Energiekrise u. Energiesparverordnung
Was der kommende Herbst uns bringt. Heizen, Strom- und Gaskosten.
(PresseBox) - Energiekrise: Was hat es mit der Energiesparverordnung auf sich?
Die Themen Energiekrise und Energiewende sind eng miteinander verwoben. Da schwirren viele Gerüchte herum und so wissen viele schon gar nicht mehr, was sie eigentlich glauben sollen. Handelt es sich hier etwa um Panikmache oder ist die Gefahr real? Könnten wir im Herbst oder Winter plötzlich alle im Dunklen sitzen? Aktuell ist die Rede von der sogenannten Energiesparverordnung. In diesem Artikel wollen wir auf die verschiedenen Aspekte und mögliche Lösungen einmal eingehen.
Was ist die Energiesparverordnung?
Die Energiesparverordnung wurde von der Regierung beschlossen, weil es eine „Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern“ sei, Energie einzusparen, um Deutschland dadurch von russischen Gaslieferungen, die mit einer großen Unsicherheit behaftet sind, weitgehend unabhängig zu machen. Die aktuellen Vorgaben sind darauf angelegt, den Gasverbrauch um 2 bis 2,5 Prozentpunkte zu senken.
Warum gibt es die Energiesparverordnung?
Deutschland ist mit seiner Energieversorgung in hohem Maße von russischen Gaslieferungen abhängig geworden. Durch den 2022 begonnenen Krieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen Solidaritätserklärungen verschiedener Staaten beschloss die russische Regierung, die Gaslieferungen als mögliches und vergleichsweise starkes Druckmittel einzusetzen. Scheinbar nötige Wartungsarbeiten an den interkontinentalen Gasleitungen wie der Northstream wurden genutzt, um die Liefermengen deutlich herabzusetzen. So kam es über viele Tage zu einem kompletten Lieferstopp, dann zu einer deutlich herabgesetzten Leistung, unterbrochen von weiteren Lieferaussetzern.
Die deutsche Regierung nahm diese Zwischenfälle zum Anlass, die Bevölkerung dazu aufzurufen, Energie zu sparen, um das Land immer weiter vom russischen Gas unabhängig zu machen. Da zu erwarten ist, dass nicht alle Beteiligten gleichmäßig kooperieren werden, gibt es nun die sogenannte Energiesparverordnung (ESVO), also die Energiesparverordnung, die seit dem 01. September 2022 in Kraft ist.
Was bedeutet die ESVO für jeden Einzelnen?
Die ESVO regelt sehr deutlich, bei welchen Tätigkeiten welche Energie eingesetzt werden darf. Diese Regelungen unterscheiden tatsächlich den öffentlichen Raum von Privaträumen und Gewerbeeinheiten.
Die Regelungen der Energiesparverordnung im Einzelnen
Im öffentlichen Raum sollen sogenannte Durchgangsbereiche, also Flure, Foyers und Technikräume nicht mehr geheizt werden. Eine Ausnahme gibt es natürlich: Sofern sicherheitstechnische Gründe ein Heizen der Räume nötig machen, soll das natürlich möglich sein.
Alle öffentlichen Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden, sofern darin körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten durchgeführt werden. Das ist eine deutliche Absenkung der Temperatur, denn bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für diese Tätigkeiten bei 20 Grad.
Wenn in einem Arbeitsraum Menschen mit vorwiegend leichten Tätigkeiten, die überwiegend im Stehen oder Gehen verrichtet werden oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeiten ausgeübt werden, gilt die neue Obergrenze von 18 Grad.
Mittelschwere Tätigkeiten, die vorwiegend stehend oder gehend durchgeführt werden, sollen bei einer Höchsttemperatur von 16 Grad und körperlich schwere Tätigkeiten bei maximal 12 Grad erfolgen.
In Kliniken, sozialen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sollen diese Regeln allerdings nicht gelten.
Regeln für alle um den Energieverbrauch nach der Energiesparverordnung zu senken
Boiler und Durchlauferhitzer sollen künftig am Waschbecken nicht mehr für die Warmwasserbereitung genutzt werden dürfen, falls es nicht aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist.
Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern, die nur aus rein ästhetischen Gründen leuchten, soll aus bleiben. Kurzzeitige Beleuchtungen bei kulturellen Events und Volksfesten sind davon ausgenommen.
Arbeitsstätten der privaten Wirtschaft sind davon ausgenommen. Dennoch gibt die neue Energiesparverordnung den Arbeitgebern die Möglichkeit, entsprechende Vorschriften zu erlassen. Die offizielle Formulierung dazu lautet, dass „Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen“.
Klauseln in privaten Mietverträgen, die Mindesttemperaturen vorsehen, sind vorerst ausgesetzt.
Private Pools, unabhängig davon, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom beheizt werden.
Mieter sollen frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch und die daraus resultierenden Kosten und Einsparmöglichkeiten informiert werden und zwar spätestens mit Beginn der Heizsaison.
Leuchtreklamen und Werbetafeln werden von 22 Uhr bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet, sie sollen dementsprechend nur von 16 bis 22 Uhr leuchten. Sofern es allerdings an dunklen Orten wie Bahnunterführungen der Sicherheit zuträglich ist, diese Leuchtquellen einzuschalten, gilt diese Regel nicht.
Ladentüren und sonstige Eingänge vor beheizten Räumen, dürfen künftig nicht mehr dauerhaft offenstehen, es sei denn, ein Fluchtweg schreibt dies vor. Dadurch soll das sprichwörtliche Heizen der Straße unterbunden werden.
Was kann man tun, um Energie / Kosten / Geld zu sparen?
Die Themen Energiewende und Energiesparpotenziale treiben viele Menschen schon seit Jahren um. Erst jetzt, da es buchstäblich eng werden könnte mit der Energieversorgung, gerät das Thema aber wieder in das öffentliche Bewusstsein.
Natürlich könnten Sie sich einfach eine Menge warme Decken und Kleidung kaufen und im Winter auf die Heizung verzichten. Sie könnten kalt duschen oder sonst irgendwelche Hauruck-Maßnahmen ergreifen. Viel sinnvoller erscheint es aber, das grundsätzliche Konsumverhalten zu hinterfragen:
Gezielt heizen: Es ist gar nicht nötig, dass Sie alle Räume dauerhaft auf 22 Grad heizen. Überlegen Sie sich, welche Räume Sie zu welchen Zeiten nutzen und heizen Sie diese auf ein vernünftiges Maß. Schlafzimmer brauchen selten eine Temperatur über 19 Grad. In Wohnzimmern darf es, wenn Sie sich darin aufhalten, ruhig auch einmal wärmer sein. Kinderzimmer können tagsüber warm sein, sollten aber nachts auch etwas kühler sein, damit Ihre Kinder wirklich schlafen können.
Heizungen funktionsfähig halten: Nur gut entlüftete und regelmäßig gewartete Heizungen sorgen für eine gleichmäßige Heizleistung und sie verschwenden dann auch keine Energie. Entlüften Sie die Heizungen zu Beginn der Heizsaison und reinigen Sie sie von Staub. Dadurch setzen Sie die Effizienz herauf.
Installieren Sie automatische Systeme: Programmierbare Thermostate können Ihnen viel Arbeit abnehmen und Sie müssen dann auch nicht mehr über das Hoch- und Runterdrehen der Heizungen nachdenken. Sofern Sie unsicher sind, zu welchen Zeiten Sie sich in welchen Räumen aufhalten, führen Sie doch vor der Heizsaison einige Tage lang ein Tagebuch und erfassen Sie Ihre Zeiten. Programmieren Sie Ihren Thermostat dann mit etwas Spielraum.
Beachten Sie Kleinigkeiten: Vielleicht denken Sie, dass es gar nichts bringt, wenn Sie das Licht ausschalten, ungenutzte Standby-Geräte abschalten und generell über Ihren Stromverbrauch nachdenken. Aber hier ergibt die Summe der vielen Kleinigkeiten das große Ganze. Wenn jeder etwas Energie einspart, ergibt sich in der Summe doch wieder viel Ersparnis.
Modernisieren Sie Ihre Heizung: Eine sehr alte Heizung verschwendet auf jeden Fall Energie. Rüsten Sie daher rechtzeitig auf aktuelle Systeme um, bevor Sie durch eine defekte Heizung in Zugzwang geraten.
Was könnten Sie sonst noch tun um ?
Sie möchten aktuell nicht in eine neue Heizung investieren oder haben nur übergangsweise Bedarf? Oder haben Sie vielleicht Sorge, dass Sie über den Herbst und Winter in einen Engpass geraten könnten? Wir von ENERENT bieten mit unseren beiden Marken mobiheat und Hotmobil genau für solche Szenarien gute und vor allen Dingen, an Ihren individuellen Bedarf anpassbare, mobile Heizungen und mobile Kälte-Systeme an.
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Haben Sie Fragen zu unseren Lösungen? Dann freuen wir uns, wenn wir Sie beraten dürfen und Ihnen dann auch all Ihre Fragen beantworten können. Nehmen Sie dazu am besten noch heute mit uns Kontakt auf.
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.11.2022 - 11:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian ChymynRamona MayerHartmut Obst
Stadt:
Friedberg-Derching
Telefon: +49 (821) 71011-33
Kategorie:
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