Digitale BOS-Objektfunkanlagen: UDS Beratung berät zur geplanten DIN 14024-2
Die„Anforderungen an die Fachfirma und Fachkräfte“ liefern Planern, Errichtern und Betreibern von BOS-Objektfunkanlagen eine Grundlage zur Umsetzung der DIN EN 16763. UDS Beratung betreut Fachfirmen und berät zum Qualitätsmanagement nach ISO 9001.
(PresseBox) - Kommt es im Brandfall zu einem Rettungseinsatz, steht und fällt dessen Erfolg mit der Qualifikation der Rettungskräfte und deren technischer Ausstattung. Darüber hinaus ist die Logistik vor Ort von zentraler Bedeutung. Nur wenn die Kommunikation zwischen den Einsatzkräften und einer Einsatzleitung dauerhaft gewährleistet ist, können die vorhandenen Mittel und Kräfte optimal eingesetzt werden. Unerlässlich ist hierbei die Gewährleistung des unterbrechungs- und störungsfreien Funkkontaktes. Eine digitale BOS-Objektfunkanlage ermöglicht „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ zu jeder Zeit eine sichere Kommunikation. Die technischen Voraussetzungen werden dabei bereits bei der Konzeptionierung, Planung, Projektierung und schließlich bei Montage Inbetriebnahme sowie langfristig durch Wartung und Instandhaltung geschaffen. Die Anforderungen die dabei an die Anlage und die für Aufbau und Betrieb Verantwortlichen gestellt werden, sind bereits in DIN EN 16763 formuliert. Mit dem im Januar 2024 veröffentlichten Entwurf der DIN 14024-2 „Digitale BOS-Objektfunkanlagen - Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma und Fachkräfte“ wird die Norm nun um spezifische Anweisungen erweitert.
In Teil 1 der neuen DIN 14024-2 werden bereits Standards für den Aufbau sowie den Betrieb von BOS-Objektfunkanlagen aufgestellt. Im zweiten Teil werden auf dieser Grundlage Anforderungen an Fachfirmen und Fachkräfte formuliert. Dabei dienen die bereits vorhandenen Anforderungen aus DIN EN 16763 zu den „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ an die spezifischen Anforderungen digitaler BOS-Objektfunkanlagen angepasst.
Im Zentrum der neuen Norm steht die von Fachfirmen zu erfüllende Nachweispflicht für ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015-11, 7.5. Darüber hinaus müssen Fachfirmen für ihre Beschäftigten für die einzelnen Phasen der Arbeit an und mit BOS-Objektfunkanlagen, von der Konzeptionierung bis zur Instandhaltung, über spezifische Fachkenntnisse zu Vorschriften und Bestimmungen verfügen und nachweisen, dass diese kontinuierlich auf dem neusten Stand gehalten werden. Als Beleg für die geforderte fachliche Expertise dienen sowohl der Nachweis ausgewiesener Projekterfahrung als auch geeignete Schulungsnachweise.
Der vom Arbeitsausschuss NA 031-02-16 AA „Digitale BOS-Objektfunkanlagen“ im DIN- Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitete Entwurf der neuen Norm wurde im Januar 2024 veröffentlicht und lag bis Ende März zur öffentlichen Prüfung und Stellungnahme aus.
Als Experte für Brandschutz und Sicherheit verfügt UDS Beratung über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN EN 16763. Neben einem Schulungskonzept zur DIN EN 16763 umfasst das Angebot zum Beispiel auch Beratungsleistungen zur Zertifizierung von Fachbetrieben nach ISO 9001.
Schulungen zu BOS-Objektfunkanlagen mit den Schwerpunkten: „Grundlagen, DIN 14024, Anzeigeverfahren, Messungen und Überprüfung“ können unter: seminare(at)uds-beratung.de angefragt werden.
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Datum: 02.07.2024 - 17:02 Uhr
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