Antwort auf unseren „Offenen Brief“ an hessischen Minister wegen wachsender Lärmbelastung durch Wärmepumpen.
In einem Offenen Brief, der am 4. Juni 2023 veröffentlicht wurde, https://verbrenner.club/2023/06/04/offener-brief-an-herrn-minister-tarek-al-wazir-hessisches-ministerium-fur-wirtschaft-energie-verkehr-und-wohnen hat sich der UTR e.V. an den hessischen Minister Tarek Al-Wazir gewandt, um auf ein wachsendes Problem hinzuweisen: die zunehmende Lärmbelastung durch Wärmepumpen, der viele Bürgerinnen und Bürger in Hessen ausgesetzt sind. Die Aufhebung des Mindestabstands zwischen Wärmepumpen und Nachbargrundstücken durch die Landesregierung hat dazu geführt, dass einige Wärmepumpenaufsteller ihre Geräte direkt an der Grundstücksgrenze ihrer Nachbarn installieren, was zu erheblichen Belästigungen führen kann.
(industrietreff) - esonders besorgniserregend ist, dass der Aufbau von Wärmepumpen mit erheblichen Steuermitteln gefördert wird, während diejenigen, die unter dem Lärm leiden, keine Unterstützung erhalten. Der UTR e.V. forderte daher Informationen über mögliche Fördermöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die unter dem Lärm leiden, sowie Maßnahmen zur Lärmminderung seitens der Wärmepumpenaufsteller.
Die Antwort des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auf den offenen Brief wurde am 6. Juli 2023 veröffentlicht. Das Ministerium legte die geltende Rechtslage und die Schutzvorschriften für Nachbarschaften dar. Es betonte, dass obwohl Wärmepumpen privilegiert sind, was die bauordnungsrechtlichen Abstände betrifft, sie dennoch den gesetzlichen Anforderungen des Lärmschutzes unterliegen. Das Ministerium veröffentlichte einen Leitfaden zum Thema Wärmepumpe, um Unterstützung und einen Überblick über erforderliche Maßnahmen zur Geräuschreduzierung zu bieten.
Allerdings nutzte der fragliche Wärmepumpenaufsteller den Leitfaden des Ministeriums als Argument, um seine Platzierung an der Grundstücksgrenze zu rechtfertigen, und ignorierte dabei bewusst die Pflicht zur Lärmschutzvorkehrung. Dieses egoistische Verhalten verursacht Belästigungen und Störungen für den Nachbarn, insbesondere für ältere Menschen mit gesundheitlichen Problemen.
Hallo Nachbar… Dankeschön!
Die Antwort des Ministeriums wird als unbefriedigend angesehen, da sie nicht auf die finanzielle Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger eingeht, die unter dem Lärm leiden.
Die einzige Option bleibt eine Klage vor Gericht, was jedoch langwierig, teuer und mit unsicherem Ausgang ist.
Horst Roosen, Vorstand des UTR | Umwelt|Technik|| Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club im UTR e.V., ärgert sich über diese Situation und betont, dass die hessischen Verhältnisse angeblich dem Klimaschutz dienen sollen, aber die Bürger im Stich lassen.
Am 06.07.2023 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unseren offenen Brief beantwortet. Das Ministerium hat uns die Rechtslage und der damit verbundenen Schutzvorschriften der Nachbarschaft dargelegt.
Zitat:
Seit dem 29 November 2022 wurde § 6 Abs. 9 und 10 der Hessischen Bauordnung (HBO) so angepasst, dass Wärmepumpen bis zu einer Höhe von 2 m und an Nachbargrenzenmit einem maximalen Länge von 3m in den Abstandsflächen bestehender Gebäude errichtet werden dürfen, ohne dass diese eigene Abstandsflächen auslösen.
Entgegen Ihrer Befürchtungen bedeutet dies jedoch nicht, dass für das ASufstellen einer Wärmepumpekeine weiteren Vorkehrungen zum Lärmschutz getroffen werden müssen. Denn Wärmepumpen sind lediglich bezüglich der bauordnungsrechtlich einzuhaltenden Abstände begünstigt, aber ansonsten weiter an das materielle Recht gebunden, (§62 Abs. 2HBO). Sie müssen insbesondere die Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme einhalten.Danach sind bauliche Anlagen unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, welche nach der Eigenart des Baugebiets selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.Was in diesem Sinne unzumutbar ist, richtet sich nach dem Immissionsschutzrecht. Für die Aufsteller gilt die Vorgabe, dass u .a. Wärmepumpenso zu errichten und zu betreiben sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen – hidertzu zählen auch die Betriebsgeräusche – vermieden bzw. auf ein vertretbares Maß beschränkt werden müssen. Hierauf ist sowohl bei der Wahl des Modells und des Standortes als auch bei der Frage, ob die Wärmepumpe beispielsweise eingehaust werden muss, zu achten.
Um bei der zunehmenden gesellschaftlichen Nachfrage nach Wärmepumpen eine Hilfestellung zur derzeitigen Rechtslage zu bieten und einen Überblick über die im Einzelfall zu beachtenden Vorkehrungen zur Geräuschreduktion zu bieten, wurde vom Hessichen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Leitfaden zum Thema Wärmepumpe veröffentlicht. Dieser ist auch auf unserer Website unter www.wirtschaft.hessen.de abrufbar,
Zitat Ende
Es ist bedauerlich zu sehen, dass trotz des offenen Briefes und der berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Lärmbelastung durch Wärmepumpen, die Antwort des Ministeriums keine konkreten Lösungen oder Unterstützungsmöglichkeiten bietet. Die Tatsache, dass der Aufbau von Wärmepumpen mit Steuermitteln gefördert wird, während diejenigen, die unter dem Lärm leiden, keine finanzielle Unterstützung erhalten, ist eine klare Ungerechtigkeit.
Es sollte im Interesse einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energiegewinnung liegen, dass sowohl der Ausbau von Wärmepumpen als auch der Schutz der Bürger vor Lärmbelastung gewährleistet werden. Die Landesregierung sollte dringend Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Wärmepumpenaufsteller verpflichtet werden, angemessene Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen und die finanziellen Aufwendungen für Lärmminderung denjenigen zu erstatten, die unter dem Lärm leiden.
Es ist wichtig, dass die Rechte und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre Gesundheit und Lebensqualität respektiert werden.
„Die Regierung sollte ihre Verantwortung wahrnehmen und angemessene Lösungen finden, um den Lärmschutz zu verbessern und denjenigen, die unter der Lärmbelastung leiden, Unterstützung anzubieten. Nur durch eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten kann ein nachhaltiger Fortschritt in Bezug auf Energieeffizienz und Lebensqualität erreicht werden“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.
Teilen Sie Ihre Geschichte über Lärmbelästigung durch eine Wärmepumpe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Wir hoffen, dass es Ihnen gut geht. In unserer Gemeinschaft ist es wichtig, dass wir uns gegenseitig unterstützen und ein angenehmes Lebensumfeld für alle schaffen. Leider haben wir festgestellt, dass einige von Ihnen unter erheblicher Lärmbelästigung aufgrund von Wärmepumpen leiden, die von Ihren Nachbarn betrieben werden.
Wir möchten Sie ermutigen, Ihre Erfahrungen und Geschichten mit uns und anderen Betroffenen zu teilen. Indem wir uns zusammenschließen und unsere Stimmen vereinen, können wir eine größere Aufmerksamkeit für dieses Problem erzeugen und möglicherweise Lösungen finden.
Besuchen Sie unsere Website und nutzen Sie die Kommentarfunktion, oder schreiben Sie uns eine E-mail um Ihre Geschichte zu teilen. Wir bitten Sie, die Situation so detailliert wie möglich zu beschreiben, einschließlich des Ausmaßes der Lärmbelästigung, der Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität und eventueller bereits unternommener Schritte, um das Problem zu lösen.
Ihre Geschichten werden uns helfen, ein klareres Bild von der Situation zu bekommen und zeigen, dass es sich nicht um isolierte Fälle handelt. Wir werden diese Informationen verwenden, um mit den entsprechenden Behörden, Nachbarn und anderen relevanten Parteien in einen Dialog zu treten und nach möglichen Lösungen zu suchen.
Bitte beachten Sie, dass wir uns auf konstruktive und respektvolle Beiträge konzentrieren möchten, um eine produktive Diskussion zu fördern und gemeinsam positive Veränderungen herbeizuführen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Bereitschaft, Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen. Zusammen können wir auf eine bessere und ruhigere Zukunft hinarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Horst Roosen
Vorstand
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Datum: 09.07.2023 - 10:55 Uhr
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