Anspruchsvolle Pflichten für Handel und Industrie durch E-Schrott-Recycling
(industrietreff) - Berlin/Mainz – In wenigen Tagen wird es ernst: Eine Fülle an neuen Aufgaben kommt auf Industrie und zum Teil auch den Handel zu, wenn das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) am 24. März in Kraft tritt. Sammelbehälter bereitstellen und leeren, den E-Schrott entsorgen und ordnungsgemäß verwerten, Recyclingnachweise und Finanzierungsgarantien erbringen: Diese Pflichten müssen die Hersteller von Elektrogeräten künftig erfüllen, sonst drohen ihnen hohe Strafen. Für die Verbraucher bedeutet dies: Sie dürfen ihre alten Handys, Radios oder Toaster nicht in die Restmülltonne werfen, sondern in spezielle Behälter, die je nach Kommune haushaltsnah oder an exponierten Plätzen aufgestellt werden. Die Entsorgung ist für die Endkunden immer kostenfrei. Das gilt auch, wenn der Händler die alten Geräte zurücknimmt.
„Ab 24. März werden die Hersteller mit diversen organisatorischen, logistischen und technologischen Herausforderungen konfrontiert. Mit den strengeren Richtlinien will das neue ElektroG die umweltverträgliche Entsorgung von Altgeräten sicherstellen. Um nicht im Restmüll Schadstoffe freizusetzen, muss der E-Schrott getrennt gesammelt und nach speziellen Recyclingvorgaben entsorgt werden. Ab Juli dürfen zudem bestimmte Schwermetalle wie Blei, Quecksilber oder Cadmium nicht mehr verwendet werden,“, so E-Schrott-Recyclingexperte Hans-Günter Stehr, Vorstand der Mainzer Landbell AG http://www.landbell.de.
Als größter Wettbewerber von flächendeckenden Rücknahmesystemen und Betreiber des Zweiten Dualen Systems für Verkaufsverpackungen mit dem ‚Grünen Punkt’ könne Landbell auf langjährige Erfahrungen im Management von Recyclingprozessen zurückgreifen und die Unternehmen fundiert über die neuen Auflagen der E-Schrott-Entsorgung beraten.
„Finanziert wird die Sammlung und Entsorgung durch die Hersteller selbst. Das entlastet die Kommunen. Jeder Hersteller muss eine Garantie vorlegen, dass die Finanzierung gesichert ist, sonst darf er keine Geräte mehr verkaufen. Zudem muss jedes Gerät, das ab 24. März auf den Markt kommt, das neue E-Schrott-Symbol in Form einer durchkreuzten Abfalltonne tragen“, weiß Stehr.
Alle Unternehmen können künftig ihre Pflicht zur Rücknahme und Verwertung des E-Schrotts von einem externen Dienstleister umsetzen lassen, der dann als beauftragter Dritter die gesetzlichen Vorschriften erfüllt und die flächendeckende Erfassung und Verwertung organisiert. „Wir haben dafür ein Netz von lokalen und überregionalen Partnern aus der Entsorgung und Logistik auf die Beine gestellt. Wenn es um die kommunale Containerlogistik und Entsorgung geht, arbeiten wir eng mit den lokalen Entsorgungsunternehmen zusammen“, erklärt Stehr. So greife Landbell auf die bestehenden Strukturen zurück. Bei Anforderungen aus dem Geschäftskundensektor beauftragen wir spezialisierte Dienstleister, die den Abtransport des E-Schrotts bei gewerblichen und industriellen Nutzern oder bei Anfallstellen im Handel übernehmen – und zwar nicht nur bundesweit, sondern auf Wunsch auch in ganz Europa“, so Stehr.
Das umspannende Kooperationsnetzwerk von zertifizierten Fachbetrieben und Recyclingspezialisten gewährleiste ein reibungsloses Stoffstrommanagement der Altgeräte und die Erfüllung aller gesetzlich geforderten Recyclingvorgaben. Das umfasse auch die Dokumentation des sogenannten Mengenstromnachweises und das Reporting an die Hersteller und an die staatliche Monitoringstelle.
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Datum: 20.03.2006 - 11:45 Uhr
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