Glyphosat im Honig: Existenzbedrohung für Brandenburger Imkerei (FOTO)
(ots) - Neuen Prüfungen nach muss die Imkerei Seusing knapp drei Tonnen
verunreinigten Honig entsorgen. Der Fall zeigt eklatante rechtliche und
politische Missstände auf.
Der im Mai bekannt gewordene Glyphosat-Fall in Brandenburg
(http://ots.de/KBo4n4) hat für das betroffene Imkerpaar Camille und Sebastian
Seusing existenzbedrohende Ausmaße angenommen. Ende April war es an einem ihrer
Bienenstandorte zu einer schweren Kontamination mit Glyphosat gekommen, weil der
benachbarte Landwirt auf dem anliegenden Acker ohne Vorwarnung ein
glyphosathaltiges Herbizid in blühenden Löwenzahn gespritzt hatte. Der Löwenzahn
diente den Bienen der Seusings zu diesem Zeitpunkt als Futterquelle.
Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben eine bis zu 152-fache
Überschreitung des lebensmittelrechtlich zulässigen Glyphosat-Grenzwertes.
Rückrufaktion gestartet
Nachfolgende Untersuchungen haben jetzt ergeben, dass auch der Honig eines drei
Kilometer entfernten Bienenstandes eine immerhin noch 10-fach zu hohe
Glyphosat-Belastung aufweist. Das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt hatte
zunächst nur die Frühjahrsernte des unmittelbar betroffenen Bienenstands beprobt
und deren Entsorgung angeordnet. Erst durch das gewissenhafte
Qualitätsmanagement der Imkerei wurden nun auch Honigproben weiter entfernter
Bienenstände untersucht. Nach jetzigem Stand geht es um mindestens 2,7 Tonnen
Honig, die aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Leider befinden sich rund 300
Kilogramm davon bereits in den Verkaufsregalen des Einzelhandels und müssen
zurückgerufen werden.
"Die Aussicht, einen Großteil unserer Jahresproduktion in die
Müllverbrennungsanlage fahren zu müssen, erschüttert uns und zeigt die
Absurdität des landwirtschaftlichen Systems in Deutschland auf", sagt Sebastian
Seusing und fügt an: "Wir rechnen fest damit, dass das Bundesamt für
Verbraucherschutz (BVL) feststellen wird, dass eine Gesundheitsgefährdung der
Verbraucher nicht besteht. Unabhängig davon gehört Glyphosat grundsätzlich nicht
in Honig und dafür setzen wir uns ein!"
Haftungsfrage ungeklärt
Die Imkerei Seusing - ein seit elf Jahren erfolgreiches und verantwortungsvoll
wirtschaftendes Familienunternehmen - erfährt hierbei einen ausschließlich
fremdverursachten, existenziellen Schaden mit noch ungeklärter Haftungsfrage.
Bei den anstehenden juristischen Prozessen wird die Aurelia Stiftung und das
"Bündnis zum Schutz der Bienen"
(https://www.aurelia-stiftung.de/de/es-lebe-die-biene/bienenschutz/) die Imkerei
Seusing dabei unterstützen, Schadensersatz geltend zu machen und auf einen
gesetzlichen Schutzanspruch für Imkereien vor derartigen Pestizidschäden
hinzuwirken.
"Die Tatsache, dass Imkereien bisher auf solchen Schäden sitzen bleiben, werden
wir nicht weiter hinnehmen. Haften müssen stattdessen der verursachende
landwirtschaftliche Betrieb, der Pestizide unsachgemäß angewendet hat, oder aber
die Zulassungsbehörden, die Pestizide ohne ausreichende Anwendungsbeschränkungen
zulassen", sagt Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung und Initiator des
Bündnisses. Die Aurelia Stiftung fordert seit Jahren ein Anwendungsverbot von
Glyphosat in blühenden Pflanzenbeständen (http://ots.de/BkyQIf).
Aurelia Stiftung strebt Grundsatzurteil für Schutz von Bienen und Imkern an
Nicht bloß für Imkereien, sondern prinzipiell für alle Lebensmittelhersteller,
die umweltbewusst und giftfrei produzieren möchten, stellt der Pestizideinsatz
der konventionellen Nachbarn eine betriebswirtschaftliche Gefahr dar. Sie haben
in der Regel das Nachsehen, wenn es zu einer Verunreinigung ihrer Produkte
kommt. Der Ansicht des europäischen Gesetzgebers nach sollen Imkereien notfalls
an andere Standorte ausweichen. Aber wohin? Aufgrund von Abdrift und
Gewässereinträgen sind Pestizidrückstände längst nicht nur auf dem Acker,
sondern auch in Siedlungsräumen und selbst in entlegensten Naturschutzgebieten
und Wäldern nachweisbar.
Als Anwältin der Bienen strebt die Aurelia Stiftung gemeinsam mit der Imkerei
Seusing an, in dem ausstehenden Gerichtsstreit ein mustergültiges Urteil zu
erwirken. Ziel ist es, einen angemessenen Schutz vor Pestizideinträgen in
Lebensmitteln durchzusetzen.
Pressekontakt:
Thomas Radetzki (Vorstand Aurelia Stiftung):
thomas.radetzki(at)aurelia-stiftung.de - Tel.: +49 (0)30 577 00 39 69
- Mobil: +49 (0)171 336 65 69
Florian Amrhein (Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit):
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Datum: 22.11.2019 - 07:35 Uhr
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