IndustrieTreff - Neue ZIM-Förderrichtlinie ab 2025: Mehr Unterstützung für Innovationsprojekte im Mittelstand

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Neue ZIM-Förderrichtlinie ab 2025: Mehr Unterstützung für Innovationsprojekte im Mittelstand

ID: 2144049

Das BMWK hat die neue ZIM-Förderrichtlinie veröffentlicht. Optimiert für KMU, fördert sie marktnahe Innovationsprojekte, erleichtert Markteinführungen und stärkt den Innovationsstandort Deutschland.


(industrietreff) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Das bewährte Programm wird umfassend optimiert, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Weg zu anspruchsvollen Innovationsprojekten weiter zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Das ZIM-Programm ist themen- und branchenoffen und unterstützt nationale wie internationale Kooperationen zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland.

Die neue Richtlinie bietet zahlreiche Verbesserungen und erweiterte Fördermöglichkeiten, unter anderem:

* Höhere zuwendungsfähige Kosten: Die zuwendungsfähigen Kosten für alle Projektformen steigen deutlich an. Bei Einzelprojekten erhöhen sich diese beispielsweise von bisher 550.000 € auf 690.000 €.

* Erhöhung der Fremdleistungsquote: Die maximale Fremdleistungsquote steigt von 25 % auf 35 % der Personaleinzelkosten. Damit wird dem wachsenden Bedarf an externen Expert:innen, wie IT-Freelancern, Rechnung getragen.

* Erweiterte Projektformen: Neben Forschungs- und Entwicklungsprojekten sind nun auch Demonstrations- und Pilotprojekte sowie die weitergehende Erprobung und Validierung förderfähig.

* Durchführbarkeitsstudien: Die Förderung für Studien zur Durchführbarkeit wird verbessert, unter anderem durch längere Laufzeiten und eine Erweiterung der Antragsberechtigten.

* Umstellung der Durchführbarkeitsstudien auf eine De-minimis-Förderung: De-minimis-Förderungen sind für kleine und junge Unternehmen besonders vorteilhaft, weil sie unbürokratisch und schnell gewährt werden können. Im Gegensatz zu anderen Beihilfen, die unter die AGVO fallen, ist für De-minimis-Förderungen keine umfassende Prüfung der Unternehmenslage erforderlich. Das ist besonders hilfreich für Unternehmen in Schwierigkeiten, da sie trotzdem Unterstützung erhalten können, ohne dass ihre finanzielle Situation im Detail analysiert werden muss.





* Verbesserte Förderung für Transfer und Internationalisierung: Neben einer erhöhten Förderung von Dienstleitungen zur Markteinführung mit einer verlängerten Antragsfrist, wurden auch die Bedingungen für die Zusammenarbeit in internationalen Netzwerken verbessert.

Zukunftsorientierte Anpassungen für KMU

Ein besonderer Fokus liegt auf der gezielten Unterstützung junger und kleiner Unternehmen sowie sogenannter "Erstinnovatoren", also Unternehmen, die bisher wenig Erfahrung mit anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten sammeln konnten. Zudem wird der Transfer von Forschungsergebnissen in den Markt durch zusätzliche Dienstleistungen zur Markteinführung erleichtert.

Das ZIM-Programm ist das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Förderung marktorientierter Innovationsprojekte im Mittelstand. Mit den Anpassungen reagiert das BMWK auf aktuelle Herausforderungen und Bedarfe innovativer Unternehmen, um weiterhin einen starken Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands zu leisten.

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