Lieferkettengesetz im Bundestag: Enttäuschend für Umwelt- und Klimaschutz
(ots) -
- Heute abschließende Lesung zum Lieferkettengesetz im Bundestag
- Umweltauswirkungen wie Biodiversitätsverlust, großflächige Entwaldung oder Klimawandel werden im Gesetz ausgeklammert
- Deutsche Umwelthilfe fordert ein starkes Lieferkettengesetz mit eigenständigen Umweltsorgfaltspflichten, die sich auf die gesamte Wertschöpfungskette beziehen
Berlin (ots) - Heute findet im Bundestag die abschließende Lesung zum Lieferkettengesetz statt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das von Union und SPD eingebrachte Gesetz als ersten wichtigen Schritt hin zu verantwortungsvolleren Lieferketten. Allerdings fällt das Gesetz weit hinter die Erwartungen zurück und bleibt im Hinblick auf Umweltschutz und den Geltungsbereich ungenügend. Umweltbelange werden, bis auf wenige Ausnahmen, nur dann berücksichtigt, wenn sie im konkreten Zusammenhang mit einer Menschenrechtsverletzung stehen, wie beispielsweise einer Gesundheitsschädigung. Biodiversitätsverlust und Klimawandel, etwa durch Waldzerstörung, bleiben sogar komplett unberücksichtigt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: "Ein Lieferkettengesetz ist längst überfällig, daher ist die Abstimmung heute erstmal eine gute Nachricht. Das jetzt vorgelegte Gesetz ist aber ein von Industrieinteressen weichgespülter Minimalkonsens. Die Wirtschaftsverbände haben zusammen mit dem Wirtschaftsflügel der Union und Wirtschaftsminister Altmaier bis zuletzt starken Druck ausgeübt und das Gesetz massiv ausgehöhlt. Damit hat Deutschland eine historische Chance vertan, die drängendsten Umweltprobleme unserer Zeit - Biodiversitätsverlust und Klimawandel - im Gesetz zu verankern. Für Unternehmen, die Naturzerstörung in ihren Lieferketten in Kauf nehmen, wird sich mit dem Gesetz nur wenig ändern."
Das Gesetz deckt auch bloß einen kleinen Teil der Lieferkette ab. Nur für den eigenen Geschäftsbereich sowie die direkten Zulieferer müssen die Unternehmen Risikoanalyse, Prävention und Abhilfe verpflichtend vornehmen. Bei mittelbaren Zulieferern müssen sie nur anlassbezogen eine Risikoanalyse durchführen, wenn sie "substantiierte Kenntnis" über Missstände erlangen. Damit bleibt gerade der Teil der Lieferkette außen vor, wo die meisten Umweltrisiken und Menschenrechtsverletzungen stattfinden, etwa in der Landwirtschaft oder im Bergbau. Diese Einschränkung läuft den Präventionsgedanken zuwider. Die DUH fordert die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen, nicht nur Teilaspekte.
Tina Lutz, Campaignerin Naturschutz und Biologische Vielfalt der DUH ergänzt: "Das Gesetz setzt erst da an, wo die meisten Umweltschäden schon geschehen sind - am hinteren Teil der Lieferkette. Da aber ist der Baum schon gerodet und das Kupfer bereits geschürft. Dem Präventionsgedanken wird das Gesetz damit nicht gerecht. Die Bundesregierung muss sich jetzt wenigstens auf EU-Ebene für ein starkes Lieferkettengesetz und einen Rechtsrahmen gegen importierte Entwaldung einsetzen, damit Naturzerstörung in den Lieferketten gestoppt werden kann."
Konkret fordert die DUH umfassende und eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Form einer schadens- und umweltgutbezogenen Generalklausel, die die natürlichen Funktionen der Umweltgüter Boden, Luft, Wasser, Klima und Biodiversität schützt. Denn es gibt direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Biodiversität, Boden, Luft, Wasser und Klima, die nicht unmittelbar mit individualisierbaren Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Wichtig ist zudem, dass die eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie kleineren Unternehmen in bestimmten Risikosektoren gelten. Der Entwurf sieht lediglich vor, dass das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000, später dann mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten soll.
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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de
Tina Lutz, Campaignerin Naturschutz und Biologische Vielfalt
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Datum: 11.06.2021 - 07:00 Uhr
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