Werkverkehr-Unternehmen aufgepasst: Verlieren Sie auch viele 1.000 Euro pro Jahr wegen dieses einen Fehlers?
Viele Werkverkehr-Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen > 7,5 Tonnen (Lkw, Sattelzugm. etc.) kennen die Förderprogramme vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nicht richtig. Sie denken, dass sie kein Fördergeld erhalten können. Dies ist häufig falsch, wodurch betroffene Werkverkehr-Betriebe viele 1.000 Euro pro Jahr verlieren ...
(industrietreff) - Sind Sie Unternehmer im Werkverkehr mit Lkw > 7,5 Tonnen?
Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie Jahr für Jahr "Geld verbrennen". Ganz im Gegensatz zu den großen Transport-Unternehmen, "Speditions-Riesen" und Logistik-Konzernen.
Egal, ob Schenker, DHL, Dachser oder Kühne + Nagel.
Diese Logistik-Riesen betreiben alle gewerblichen Güterverkehr. Und kennen - ganz nebenbei - natürlich die gesetzlichen Regelungen und Förderungen im Güterverkehr ganz genau.
Sie nutzen alles, was sie von EU, Bund und Land bekommen können, sehr konsequent zu Ihrem Vorteil.
Und das sollten Werkverkehr-Unternehmen ebenfalls tun.
Güterkraftverkehr - gewerblich oder nicht?
Im Gegensatz zur Logistik-Branche führen Werkverkehr-Unternehmen die Beförderung von Gütern nicht gewerblich durch. Das bedeutet: Werkverkehr ist die Art von Güterkraftverkehr, welche nur dem eigenen betrieblichen Nutzen dient.
Werkverkehr in Industrie, Handel und im Dienstleistungsbereich wird deshalb auch als Eigenverkehr bezeichnet.
Um Werkverkehr handelt es sich immer dann, wenn mit Lastkraftwagen (Lkw) von mehr als 3,5 Tonnen ...
- eigene, selbst hergestellte oder selbst verkaufte Güter
- zum eigenen Zweck,
- mit eigenem Personal,
- vom oder zum eigenen Betriebs-Standort,
- im Rahmen einer Hilfstätigkeit
gesteuert werden.
Was ist der große Fehler vieler Werkverkehrs-Unternehmer?
Werkverkehr ist zwar kein gewerblicher Güterkraftverkehr:
Trotzdem ist es Güterkraftverkehr! Nur eben nicht gewerblich, sondern als Eigenverkehr.
Das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) formuliert klar:
"Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) gliedert sich Güterkraftverkehr in den gewerblichen Güterkraftverkehr und Werkverkehr."
Was viele Betriebe mit Werkverkehr hier nicht berücksichtigen:
Die attraktiven BAG-Fördergelder - zum Beispiel aus dem Förderprogramm "de minimis" für vorhandene Lkw > 7,5 Tonnen - stehen dadurch auch Werkverkehrs-Unternehmen zur Verfügung.
Werkverkehrs-Betriebe verlieren deshalb jedes Jahr viele 1.000 Euro, wenn sie diese Fördermittel nicht kennen. Und dadurch nicht nutzen. Oder weil sie denken, dass sie diese Gelder nicht bekommen können. Weil sie ja "nur" Werkverkehr betreiben.
Beides ist falsch.
Und sehr teuer für betroffene Firmen.
Attraktives Fördergeld: 2.000 Euro für jeden Lkw > 7,5 Tonnen
Der Verlust durch das nicht genutzte Fördergeld ist hoch, denn:
- Je vorhandenen Lkw > 7,5 Tonnen gibt es 2.000 Euro Förderung.
- Die maximale Zuwendung beträgt 33.000 Euro je Unternehmen.
- Und das jedes Jahr.
Die Fördergelder können für Vieles eingesetzt werden, was Werkverkehrs-Unternehmer für ihre Lkw regelmäßig benötigen bzw. was sehr sinnvoll ist:
Viele Reifen, Arbeits- und Sicherheitsbekleidung, Ladungssicherung, Abbiegeassistenten, Fahrzeug-Ausstattung wie Komfort-Sitze, Bordkühlschränke oder Stand- /Dach- Klimaanlagen. Auch Telematik-Lösungen oder Maßnahmen zum Diebstahlschutz werden gefördert.
Die sehr hohe Förderquote von 80 Prozent macht klar, warum die meisten Transport-Unternehmen diese Förderung so rege nutzen.
80 Prozent bedeutet: Von 5 eingesetzten Euro gibt´s 4 Euro vom Staat zurück. Und das für immer.
Denn das Lkw-Fördergeld gibt es als echten Zuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss.
In welchen Branchen sind Werkverkehrs-Unternehmen betroffen?
Typisch sind:
Abbruch- und Abriss-Unternehmen, Entsorgungs- und Recycling-Betriebe, Erd-, Straßen- und Tiefbau-Firmen, Lohnunternehmen oder Gerüstbau-Betriebe. Auch Baustoff-, Getränke- und Stahlhandels-Firmen, Maschinenbau-Betriebe, Agrar- und Landhandels-Firmen oder Dachdecker-Betriebe u.v.a.m.
In diesen Werkverkehrs-Branchen wird die Lkw-Förderung für schwere Nutzfahrzeuge > 7,5 Tonnen deutlich weniger genutzt als in der Transport- und Logistikbranche.
Durch die Vernachlässigung der Fördergelder verschenken Werkverkehr-Betriebe viel Geld.
Was man ändern kann.
Wer klug ist, macht den gleichen Fehler nicht mehrmals ...
Dies zeigt ein Praxis-Beispiel aus 2019:
- Eine Gerüstbau-GmbH (Baden-Württemberg, ca. 25 Mitarbeiter) hat 10 Fahrzeuge, davon 4x Lkw > 7,5 Tonnen.
- Der Geschäftsführer (nennen wir ihn Cleverle) hat für die 4x schweren Lkw und die Fahrer einen regelmäßigen Bedarf an Winter-Reifen, Ladungssicherung und Bekleidung.
- Er tätigt die Käufe und hat dadurch Brutto-Einkaufs-Kosten von 10.000 Euro pro Jahr.
- Cleverle hat rechtzeitig die Förderung beantragen lassen: Je vorhandenen Lkw > 7,5 Tonnen gibt´s 2.000 Euro Förderung.
- Insgesamt erhält er 8.000 Euro Kostenerstattung vom BAG als direktes Fördergeld zurück.
- In den Vorjahren kannte Cleverle diese Förderung noch nicht ... und musste diese Investitionen zu 100% selbst bezahlen. Jedes Jahr.
- Durch die 80-prozentige Kostenerstattung sind es jetzt nur noch Netto-Kosten (bzw. ein Eigenanteil) von 2.000 Euro.
Für Werkverkehr-Unternehmen: Lkw-Förderung besser mit Unterstützung
Cleverle ist ein smarter Unternehmer: Er kann seinen Stärken und Schwächen gut einschätzen. In seinem Job, den er seit mehr als 20 Jahren erfolgreich ausübt, macht ihm keiner so leicht etwas vor. Außerdem nutzt er aktiv Fortbildungen, um immer auf dem Laufenden zu bleiben ...
Er weiß aber: Rechtliches, komplizierte Förderbedingungen und komplexe Antragsformulare sind “nicht so seine Sache".
Und die Fördergelder bekommt man nur, wenn ALLES zu 100% richtiggemacht wird.
Die Förderung ist tricky. Bereits kleine Fehler bei der Antragstellung oder beim Abruf des Fördergelds führen schnell dazu, dass man mehrere 1.000 Euro nicht bekommt. Oder im schlimmsten Fall den ganzen Förderanspruch von 10.000, 20.000 oder 33.000 Euro komplett verliert.
Cleverle hat die gesamte Förderung durch die Berater von lkw-foerderung.de abwickeln lassen. So weiß er, dass es klappt. Und er muss sich keine Sorgen mehr um "verpasste Fördergelder" machen. Das Ganze gibt´s für eine faire und geringe Gebühr.
Unser Förderservice: Ohne Kostenrisiko
Das Beste ist: Der Förderservice ist für interessierte Werkverkehrs-Unternehmen zu 100% sicher und ohne Kostenrisiko. Es gilt: Nur bei Erfolg wird bezahlt.
Eine Vergütung erfolgt nur dann, wenn die amtliche Bewilligung für die Fördergelder erreicht wird. Falls einmal keine Fördergelder erwirkt werden können – zum Beispiel, weil der Fördertopf bereits leer ist - fällt keine Vergütung an.
Handeln Sie jetzt:
Denn die Fördergelder sind begehrt und begrenzt. Wenn Sie nichts ändern, werden Sie wahrscheinlich weiterhin viele 1.000 Euro pro Jahr verlieren.
Nutzen Sie unseren risikolosen Förderservice:
Für interessierte Werkverkehr-Unternehmen ist eine Service-Hotline eingerichtet. Rufen Sie uns gerne unter Telefon 089 62 42 30 17 an.
Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: beratung(at)lkw-foerderung.de
Gerne beraten wir Sie: Unverbindlich und kostenfrei.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Unternehmerberater der TWC Consulting GmbH stehen Unternehmern bei wirtschaftlichen Fragen beratend zur Seite. Wir helfen kleinen und mittleren Betrieben mit unserem Förderservice für bereits vorhandene Lkw ab 7,5 Tonnen. Unseren Kunden machen wir es so einfach wie möglich, die jährlichen Fördergelder von 2.000 Euro je Lkw zu erhalten.
TWC Consulting GmbH
Daniel S. Batt
Maisborsteler Straße 8 D
D-24189 Todenbüttel
Postadresse & Meeting-Point:
TWC Consulting GmbH
Bürkleinstr. 11
D-80538 München
Telefon: 089 62 42 30 17
E-Mail: beratung(at)lkw-foerderung.de
Web: https://lkw-foerderung.de/
TWC Consulting GmbH
Daniel S. Batt
Maisborsteler Straße 8 D
D-24189 Todenbüttel
Datum: 27.01.2020 - 17:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Daniel S. Batt
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