IndustrieTreff - CO2-Abgabe: Entlastungen für Lebensmittelproduktion sind zu gering

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CO2-Abgabe: Entlastungen für Lebensmittelproduktion sind zu gering

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(ots) - Bundeskabinett hat Carbon-Leakage-Verordnung beschlossen. Deutsche Hersteller von Malz, Hefe, Ölen, Fetten, Getreideprodukten und Stärke befürchten Verlagerung der Produktion ins Ausland.

Heute hat das Bundeskabinett die Carbon-Leakage-Verordnung beschlossen. Diese soll energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen vor zu hohen CO2-Kosten schützen und so ihre Abwanderung vermeiden.

Dazu Dr. Gerhard Brankatschk, Geschäftsführer von OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland: "Die neue Verordnung soll eigentlich Unternehmen mit hohem Carbon-Leakage-Risiko vor Abwanderung ins Ausland schützen. Mit vorliegendem Entwurf wird dieses Ziel jedoch verfehlt. Wir erwarten vom Deutschen Bundestag, dass er die Abwanderung der systemrelevanten Herstellung von Lebensmitteln aus Deutschland verhindert, indem er eine ausreichende Kompensation sicherstellt."

Laut der aktuellen Studie "Mögliche Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf Carbon Leakage und Wettbewerbsfähigkeit" des Bundesfinanzministeriums unterliegen die Branchen durch den nationalen Brennstoffemissionhandel (BEHG) der konkreten Gefahr ins Ausland verlagert zu werden. "Das hat die Bundesregierung heute nicht angemessen berücksichtigt", so Dr. Brankatschk.

Dr. Markus Weck, Geschäftsführer Deutscher Verband der Hefeindustrie, weist zusätzlich auf die Unausgewogenheit der Ausgleichsregelung hin: "Unsere Mitgliedsunternehmen investieren seit Jahren in energieeffiziente Systeme und Verfahren und produzieren auf höchstem Niveau. Die bereits getätigten Investitionen werden völlig ignoriert, wenn man nun weitere Klimaschutzmaßnahmen zur Bedingung für die Zahlung der Beihilfe macht. Die letzten Prozente an Optimierung sind am schwersten zu erreichen - und am kostenintensivsten."

Michael Lerch, Geschäftsführer des Deutschen Mälzerbundes, ergänzt: "Durch diese Regelung profitieren nun Unternehmen, die bislang in geringerem Umfang in Energieeffizienzmaßnahmen investiert haben."





Der Bundestag muss der vorliegenden Verordnung noch zustimmen.

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Datum: 31.03.2021 - 15:55 Uhr
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