Plan E-Trendbarometer zeigt konstanten Wissensstand seit 2019
Die stiftung ear präsentiert Einblicke in das Wissen und die Verhaltensweisen der Bevölkerung zur Entsorgung von Elektroschrott.
(PresseBox) - Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass der Wissensstand über die Entsorgung von Elektro-Altgeräten seit 2019 weitgehend konstant geblieben ist. Eine deutliche Verbesserung ist jedoch im Verständnis der Rückgabemöglichkeiten im Handel zu verzeichnen. Beispielsweise ist das Wissen über die Rückgabe im Elektrofachmarkt deutlich gestiegen und auch die Rückgabemöglichkeit im Supermarkt ist vielen bekannt.
Jedoch gibt es auch Herausforderungen: Die wahrgenommene Barriere bei der Erreichbarkeit von Entsorgungsmöglichkeiten hat trotzdem einen signifikanten Anstieg verzeichnet. Dies zeigt, dass strukturelle Faktoren eine entscheidende Rolle bei der Entsorgung von E-Schrott spielen.
Die ausführlichen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers finden Sie ab sofort auf der Webseiteder stiftung elektro-altgeräte register.
Zukunft des Plan E-Trendbarometers: Mehr als nur Wissen
Wir haben gelernt, dass der alleinige Fokus auf dem individuellen Wissensstand nicht ausreicht, um Verhaltensänderungen bei der Entsorgung zu beobachten. Unsere nächste Erhebung wird die gesellschaftliche Stimmung zum Thema E-Schrott und die Entwicklung der gefühlten Entsorgungsbarrieren umfassender und differenzierter betrachten.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
•Garantieprüfung
•Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
•Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
•Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
•Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
Datum: 20.06.2024 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2107427
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Boecker
Stadt:
Nürnberg
Telefon: 0911-76665 50
Kategorie:
Energiewirtschaft
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