Neues EletroG Gesetz könnte mittelständische Unternehmen belasten
(industrietreff) - Der Bundesverband Deutscher Mittelstandsberater e.V. (BVDM) sieht in dem am 24. März 2006 in Kraft getretenen ElektroG Gesetz eine neuerliche Hürde für den Mittelstand. Seiner Meinung nach kann die Neuregelung der Rückgabe von Elektrogeräten den Mittelstand teuer zu stehen kommen.
Berlin. 26.04.2006. Rein umweltpolitisch ist das neue ElektroG Gesetz durchaus zu begrüßen, da es eine längst notwendige Regelung für die Rücknahme und Entsorgung von Elektronikaltgeräten festhält. Allerdings müssen sich die Hersteller von Elektronikgeräten zukünftig kostenpflichtig registrieren lassen, um diese vertreiben zu dürfen. Neben der jährlich fälligen Registrierungsgebühr, kommen dadurch neue Bürokratie- und Lagerkosten auf die mittelständischen Betriebe zu. Daher befürchtet der Bundesverband, dass die „Zwangsregistrierung“ erneut das ein oder andere mittelständische Unternehmen in seiner Existenz bedrohen könnte.
Verbandspräsident, Andreas Kroll, zeigt sich erneut besorgt um die Auswirkungen des im vergangenen Monat März eher unbeachtet in Kraft getretenen Gesetzes. Das so genannte ElektroG Gesetz reguliert demnach zukünftig die Rücknahme von Altgeräten und verpflichtet Groß-, wie auch Klein- und mittelständische Unternehmen zu einer Registrierung bei der für die Durchführung des Gesetzes verantwortlichen „Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)“. Ohne eine Registrierung wird der Vertrieb von Elektrogeräten ansonsten untersagt. Laut der Gebührenverordnung der EAR können so Kosten von mind. 155,- für die Stammregistrierung bis weit über 1000,- Euro entstehen, je nachdem wie viele und welche Art Geräte vertrieben bzw. entsorgt werden sollen. Je nachdem, was der Gerätehändler bzw. Produzent vertreiben oder herstellen möchte oder ob er eine Änderung seiner Daten wünscht, ihm entstehen dadurch immense Kostenaufwendungen. Was für Auswirkungen die neue Gesetzgebung für kleinere Unternehmen des Mittelstandes haben wird, sei abzuwarten. Kroll zeigt sich etwas verwundert über die neuerliche Bürokratisierung: „an der einen Stelle wird ein Entlastungskatalog für den Mittelstand veröffentlicht und an anderer wird die Bürokratie wieder aufgebaut“. Der Bundesverband wird die Auswirkungen weiter kritisch beobachten.
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Der Bundesverband Deutscher Mittelstandsberater e.V. hat das Ziel, Mittelstandsberatung zu qualifizieren sowie konzeptionelle Lösungsansätze zur Entlastung mittelständischer Betriebe zu entwickeln.
Im Rahmen seiner bundesweiten Initiative „Du bist deutscher Mittelstand“, mit der er auf die Leistungen klein- und mittelständischer Unternehmen aufmerksam machen möchte, vergibt der Verband das eigene Zertifikat „Ausgezeichnetes Unternehmen 2006“, welches mittelständische Unternehmen auszeichnet, die im abgelaufenen Geschäftsjahr nachweislich einen neuen Arbeitsplatz geschaffen haben.
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Datum: 27.04.2006 - 10:24 Uhr
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