagen für
Vollzeitbeschäftigte bei 38,6 Stunden und für Teilzeitbeschäftigte
bei 22,9 Stunden. Junge Beschäftigte sowie Beschäftigte mit einem
niedrigen Bildungsniveau weisen die größte Bandbreite an vertraglich
vereinbarten Arbeitszeiten auf. Zudem hat die Diversität der
Arbeitszeiten seit 2015 leicht zugenommen.
Die Studie zeigt zudem, dass überlange Arbeitszeiten weiterhin für
einige Beschäftigte relevant sind. So arbeiten 21 Prozent der
Vollzeitbeschäftigten durchschnittlich 48 Stunden und mehr in der
Woche. Mit durchschnittlich 43,4 Stunden liegt die tatsächlich
geleistete Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten knapp 5 Stunden über
der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Gleichzeitig macht mehr als
die Hälfte der Befragten keine, beziehungsweise nur bis zu zwei
Überstunden pro Woche. Als Grund für Überstunden geben knapp 4 von 5
Befragten betriebliche Vorgaben und Gründe an oder aber berichten,
dass die Arbeit in der vorgesehenen Zeit nicht zu schaffen ist.
Persönliche Gründe wurden im Vergleich zu 2015 seltener genannt.
Die Arbeit zu atypischen Zeiten, wie etwa abends, nachts oder am
Wochenende ist konstant geblieben. Im Dienstleistungsbereich lässt
sich im Vergleich von 2015 zu 2017 ein leichter Anstieg von
Sonntagsarbeit beobachten.
An viele Beschäftigte werden erhebliche Anforderungen an ihre
Flexibilität gestellt. Noch immer wird etwa jeder achte Beschäftigte
wegen dienstlicher Belange häufig in der Freizeit kontaktiert. Der
Anteil derjenigen, die erwarten kontaktiert zu werden, liegt aktuell
bei 24 Prozent. Zunehmend sind hiervon auch Personen mit einfacheren
Tätigkeiten betroffen.
Die Handlungsspielräume in Bezug auf die Gestaltung der eigenen
Arbeitszeit haben im Vergleich zu 2015 eher zugenommen. Dazu gehören
der Einfluss auf Arbeitsbeginn und -ende, die Pausengestaltung oder
die Möglichkeit, ein paar Stunden oder Tage frei zu nehmen. Sie
stellen eine wichtige Ressource für die Beschäftigten dar. Während
Männer und junge Beschäftigte insgesamt ihre Arbeitszeit flexibler
gestalten können, stehen Beschäftigten mit niedrigem Bildungsniveau
weniger Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Gestaltung der Arbeitszeit gehört zu den zentralen
Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dabei geht es
um die Dauer und Lage von Arbeitszeiten und Ruhezeiten sowie um die
Planbarkeit und Beeinflussbarkeit der persönlichen Arbeitszeiten. Die
Flexibilisierung der Arbeitszeit - vor dem Hintergrund des Wandels
der Arbeitswelt - wirft hierbei neue Fragen auf, die es gilt,
faktenbasiert und differenziert zu beantworten. Mit der
BAuA-Arbeitszeitbefragung legt die BAuA eine Basis für diese
Antworten. Die Ergebnisse der Befragung 2015 präsentierte der
"Arbeitszeit-Report 2016". Mittlerweile wurde die zweite
Befragungswelle 2017 mit rund 9.000 abhängig Beschäftigten
durchgeführt. Der jetzt vorgelegte Bericht vergleicht die Ergebnisse
beider Befragungen bezüglich der Arbeitszeitaspekte Dauer, Lage und
Flexibilität. Vertiefende Auswertungen und weitere Berichte sind in
Bearbeitung.
"BAuA-Arbeitszeitbefragung: Vergleich 2015 - 2017"; Dr. Nils
Backhaus, Dr. Anita Tisch, Dr. Anne Marit Wöhrmann, Dortmund;
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; 2018; 85 Seiten;
ISBN 978-3-88261-247-9; DOI 10.21934/baua:bericht20180718.Den Bericht
gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
Direkter Link: www.baua.de/dok/8752798
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich
des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den
Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im
Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten
Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz
arbeiten über 700 Beschäftigte.
www.baua.de
Die BAuA ist Partner im Wissenschaftsjahr 2018 - Arbeitswelten der
Zukunft
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 26.10.2018 - 10:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1664414
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Dortmund
Telefon:
Kategorie:
Forschung und Entwicklung
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 290 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Viele Beschäftigte haben bereits flexible Arbeitszeiten / BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2015 und 2017 im Vergleich
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Sind Motoren fit für Methanol als Kraftstoff?
Online-Lehrgänge zum Übersetzer (m/w/d) zur Vorbereitung auf staatliche Prüfung: Infoabend am 14.11.24
Behandlungsfortschritte bei Brustkrebs geben neue Hoffnung
Paula Pias Peleteiro verstärkt Geschäftsführung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Auszeichnung für Wissenschaftlerin Prof. Dr. Kathrin Thedieck / Klüh Stiftung ehrt Wissenschaftlerin für Forschung zur Tuberösen Sklerose