IndustrieTreff - Energieanbieter darf Widerspruch nicht wie Kündigung behandeln / Verbraucherzentrale NRW setzt gelt

IndustrieTreff

Energieanbieter darf Widerspruch nicht wie Kündigung behandeln / Verbraucherzentrale NRW setzt geltendes Recht durch und geht erneut erfolgreich gegen ExtraEnergie vor

ID: 2013389

(ots) -


- ExtraEnergie legte Widerspruch von Kund:innen gegen unzulässige Preiserhöhungen als Kündigungserklärung aus und kündigte Belieferungsstopp an
- Abmahnung erfolgreich: ExtraEnergie gibt Unterlassungserklärung ab
- Verbraucherzentrale NRW bietet Musterbriefe für Betroffene

Der Energieversorger ExtraEnergie GmbH hatte Ende Juli mit Preiserhöhungsschreiben für Aufregung gesorgt. Trotz vertraglich vereinbarter Preisgarantie wollte das Unternehmen die Preise für Strom und Gas anheben. Die Verbraucherzentrale NRW beantragte beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung - mit Erfolg. Das Gericht untersagte ExtraEnergie Preiserhöhungen, soweit die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Das Unternehmen legte hiergegen zwar Widerspruch ein, erschien aber nicht zur anberaumten mündlichen Verhandlung. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte daraufhin die einstweilige Verfügung per Versäumnisurteil (Az: 12 O 247/22 - nicht rechtskräftig).

Bei der Verbraucherzentrale NRW gingen auch nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung weitere Beschwerden gegen ExtraEnergie ein. Kund:innen berichteten, dass sie nach ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhung Kündigungsbestätigungen erhielten und ein Belieferungsstopp angekündigt wurde. "ExtraEnergie hat die Widerspruchsschreiben von Gaskund:innen in zahlreichen Fällen einfach in eine Kündigung umgedeutet", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Der Vorgang ist aus unserer Sicht ungeheuerlich. In einigen Fällen stellte ExtraEnergie die Belieferung sogar ein." Die Verbraucherzentrale NRW mahnte ExtraEnergie daraufhin ab. Nun reagierte das Unternehmen und verpflichtet sich, die Umdeutung von Widersprüchen in Kündigungen sowie die Androhung und Durchführung von Belieferungsstopps zu unterlassen.

Verbraucherzentrale NRW behält Branche im Blick

"Die derzeitige Energiepreiskrise ist für Verbraucher:innen eine große Belastung", so Schuldzinski. "Wir erwarten, dass sich Unternehmen gerade in diesen Zeiten an geltendes Recht halten und ihre Kund:innen nicht mit unlauteren Geschäftspraktiken in die Irre führen. Wir werden die Branche weiterhin genau beobachten und gegen schwarze Schafe konsequent vorgehen."





Für Kund:innen der ExtraEnergie hat die Verbraucherzentrale NRW Handlungsempfehlungen und Musterbriefe erstellt, die verschiedene Szenarien berücksichtigen, je nachdem, ob ein Widerspruch, eine Sonderkündigung oder sogar die Einstellung der Lieferung erfolgt ist.

Suche nach Betroffenen

Viele Energieanbieter versuchen zurzeit die Preise zu erhöhen. Einige halten sich dabei nicht an versprochene Preisgarantien oder Fristen für die Ankündigung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft, Musterfeststellungsklagen gegen entsprechende Anbieter zu erheben und sucht nach Betroffenen für die Teilnahme an einer Umfrage. Möglicherweise steht Kund:innen ein Anspruch auf Schadenersatz zu.

Weitere Informationen und Links


- Handlungsempfehlungen und Musterbriefe für Kund:innen der ExtraEnergie GmbH: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/extraenergie-was-tun-bei-preiserhoehungen-oder-lieferstopp-77604
- Umfrage des vzbv zu Preiserhöhungen von Energieanbietern: https://www.musterfeststellungsklagen.de/energie/umfrage

Pressekontakt:

Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse(at)verbraucherzentrale.nrw

Original-Content von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Neuer Vorschlag der EU-Kommission zurÜberarbeitung der F-Gas-Verordnung sieht einen schnelleren Ausstieg aus fluorierten Kältemitteln vor
Mittelstand fordert: Gaspreis-Kommission darf kleine und mittlere Unternehmen nicht vergessen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.10.2022 - 09:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2013389
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Energieanbieter darf Widerspruch nicht wie Kündigung behandeln / Verbraucherzentrale NRW setzt geltendes Recht durch und geht erneut erfolgreich gegen ExtraEnergie vor
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.