Corona Fall bei AIXTRON - Keine Einschränkung des Geschäftsbetriebs
(PresseBox) - AIXTRON SE (FSE: AIXA), ein weltweit führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, meldet einen Corona Fall am Hauptsitz in Herzogenrath.
AIXTRON wurde am Abend des 27.2.2020 von einem Mitarbeiter darüber informiert, dass er positiv auf das neuartige Coronavirus getestet worden ist. Wir wünschen ihm gute Besserung und eine baldige vollständige Genesung!
Der Fall steht im Zusammenhang mit den bereits bekannten COVID-19 Fällen im Kreis Heinsberg und der Kollege wird vom dortigen Gesundheitsamt betreut.
Der Mitarbeiter ist in einem zutrittsbeschränkten, abgegrenzten Bereich tätig, war zwischen der Infektion und Beginn seines Urlaubs nur 3 Tage im Betrieb und hatte daher nur mit wenigen Kollegen Kontakt.
Die Kontaktkette des Mitarbeiters wurde gestern identifiziert. Sämtliche Kollegen, die mit ihm in Kontakt standen (Kategorie I und II), sind informiert und wurden angewiesen zu Hause zu bleiben.
Zum Schutz aller Mitarbeiter wird der betroffene Arbeitsbereich fachgerecht desinfiziert. Zudem werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Schutzmaßnahmen für alle Kollegen am Standort umgehend erweiterte Schutzmaßnahmen im Bereich der Hygiene und des Mitarbeiterverhaltens in Kraft gesetzt.
Der Geschäftsbetrieb von AIXTRON geht ohne Einschränkung weiter.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind.. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
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Datum: 28.02.2020 - 14:20 Uhr
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