Für Gleichheit in der Versorgungsqualität: WvD unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das Engpass-Gesetz
(ots) - Am 2. April 2024 reichte die STOLLE Sanitätshaus GmbH & Co. KG eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen und zur Verbesserung der Versorgung (ALBVVG), auch bekannt als Engpass-Gesetz, ein. Die Beschwerde kritisiert die neuen Regelungen, die niedrigere Qualitätsstandards für Apotheken einführen und somit eine "Versorgung light" schaffen. Diese deutlichen Eingriffe in den Wettbewerb wurden ohne sachlichen Grund und ohne jegliche Einbindung der für die maßgebliche Hilfsmittelversorgung zuständigen Fach- und Berufsverbände beschlossen: Künftig ist es Apotheken erlaubt, Produkte abzugeben, für die bislang eine Meisterqualifikation erforderlich war. Auch der behindertengerechte Zugang und die Toilette entfallen in bestimmten Bereichen für die Apotheke, während sie für die Versorgung im Sanitätshaus weiterhin verpflichtend sind.
Das Bündnis "Wir versorgen Deutschland" sieht in dem verabschiedeten Gesetz eine deutliche Benachteiligung der Sanitätshäuser und eine Bedrohung für eine qualitätsgesicherte und leitliniengerechte Versorgung gesetzlich Versicherter. "Die unterschiedlichen Regeln für Apotheken und Sanitätshäuser verstoßen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Zugang zum Markt wird für Apotheken und Sanitätshäuser von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig gemacht", erklären die Generalsekretäre des WvD, Kirsten Abel und Patrick Grunau. "Patienten, insbesondere aus vulnerablen Gruppen, sollten sich darauf verlassen können, eine gleichermaßen hochwertige Versorgung zu erhalten, unabhängig vom Ort der Leistung."
Während das Gesetz ursprünglich darauf abzielte, Bürokratie zu reduzieren und Mehrfachprüfungen zu eliminieren, wurde ein Gesetz beschlossen, das neue bürokratische Doppelstrukturen im System etabliert, Patientensicherheit gefährdet und einheitliche Mindeststandards der Versorgung untergräbt. Daher sieht das Bündnis nach wie vor deutlichen Korrekturbedarf: "Wir haben konstruktive Vorschläge für eine bürokratiearme und gerechte Qualitätssicherung im Rahmen der sog. Präqualifizierung gemacht und stehen bereit, um mit politischen Entscheidungsträgern und Gesundheitsakteuren eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird", fügen Abel und Grunau hinzu.
Hintergrund: Das Engpass-Gesetz befreit Apotheken von den üblichen Qualifizierungsanforderungen für die sogenannten "apothekenüblichen" Hilfsmittel, obwohl sie nur einen sehr geringen Teil dieser Versorgungen übernehmen. Im Gegensatz dazu decken Sanitätshäuser den Großteil der Bedarfe ab. So verantworten Apotheken bspw. lediglich 5 Prozent der Versorgungen mit Bandagen (PG 05), Sanitätshäuser decken mit 80 Prozent die übliche Versorgung ab (Quelle: Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der eurocom e.V., 2023). Ein Teil der Versorgung mit Bandagen wird seit dem 1. April 2024 als "apothekenüblich" definiert. Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hatte WvD bereits im Anhörungsprozesse zu dem Gesetz hingewiesen und betonte die Notwendigkeit der Gleichbehandlung - sowohl der Leistungserbringer wie Versicherten.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Kirsten Abel
Generalsekretärin
Mobil: +49 (0)171 5 60 81 25
E-Mail: abel(at)wirversorgendeutschland.de
Patrick Grunau
Generalsekretär
Mobil: +49 (0)160 8 85 40 27
E-Mail: grunau(at)wirversorgendeutschland.de
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Datum: 17.04.2024 - 11:30 Uhr
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