Elektroschrott unsichtbar, aber nicht unbeachtet: E-Waste-Day 2023 schärft das Bewusstsein
(PresseBox) - Am 14. Oktober ist der internationale Tag des Elektroschrotts, der E-Waste-Day. In diesem Jahr liegt der Fokus auf „unsichtbarem“ Elektroschrott. Das sind elektronische und elektrische Gegenstände, die oft übersehen, nicht erkannt und falsch entsorgt werden.
Was sind "unsichtbare" Elektrogeräte?
Die richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten ist nur möglich, wenn jeder weiß, dass es sich um Elektrogeräte handelt. Immer mehr Produkte sind nicht als solche erkennbar oder gekennzeichnet, wie z.B. blinkende Turnschuhe, LED-Gürtel, RFID-Chips in Festivalbändern oder E-Zigaretten. Selbst Produkte wie Druckerpatronen gehören laut Elektrogesetz in den Elektroschrott. Der diesjährige E-Waste-Day stellt diese "unsichtbaren" Geräte in den Mittelpunkt.
Wie erkenne ich „unsichtbare“ Elektrogeräte?
Bei E-Zigaretten ist das einfach: Ein kleines Gerät, das von einem Lithium-Ionen-Akku betrieben wird. In der Regel ist das Gerät mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung bedeutet, dass die Entsorgung nicht über den Hausmüll erfolgen darf. Schwieriger wird es bei „intelligenter Kleidung“. Wenn mit dem Kleidungsstück Daten erfasst oder übertragen werden, handelt es sich mit Sicherheit um ein Elektro- und Elektronikgerät. Die Entsorgung darf hier nicht über die Altkleidersammlung erfolgen, sondern muss als Kleingerät den Weg über den Handel oder den Wertstoffhof nehmen. Gleiches gilt für RFID-Chips an Eintrittsbändern für Festivals oder Messen, aber auch für Krankenversicherungs- und Geldkarten. Auch Bücher, in denen Daten gespeichert sind, sind Elektrogeräte und müssen am Ende ihrer Lebensdauer als Elektroschrott entsorgt werden.
Ein Elektrogerät kommt selten allein – die richtige Behandlung vor der Entsorgung ist wichtig
Besteht das Altgerät aus mehreren Teilen, so ist darauf zu achten, dass alle Teile getrennt entsorgt werden. Druckerpatronen oder -kartuschen müssen vor der Entsorgung aus dem Drucker entfernt und separat als E-Schrott entsorgt werden. Gleiches gilt für Batterien und Akkus (wenn nicht fest mit dem Gerät verbunden) sowie LED- und Energiesparlampen. Auch diese müssen getrennt vom Gerät entsorgt werden, z.B. in Sammelboxen im Handel oder auf dem Wertstoffhof. Nur durch die getrennte Entsorgung kann ein fachgerechtes Recycling erfolgen.
Die Herausforderungen des E-Schrotts sichtbar machen
Die richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten muss sich im Sinne der Umwelt und der Kreislaufwirtschaft stärker im Bewusstsein der Bevölkerung verankern. Die neue Kampagne von Plan E in Kooperation mit Siegfried & Joy zeigt, wie einfach die Entsorgung auf dem Recyclinghof oder im Supermarkt ist.
Anfang September startete die aktuelle Kampagne "Entsorge deinen E-Schrott richtig – it’s magic". Das Berliner Zauberduo Siegfried & Joy zeigt, wie Elektroaltgeräte richtig entsorgt werden. Dabei wird deutlich, wie zauberhaft einfach es ist, sich seines Elektroschrotts richtig zu entledigen.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
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Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
Datum: 13.10.2023 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2067506
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Boecker
Stadt:
Nürnberg
Telefon: 0911-76665 50
Kategorie:
Energiewirtschaft
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