IndustrieTreff - Landesregierung stärkt Investitionen in Öko-Strom und Biomasse

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Landesregierung stärkt Investitionen in Öko-Strom und Biomasse

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Landesregierung stärkt Investitionen in Öko-Strom und Biomasse

(pressrelations) -
Finanzminister Weimar und Umweltministerin Lautenschläger erleichtern Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbarer Energien Zugang zu Kreditmitteln

Die Hessische Landesregierung will Unternehmen, die in den Ausbau Erneuerbarer Energien investieren, leichteren Zugang zum Kapitalmarkt verschaffen. Aus diesem Grund hat Finanzminister Karlheinz Weimar in Absprache mit Umweltministerin Silke Lautenschläger die Regeln für die Vergabe von Landesbürgschaften ausgedehnt. Nach den neuen Bestimmungen gilt die für die Vergabe einer Landesbürgschaft dringend erforderliche Voraussetzung eines volkswirtschaftlich besonders gerechtfertigten Vorhabens nun auch für Investitionen in Projekte mit Biomasse, Windenergie, Solarenergie, Geothermie, Wasserkraft sowie Biogas. Damit fällt es den Firmen leichter, bei ihren Hausbanken für Investitionsvorhaben im Bereich regenerativer Energien Kreditmittel zu beantragen. Zielgruppe der Bürgschaftsnehmer sind Kleine und Mittlere Unternehmen aus der Energiewirtschaft. Aber auch Großunternehmen und Konzerne können Bürgschaften beantragen. "Wir haben Wort gehalten. Mit diesem Schritt unterstreicht die Landesregierung nachdrücklich ihr besonderes Interesse am Ausbau und an der Nutzung von Erneuerbaren Energien", erklärte Umweltministerin Silke Lautenschläger am Montag in Wiesbaden.

Finanzminister Weimar sagte, das Ziel einer wirtschaftlichen und gleichzeitig umweltverträglichen Energiepolitik müsse auch durch das Instrument der Bürgschaftsvergabe nachhaltig unterstützt werden. Voraussetzung für die Bürgschaftsvergabe sei, dass die aus diesen Anlagen gewonnene Energie einen signifikanten Beitrag zur Energiebilanz Hessens und zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Energieversorgung und des Klimaschutzes für Hessen leistet.

Umweltministerin Lautenschläger erinnerte daran, dass die Hessische Landesregierung sich zum Ziel gesetzt habe, bis zum Jahr 2020 den Anteil an erneuerbarer Energien auf 20 Prozent am Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) zu erhöhen. Damit der Ausstoß von Treibhausgasen und die Abhängigkeit von Energieimporten verringert werden, sei die Energiepolitik auf eine möglichst effiziente Nutzung der natürlichen und technischen Potenziale der Erneuerbaren Energien ausgerichtet. Dies sei mit Regelungen, die allein auf Hessen bezogen sind, nicht zu erreichen. Im Interesse des Landes seien daher auch Investitionen außerhalb Hessens, wenn sie zu einer signifikant stärkeren Energieversorgung Hessens mit regenerativer Energie beitragen. "Alle Investitionen in Erneuerbare Energien, die Hessen zu Gute kommen, sind durch flankierende Maßnahmen zu unterstützen", so Lautenschläger. Allerdings müsse das energiewirtschaftliche Unternehmen, das in den Genuss einer Bürgschaft kommen wolle, seinen steuerlichen Sitz und die Geschäftsleitung in Hessen haben und Energie aus regenerativen Quellen für Verbraucher in Hessen anbieten.





Die Bürgschaften des Landes Hessen werden als quotale Ausfallbürgschaften übernommen. Sie dürfen 70 Prozent der Kreditsumme nicht übersteigen und müssen beihilferechtlich zulässig sein. Die Ausfallbürgschaft übersteigt pro Einzelfall i.d.R. nicht die Betragsspanne zwischen 5 Mio. Euro und 25 Mio. Euro. Steht das Unternehmen mehrheitlich in kommunaler Hand, ist eine Beteiligung der Kommune/Kreis an der Bürgschaftsübernahme im Einzelfall zu prüfen.


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Datum: 12.04.2010 - 18:47 Uhr
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