Wärmemarkt: Flüssiggas mit geringerem CO2-Preisaufschlag als Heizöl / Tank noch vor Jahresende auch wegen Rückkehr der "alten" Mehrwertsteuer befüllen
(ots) - Der ab 2021 geltende CO2-Preisaufschlag begünstigt Energieträger, die mit niedrigeren Emissionswerten aufwarten können. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) erläutert, mit welcher Differenz Flüssiggas-Kunden bei der neuen CO2-Bepreisung gegenüber Heizöl-Nutzern rechnen können. Wer besonders günstig durch die laufende Heizperiode kommen wolle, sei auch mit Blick auf die Rückkehr der "alten" Mehrwertsteuer gut beraten, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel noch einmal den Flüssiggas-Tank befüllen zu lassen.
Je geringer die CO2-Emissionen eines Energieträgers, desto niedriger fällt der ab 2021 greifende CO2-Preisaufschlag aus, auf den sich Verbraucher einstellen müssen. Beim Heizen mit Flüssiggas werden im Vergleich zu Heizöl 15 Prozent weniger CO2 ausgestoßen, erklärt der DVFG. Dies schlage sich deutlich im geringeren CO2-Preisaufschlag für Flüssiggas nieder. 2021 werde der CO2-Aufschlag für Flüssiggas demnach 3,85 ct/Liter betragen; der für Heizöl hingegen bereits 6,69 ct/Liter. Bis 2026 wird sich die Schere laut DVFG noch weiter zugunsten von Flüssiggas öffnen: Für Flüssiggas werde der Zuschlag im Jahr 2026 bei mindestens 8,47 ct/Liter liegen; für Heizöl bei mindestens 14,72 ct/Liter. Langfristig profitierten Flüssiggas-Kunden also vor dem Hintergrund des neuen Preisaufschlages.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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Datum: 26.11.2020 - 10:30 Uhr
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