IndustrieTreff - Erste Rückkühlwerke müssen ab Herbst 2023 wiederkehrend geprüft werden

IndustrieTreff

Erste Rückkühlwerke müssen ab Herbst 2023 wiederkehrend geprüft werden

ID: 2056532

42. BImSchV

(PresseBox) - Mit der Einführung der 42. BImSchV müssen Betreiber von Rückkühlwerken eine Reihe von Pflichten erfüllen, um Dritte vor Gefahren zu schützen. Dazu gehören die Anmeldung von Bestands- und Neuanlagen in einem Kataster sowie wiederkehrende Prüfungen in einem 5-Jahres-Turnus. TÜV SÜD weist darauf hin, dass die ersten wiederkehrenden Prüfungen von Bestandsanlagen ab Herbst 2023 fällig werden.

Bei Legionellen-Ausbrüchen werden auch Rückkühlwerke immer wieder als Quelle für Infektionen ausgemacht. Um dieses Risiko zu minimieren, enthält die 42. Bundesimmissions-schutzverordnung (42. BImSchV) eine Reihe von Vorgaben für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen. So müssen die Betreiber ihre Anlagen in einem Kataster für Verdunstungskühlanlagen (KaVKA-42.BV) anmelden. Für Bestandsanlagen endete die Meldefrist am 19. August 2018, Neuanlagen müssen seither spätestens einen Monat nach Erstbefüllung angemeldet werden.

Um den ordnungsgemäßen Betrieb von Rückkühlwerken sicherzustellen, verpflichtet die 42. BImSchV die Betreiber zudem zu regelmäßigen Prüfungen durch eine unabhängige und akkreditierte Inspektionsstelle. „Die erste wiederkehrende Prüfung muss 5 Jahre nach Inbetriebnahme durchgeführt werden“, sagt Andreas Klotz, Leiter der Inspektionsstelle Typ A für Kälte-, Klima- und Wärmetechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Danach stehen wiederkehrende Prüfungen in 5-Jahres-Intervallen an.“ Für Bestandsanlagen, die bis zum Ablauf der Meldefrist im August 2018 in das Kataster aufgenommen wurden, ist die erste wiederkehrende Prüfung ab Herbst 2023 fällig.

Die Expertinnen und Experten von TÜV SÜD führen nicht nur Sachverständigenprüfungen nach 42. BImSchV durch, sondern beurteilen auch alle Aspekte, die für einen hygienegerechten und sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen relevant sind. Die Leistungen umfassen beispielsweise Planprüfungen, Gutachten, Hygiene-Inspektionen sowie die Ermittlung von Schadensursachen oder die Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen.





Weitere Informationen zur Online-Meldepflicht und zu weiteren Vorgaben sowie wichtige weiterführende Links gibt es im Internet unter www.tuvsud.com/rueckkuehlwerke.

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 26.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 26.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  SeaVolt startet eine einzigartige Testplattform für Solarenergie
Kassensturz und„StromPartnerschaften“
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 26.07.2023 - 09:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2056532
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Thomas Oberst
Stadt:

München


Telefon: +49 (89) 5791-2372

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Erste Rückkühlwerke müssen ab Herbst 2023 wiederkehrend geprüft werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV SÜD AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÜV SÜD AG