DORUCON - DR. RUPP CONSULTING GmbH begrüßt das neue ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: mehr Fördermittel für den innovativen Mittelstand
Mit der neuen Richtlinie, die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 20. Januar 2020 veröffentlichte, stehen im Jahr 2020 kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nunmehr 555 Millionen Euro zur Verfügung. Die neue ZIM Richtlinie spricht insbesondere innovative, junge und kleine Unternehmen an, verstärkt den Technologie- und Wissenstransfer und verbessert die Förderbedingungen für Unternehmen strukturschwacher Regionen.
(industrietreff) - „Wir begrüßen die neue Richtlinie“, so Jörg Rupp, geschäftsführender Gesellschafter von DORUCON. „Es wurden sinnvolle neue Bestandteile aufgenommen, Bewährtes erhalten und wo nötig angepasst. Insbesondere die neue Kategorie der strukturschwachen Regionen mit erhöhten Fördersätzen spiegelt die Notwendigkeiten der Realität deutlich besser wider als die bisherige Aufteilung in neue und alte Bundesländer. Firmen in großen Teilen des Saarlandes, im ehemaligen Kohlegürtel, erhalten so deutlich erhöhte Zuschüsse. Darüber hinaus ist in der neuen Richtlinie auch der zunehmenden Marktdynamik durch Start-ups Rechnung getragen worden.“
Mit der neuen Richtlinie optimiert das BMWi das bewährte Förderprogramm ZIM. Die neue Richtlinie adressiert nun zunehmend innovative, junge und kleine Unternehmen, auch aus strukturschwachen Regionen, die mit Hilfe der ZIM Förderung an Forschungs- und Entwicklungsprojekte herangeführt werden und so wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beitragen. Forschungsprojekte stellen für kleine und insbesondere junge Unternehmen immer eine Hürde aufgrund des wirtschaftlichen Risikos dar. Diese können nunmehr sogenannte Durchführbarkeitsstudien, die der Machbarkeit des Forschungsvorhabens dienen, geltend machen. Somit werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vor allem für Erstinnovatoren, zugänglich.
Zum anderen wird der Wissenstransfers von der Forschung in die freie Marktwirtschaft verbessert: Das Förderprogramm wird auf Unternehmen, die, einschließlich verbundener und Partnerunternehmen, bis zu 1.000 Mitarbeiter beschäftigen, erweitert. Zuvor beschränkte sich die Richtlinie auf Unternehmen mit 500 Mitarbeitern. Voraussetzung hierfür ist die Kooperation mit mindestens einem KMU. Größere Unternehmen stellen für kleine Unternehmen oftmals eine gute Verbindung zum Markt her, so können Forschungsergebnisse gezielt und schneller in die Marktwirtschaft gebracht werden. Eine weitere Verbesserung des Wissenstransfers sieht die neue ZIM Richtlinie in den Leistungen zur Markteinführung. Dienstleistungen wie Innovationsberatung, innovationsunterstützende Dienstleistungen oder auch Messeauftritte sind fortan zuwendungsfähig.
In Reaktion auf gestiegene Personalkosten erhöht und erweitert das BMWi die zuwendungsfähigen Kosten (die Kosten, auf denen der Fördersatz angewandt wird). So können beispielsweise bei Einzelprojekten nunmehr 550.000 Euro statt 380.000 Euro geltend gemacht werden. Bei Kooperationsprojekten beträgt die maximale Fördersumme fortan 2.3 Millionen Euro, unter vorheriger Richtlinie waren es zwei Millionen Euro. Insgesamt stehen dem Mittelstand für das Jahr 2020 555 Milliarden Euro an ZIM Fördermitteln zur Verfügung.
Eine weitere Neuerung ist der erhöhte Fördersatz kleiner Unternehmen aus strukturschwachen Regionen. Dies ist eine Reaktion auf das neue, sogenannte gesamtdeutsche Fördersystem. Zuvor erhielten im ZIM Förderprogramm Unternehmen aus neuen Bundesländern gesonderte Fördersätze. Nun entscheidet die Strukturschwäche einer Region darüber, unabhängig der geografischen Lage des Landes. Ein Vorteil beispielswiese für das Saarland oder das Ruhrgebiet.
Über ZIM – das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand
ZIM, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, ist das größte Förderprogramm der Bundesregierung und unterstützt in Form von Zuschüssen technische Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Forschungsnetzwerke. Alleinstellungsmerkmal ist unter anderem die Branchen- und Technologieoffenheit der Förderung. Außerdem kommt die ZIM Förderung vor allem KMU zu Gute, die als Innovationstreiber unseres Landes gelten und das Wirtschaftswachstum sowie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands grundlegend mitgestalten. Im Wesentlichen werden drei Projektformen unterschieden: ZIM-Einzelprojekte, die einzelbetrieblich durchgeführt werden, ZIM-Kooperationsprojekte, die mit mehreren Projektpartnern (mit anderen Unternehmen oder auch Forschungseinrichtungen) stattfinden sowie ZIM-Netzwerke, die aus mindestens sechs Teilnehmern bestehen und aus dem sich wiederrum einzelne Kooperationsprojekte entwickeln.
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Über DORUCON DR. RUPP CONSULTING GmbH
DORUCON – DR. RUPP CONSULTING GmbH ist eine bundesweit tätige Unternehmensberatung mit Sitz in Saarbrücken und Berlin. Das Unternehmen beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung, Technologieförderung und Finanzierung. Der Fokus liegt auf KMU aus sämtlichen Industriebereichen. Viele werden dabei bereits seit mehreren Jahren begleitet. Eine Spezialisierung der Beratungstätigkeit ist die ZIM Beratung. DORUCON verfügt über einschlägige Erfahrung als ZIM Berater und prüft Projekte auf die Eignung für einen ZIM Antrag und übernimmt die Antragsstellung sowie die Projektabwicklung. Die Dienstleistung umfasst außerdem die Unterstützung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Unterstützte Förderprogramme sind neben dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auch der EIC-Accelerator, der GRW-Investitionszuschuss sowie go-innovativ (go-inno). Vom Bundesministerium für Wirtschaft ist DORUCON dazu autorisiert, für das Förderprogramm go-inno Beratungsgutscheine in Höhe von bis zu 27.500 Euro auszustellen. Zudem ist DORUCON vom TÜV Süd nach ISO 9001 zertifiziert und Mitglied bei der Offensive Mittelstand sowie beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW).
Ansprechpartner: Dr. Jörg Rupp
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Datum: 21.01.2020 - 09:19 Uhr
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