Verbrauchertäuschung mit angeblich klimaneutralem Erdgas: Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren gegen 15 weitere Gasversorger ein
(ots) -
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft den Erdgasversorgern "unverantwortliches Greenwashing" vor, indem sie fossiles Erdgas einfach zu "Ökogas" umlabeln
- Angebliche Klimaneutralität bleibt leeres Versprechen: Wesentliche Informationen zu Ökogas-Tarifen werden Verbraucherinnen und Verbrauchern vorenthalten
- Gasversorger sollen transparent über verheerende Klimaauswirkungen durch fossiles Erdgas informieren und diese nicht durch untaugliche Kompensationsprojekte grün waschen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) läutet im Kampf gegen Greenwashing durch Gasversorger die nächste Runde ein: Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat deutschlandweit 15 weitere Unternehmen aufgefordert, ihre irreführende Werbung für angeblich klimaneutrales oder CO2-kompensiertes Erdgas abzustellen und entsprechende Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen. Die Gasversorger geben vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dank Kompensation ohne Auswirkungen auf das Klima weiter mit fossilem Gas heizen können. Verbraucherinnen und Verbraucher werden allerdings nicht ausreichend über die Kompensationsversprechen aufgeklärt. Das betrifft insbesondere die zur vermeintlichen Kompensation genutzten Klimaschutzprojekte, denn zahlreiche Recherchen bestätigen mittlerweile die Kritik der DUH und zeigen: Ungeeignete Kompensationsprojekte haben massenhaft Phantomgutschriften generiert.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Deutschlandweit labeln Gasversorger fossiles Erdgas mit fragwürdigen Kompensationsgutschriften einfach um und verkaufen es als 'Ökogas'. Dieses unverantwortliche Greenwashing ist mitverantwortlich dafür, dass immer noch jedes Jahr hunderttausende Gasthermen neu installiert werden. Mit unseren neuen Rechtsverfahren wollen wir dies stoppen. Die Werbeversprechen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar, da die Unternehmen kaum Transparenz zu den verwendeten Kompensationsprojekten bieten. Wie zahlreiche Studien belegen, sparen die meisten bestehenden Projekte zum CO2-Ausgleich allerdings nicht einmal annähernd so viele Treibhausgase ein, wie behauptet. Intransparente Kompensationsversprechen ohne Angaben zu den genutzten Projekten sind auf dieser Grundlage völlig wertlos. Wir fordern die Gasversorger auf, ehrlich über die verheerenden Klimaauswirkungen des fossilen Erdgases zu informieren und diese nicht durch fragwürdige Verrechnung mit zumeist untauglichen Kompensationsprojekten im Ausland zu verschleiern. Fossile Energieträger in grünem Gewand sind keine Lösung, sondern Teil des Problems."
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH: "Das zuständige Bundesjustizministerium muss endlich durchgreifen und die neue EU-Richtlinie zur 'Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel' zügig in nationales Recht umsetzen, um Klimaneutralitätsversprechen komplett zu verbieten, wenn diese auf Kompensation beruhen. Es ist untragbar, dass Unternehmen ihre Öko-Bilanzen weiterhin mit unwirksamen Phantomgutschriften verschönern."
Hintergrund:
Die DUH hat folgende Unternehmen zur Unterlassung aufgefordert: Brillant Energie GmbH (Leipzig), enercity AG (Hannover), eprimo GmbH (Neu-Isenburg), Erlanger Stadtwerke AG (Erlangen), homee GmbH (Berlin), Knauber Erdgas GmbH (Bonn), NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (Mönchengladbach), Stadtwerke Geseke GmbH (Geseke), Stadtwerke Langenfeld GmbH (Langenfeld), Stadtwerke Lauffen am Neckar GmbH (Lauffen a. N.), Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH (Mühlheim a. M.), Stadtwerke Recklinghausen GmbH (Recklinghausen), Stadtwerke Zeven GmbH (Zeven), Stadtwerke München GmbH (München) und Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG (Ludwigshafen).
In der Vergangenheit hat die DUH bereits Rechtsverfahren gegen 25 Gasversorger eingeleitet und diese zur Unterlassung ihrer Ökogas-Lüge aufgefordert. 19 Unternehmen haben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Gegen die Entega Plus GmbH hat die DUH vor Gericht ein Anerkenntnisurteil erwirkt. Sieben Verfahren laufen derzeit, wovon drei sich auf den Verstoß gegen eine vorherige Unterlassungserklärung beziehen. Die Gas und Strom Mittelrhein GmbH konnte darlegen, dass sie für den betroffenen Tarif keine Neukunden anwarben und keine Bestandskunden vorhanden waren, weshalb die Abgabe einer Unterlassungserklärung entfallen ist. In diesen früheren Fällen ging es vor allem um Kompensationsversprechen auf der Grundlage untauglicher Klimaschutzprojekte in den Bereichen Wald, Kochöfen und Wasserkraft.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter(at)duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 26.11.2024 - 13:32 Uhr
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