Bis zu 40% Förderung für mobile Mietheizungen - BEG 2023
(PresseBox) - Mit den neuen Förderrichtlinien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BEG) wird jetzt auch der Zeitdruck bei Heizungsdefekten anerkannt.
Bis zu 40% Förderung für umweltschonende Heizsysteme stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie sich für ein gefördertes Heizungssystem entscheiden. Und wenn Sie bei einem Heizungsdefekt auf eine provisorische Heizung ausweichen müssen, gehört die Miete einer mobilen Heizzentrale von mobiheat oder Hotmobilbis zu einem Jahr zum Förderpaket.
Wenn die alte Heizung Ihres Gebäudes einmal ausfällt, möchten Sie verständlicherweise möglichst schnell eine effiziente Lösung finden. Eine umfassende Beratung durch einen Heizungsfachmann ist hier unerlässlich, um die beste Entscheidung für Ihr Gebäude und Ihre Bedürfnisse zu treffen. Um Ihnen den Zeitdruck zu nehmen, bietet Ihnen das BEG jetzt eine Möglichkeit, bei der Sanierungsförderung auch eine provisorische Übergangsheizung zu nutzen.
Laut BEG sind folgende Optionen für eine provisorische Übergangsheizung gefördert:
Eine provisorische Wärmepumpenlösung
Eine provisorische Stromdirektheizung
Provisorische Heiztechnik auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Energieträgern (auch fossil)
Eine provisorische Versorgung durch netzgebundene oder mobile Wärmelieferung (z.B. durch einen mobilen Wärmespeicher)
Es ist also kein Energieträger ausgeschlossen, Sie können also auch Elektroheizmobile, Heizcontainer oder Heizmobile mit Biomasse oder anderen Betriebsstoffen nutzen.
Als Heizungsfachfirma, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kunden in Fällen einer Heizungssanierung, ein bestmögliches Förderpaket anzubieten, ohne unter Zeitdruck zu stehen.
Daher ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld genau über die Förderbedingungen informieren. Hierbei gilt es zu beachten:
Die Förderung lediglich für ein Jahr bis zur Inbetriebnahme der geförderten Heizanlage möglich ist.
Auch muss das Bestandsgebäude mindestens 5 Jahre alt sein.
Die Inbetriebnahme der förderfähigen Anlage, muss innerhalb des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Nach Inbetriebnahme muss die provisorische Heiztechnik abgebaut werden.
Die förderfähige Anlage von mobiheat oder Hotmobil zur Wärmeerzeugung muss vor der Auftragsvergabe bei der BAFA beantragt werden. Hierbei können Sie sowohl für den Heizungstausch (10% Bonus) als auch für eine effiziente Heizungsanlage auf Basis erneuerbare Energien Förderungen von 10 bis 30% erhalten, insgesamt höchstens 40%. Detaillierte Informationen darüber, welche energieeffizienten Heizanlagen förderfähig sind, finden Sie auf der Website der BAFA.
So beantragen Sie die Förderung
Sie müssen nicht in Hektik verfallen, wenn es darum geht, einen Antrag auf Förderung für Ihre neue Heizanlage zu stellen.
Mit diesen einfachen Schritten wird die Prozedur zum Kinderspiel:
Holen Sie sich Angebote von mobiheat oder Hotmobil ein. Es ist wichtig, dass Sie mit der Auftragsvergabe warten, da ein bereits erteilter Auftrag als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt und eine Förderung verhindert.
Lesen Sie das Merkblatt zur Antragstellung und stellen Sie Ihren Antrag online. Warten Sie auf die Bestätigungs-E-Mail mit dem Aktivierungslink für das BAFA-Portal und aktivieren Sie Ihren Zugang.
Warten Sie auf den positiven Prüf-Bescheid der BAFA (den Zuwendungsbescheid) per Post, bevor Sie den Auftrag vergeben bzw. die Heizanlage installieren. Bitte beachten Sie: Beginnen Sie mit der Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheides, geschieht dies auf eigene Verantwortung.
Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, laden Sie den Online-Verwendungsnachweis sowie alle erforderlichen Nachweise auf das BAFA-Portal hoch. Falls Sie einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) eingeschaltet haben, beauftragen Sie diesen mit der Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) und stellen Sie sicher, dass er Ihnen die "TPN-ID" zur Verfügung stellt, die im Online-Verwendungsnachweis abgefragt wird.
Die BAFA wird die Nachweise prüfen und Ihnen den Festsetzungsbescheid per Post zusenden, nachdem alles geprüft und genehmigt wurde.
Weitere Förderung bei Bausanierung nach neuem Recht 2023
Bisher war es möglich, einen staatlichen Tilgungszuschuss in Form einer KFW-Förderung zu erhalten. Leider entfällt diese Option beim Heizungstausch mit der neuen Fassung. Dafür gibt es jedoch immer noch die Chance auf Steuervorteile bei der Bausanierung. Diese können auch bei einer laufenden Sanierung noch geltend gemacht werden, anders als bei der BAFA-Förderung. Es gibt einen 20%igen Steuerbonus (begrenzt auf 40.000 Euro), der über drei Jahre abgesetzt werden kann. Im ersten und zweiten Jahr wird die Steuerlast um 7% (max. 14.000 Euro) und im dritten Jahr nach Abschluss der Arbeiten um 6% (max. 12.000 Euro) gesenkt.
Um diese Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können, muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein, selbst genutzt werden und die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Hierfür ist eine Bescheinigung erforderlich. Um die Vorteile zu nutzen, müssen Sie lediglich Ihre Steuererklärung mit einer ausgefüllten Anlage Energetische Maßnahmen für jedes der drei Jahre abgeben. Der geltend gemachte Betrag mindert direkt Ihre Steuerschuld.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten nur einmal gefördert werden und keine Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. über die BAFA) möglich ist.
Wir laden Sie herzlich ein, ein persönliches Angebot für eine mobile Mietheizlösung für die Planung Ihrer Heizungssanierung / Heizungstausch anzufordern.
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Datum: 13.02.2023 - 17:19 Uhr
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