Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen
Regelungen für Contractoren und Vermieter: Wichtige Verordnungen, zukünftige Anforderungen und Verbraucherschutz
(PresseBox) - Am 1. Dezember 2021 trat die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Diese Verordnung bringt neben neuen Anforderungen für die Messung (wie Fernablesbarkeit, Interoperabilität und SMGW-Anbindung) auch zahlreiche neue Mitteilungs- und Informationspflichten mit sich.
Seit dem 5. Oktober 2021 gilt die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV). Zudem wurde im Sommer 2021 die Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) überarbeitet. Diese enthält viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten bei der Fernwärmelieferung sowie verbraucherschutzrechtliche Änderungen, die erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Fernwärmeversorgung haben. Eine Fernwärmeversorgung im Sinne der Verordnungen umfasst nicht nur die Wärmelieferung über ein Fern- oder Nahwärmenetz durch ein Energieversorgungsunternehmen, sondern auch die Wärmelieferung innerhalb eines Quartiers oder Gebäudes durch einen Contractor.
Im Juli 2022 gab es bereits Änderungen der AVBFernwärmeV zur Weitergabe von Preisanpassungen. Außerdem wurde im Sommer 2022 ein Entwurf der geplanten Novelle der AVBFernwärmeV veröffentlicht. Diese wichtigen Themen werden ebenfalls im Seminar behandelt.
Die Auswirkungen der Novelle der genannten vier Verordnungen werden im neuen Online-Seminar „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ ausführlich besprochen und voneinander abgegrenzt. Das halbtägige Online-Seminar wird durch die Darstellung der neuen Informationspflichten bei Strom- und Wärmelieferungen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz abgerundet.
Folgende Themen werden behandelt:
Welche Veränderungen enthält die Heizkostenverordnung hinsichtlich der Messung?
Welche neue Informations- und Mitteilungspflichten müssen gemäß der neuen Heizkostenverordnung beachtet werden?
Welche neuen Regelungen müssen Fern- und Nahwärmeversorger gemäß der neuen AVBFernwärmeV und der FFVAV einhalten?
Welche neuen Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung existieren?
Wie schnell müssen diese Neuregelungen umgesetzt werden?
Wer trägt die Kosten für die Umsetzung
Welche verbraucherschutzrechtlichen Änderungen sind zu berücksichtigen?
Welche Informationspflichten müssen bei Strom- und Wärmelieferungen u.a. in den Rechnungen erfüllt sein?
Das nächste Seminar findet am 17. Oktober 2024 statt. Melden Sie sich jetzt an.
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Datum: 09.10.2024 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2129387
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Beata BergenJulia Schuh
Stadt:
Rastatt
Telefon: 07222968673170722296867313
Kategorie:
Energiewirtschaft
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