Netzbetreiber wollen Wärmepumpen drosseln? / David Selle von der Daulto GmbH verrät, was wirklich an den Gerüchten um § 14a EnWG dran ist
(ots) - Eine Wärmepumpe lohnt sich heute mehr als je zuvor - aber die Komplexität des Themas schreckt noch immer viele Menschen ab. Mit der Daulto GmbH sorgt David Selle für Abhilfe und unterstützt seine Kunden in allen Belangen rund um die Wärmepumpe. Neben der Installation beinhaltet sein Rundum-Leistungspaket umfassende Unterstützung bei der Anmeldung, der Beantragung von Fördermitteln und der optimalen Nutzung von Wärmepumpen, sodass seine Kunden stets smart heizen und Heizkosten einsparen. Wie sich nun das neue Gesetz laut § 14a EnWG auf die Zukunft der Wärmepumpen auswirkt, erfahren Sie hier.
Obwohl die derzeit gültige Fassung des Energiewirtschaftsgesetzes bereits seit dem 1.1.2024 in Kraft ist, sorgt besonders ein Paragraf nach wie vor für Verunsicherung. § 14a EnWG verpflichtet nämlich dazu, große Stromverbraucher so zu installieren, dass sie seitens des Netzbetreibers steuerbar sind. Dies betrifft natürlich auch Wärmepumpen und schreckt aktuell einige Menschen ab, die die Anschaffung erwägen. "Schon seit dem vergangenen Jahr kursieren zahlreiche Gerüchte zur Neufassung des EnWG. Zum Beispiel heißt es manchmal, es sei zu wenig Strom im Netz vorhanden - der Netzbetreiber wolle deshalb Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos drosseln. Das ist jedoch Unfug", beruhigt David Selle, von der Daulto GmbH.
"Anstatt zu Stoßzeiten Strom zu verbrauchen, sollen große Verbraucher in Zukunft das Netz entlasten. Je nach Ausführung erhält der Betreiber im Gegenzug verschiedene Vorteile", so der Experte weiter. Als Geschäftsführer der Daulto GmbH weiß David Selle um alle Neuerungen rund um das Thema Wärmepumpen und versorgt seine Kunden zu Festpreisen mit modernsten Heizgeräten. Dabei setzt er auf sein eigens entwickeltes Daulto-Prinzip, das von der Planung über die Installation der Wärmepumpen bis hin zur Unterstützung beim Antrag auf Fördermittel reicht. Was durch das Gesetz auf Verbraucher wirklich zukommt, erfahren Sie im Folgenden.
Große Verbraucher drosseln - aber was heißt das?
Allgemein bestimmt § 14a EnWG, dass Stromanbieter bis 2029 in der Lage sein sollen, sämtliche ab dem 1.1.2024 installierten Geräte mit einer Leistungsaufnahme von mehr als 4,2 kW zu steuern und bei Bedarf bis auf diesen Wert zu drosseln. Dies betrifft Ladestationen für E-Autos ebenso wie Wärmepumpen, Klimatechnik und netzfähige Stromspeicher, die oft in Kombination mit Photovoltaikanlagen installiert werden. Dabei zählt eine Wärmepumpe einschließlich sämtlicher Zusatzheizer als eine Einheit - es müssen also unweigerlich sämtliche Wärmepumpen steuerbar ausgeführt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine große Pumpe oder ein kleineres Gerät mit mehreren Zusatzheizern handelt.
Entgegen der weit verbreiteten Annahme handelt es sich bei dem Gesetz jedoch nicht ausschließlich um eine Maßnahme, um Strom im Falle einer Energiekrise zu rationieren - vielmehr ist genau das Gegenteil der Fall: Befindet sich ein Überschuss an Strom im Netz, sollen Wärmepumpen und andere große Verbraucher das Netz entlasten, während zu Stoßzeiten oder bei Stromausfällen die Geräte gedrosselt werden sollen. Wer jedoch deswegen befürchtet, im Winter frieren zu müssen, kann beruhigt sein: Anders als bei einer harten Abschaltung sollen die Geräte nur gedrosselt, nicht per Fernsteuerung abgeschaltet werden können.
Zahlreiche Unklarheiten bei der Realisierung
Einen konkreten Plan für die Umsetzung seitens der Stromanbieter gibt es aktuell noch nicht. Zwar existieren Empfehlungen, jedoch keine verbindlichen Normen - derzeit geht also noch jeder Netzbetreiber seinen eigenen Weg. Während beispielsweise einige Anbieter mitteilen, es reiche aus, wenn das Gerät selbst WLAN-fähig ist, fordern andere, dass der Installateur eine Steuerleitung anlegt. Ebenso existiert das Modul, das beim Netzbetreiber zur Steuerung großer Verbraucher dienen soll, aktuell nur in der Theorie.
Kurzum: Selbst wenn eine Wärmepumpe gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers ausgeführt wird, ist dieser bis jetzt nicht in der Lage, sie zu steuern. Eine harte Abschaltung seitens des Stromversorger hingegen ist im neuen Gesetz nicht vorgesehen - es muss sich also bis 2029 noch einiges tun, damit das Konzept funktioniert. Schlimmstenfalls müssen dafür neue Leitungen verlegt werden, falls die alten die notwendigen Spezifikationen nicht erfüllen.
Vorteile durch smartes Heizen schon jetzt verfügbar
Die Verunsicherung vieler Endkunden und Installateure ist somit durchaus verständlich. Wer jedoch die Anweisungen des Netzbetreibers bei der Installation befolgt und bei der Anmeldung keine Fehler macht, ist zumindest rechtlich auf der sicheren Seite und braucht sich höchstwahrscheinlich nicht um weitere Kostenfallen zu sorgen. Damit Kunden wirklich sorgenfrei heizen können, setzt etwa die Daulto GmbH auf die sicherste Variante und realisiert die Steuerbarkeit mittels eines Datenkabels und einer Auswahl von drei Steuermodulen, die dem Kunden den Zugang zu unterschiedlichen Vergütungsmodellen erlauben.
Die Möglichkeiten zur Rückvergütung lassen sich bereits jetzt nutzen, sobald ein Kunde eine Wärmepumpe mit Steuermodul anschafft. So erhält der Kunde bei der Installation einer Wärmepumpe nach dem Daulto-Prinzip eine pauschale Rückvergütung von jährlich bis zu 200 Euro durch den Netzbetreiber, während andere Module es ermöglichen, von variablen Stromtarifen zu profitieren oder per separatem Stromzähler eine prozentuale Vergütung zu erhalten. Unabhängig davon, wann die Netzbetreiber ihrer Verpflichtung zur technischen Realisierung nachkommen, lohnt es sich daher schon jetzt, mit einem Anbieter zu arbeiten, der mit der Technik und den Vergütungsmodellen eingehend vertraut ist.
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Datum: 21.11.2024 - 14:04 Uhr
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