Terminhinweis - Gericht verhandelt Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen TUI und Shell
(ots) - Es klingt zu schön, um wahr zu sein: "CO2-neutrales Motoröl" und "dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb ab 2050". Ist es auch, sagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - und hat deswegen gegen den Mineralölkonzern Shell und den Touristikriesen TUI Cruises geklagt. Kommende Woche, am 12. Juni 2024, verhandelt das Landgericht Hamburg nun darüber, ob die verbrauchertäuschenden Werbungen zu unterlassen sind.
Shell behauptet, dass Autofahrende für nur 1,1 Cent pro Liter getanktem Benzin oder Diesel die CO2-Emissionen der eigenen Fahrt ausgleichen können. Wie genau der klimaschädliche CO2-Ausstoß kompensiert werden soll, lässt das Unternehmen jedoch weitestgehend offen. TUI begründet seinen "dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb ab 2050" u.a. mit realitätsfremden Annahmen über die zukünftige Verfügbarkeit derzeit völlig unausgereifter Technologien wie E-Fuels.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und der in beiden Fällen zuständige Rechtsanwalt Prof. Remo Klinger stehen vor Ort für Interviews zur Verfügung. Wir bitten um Anmeldung über den DUH-Newsroom unter presse(at)duh.de. Für Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich gern an den DUH-Newsroom.
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
- Prof. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Datum:
Mittwoch, 12. Juni 2024 um 11.00 Uhr (Shell) und 11.45 Uhr (TUI Cruises)
Ort:
Landgericht Hamburg
Sieverkingplatz 1, 20344 Hamburg
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
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Datum: 06.06.2024 - 09:00 Uhr
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