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Maximale Planungssicherheit und größtmögliche Förderung: Sebastian Dittmar verrät, wie WEG die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes jetzt umsetzen sollten

ID: 2154243

(ots) - Die Modernisierung von Heizungsanlagen bleibt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften alternativlos – Planungssicherheit hat dabei jedoch nur, wer sich proaktiv darum bemüht. Was aber ist dabei zu beachten und wie lassen sich für alle Eigentümer die wirtschaftlich sinnvollsten Lösungen realisieren?

Langsam wird es ernst: Nach dem Verstreichen erster Fristen für vorbereitende Maßnahmen sind Wohnungseigentümergemeinschaften nun nach und nach in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien umzusetzen. So mussten sie von den einzelnen Wohnungseigentümern bis zum 31. Dezember 2024 Informationen über die zum Sondereigentum gehörenden Heizungsanlagen und Ausstattungen einholen. Ebenso werden ihnen im Moment von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern die im Kehrbuch vorhandenen Informationen zugesandt. Auf dieser Basis sollen Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung der fraglichen Gebäude getroffen werden. Doch Vorsicht: Wer nicht aufpasst, gibt das Zepter dabei schnell aus der Hand: "Äußere Umstände und voreilige Handlungen einzelner Eigentümer können die gesamte WEG zu unerwarteten Maßnahmen zwingen – unüberlegte Entschlüsse und hohe Kosten sind damit meist vorprogrammiert", warnt Sebastian Dittmar.

"Ich kann daher nur empfehlen, die vorhandenen Informationen jetzt zu nutzen, um proaktiv und gemeinschaftlich die wirtschaftlich beste Lösung für alle beteiligten Eigentümer zu erarbeiten", fügt er hinzu. "Idealerweise sollten hierfür erfahrene Energieberater herangezogen werden, sodass der allgemeine Aufwand möglichst gering und keine Fördermöglichkeiten ungenutzt bleiben." Sebastian Dittmar arbeitet schon seit 2014 als Schornsteinfegermeister und begleitet seine Kunden mittlerweile vorwiegend bei der schnellen und reibungslosen Errichtung und Inbetriebnahme moderner Feuerungsanlagen sowie bei der Ausstellung von Energieausweisen mit förderfähigen Verbesserungsmöglichkeiten. Zusätzlich berät er Wohnungseigentümergemeinschaften bezüglich der Einhaltung aktueller Regularien, führt auf Wunsch aussagekräftige Effizienzchecks durch und unterstützt bei der Ausarbeitung eines ganzheitlichen Energiekonzeptes. Wie WEG hiervon profitieren und was allgemein zu tun ist, erfahren Sie hier.





Planungssicherheit durch proaktives Handeln: Warum Wohnungseigentümergemeinschaften zeitnah die nächsten Schritte einleiten sollten

"In der Regel findet sich innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen und finanzieller Möglichkeiten. Das kann durchaus dazu führen, dass einzelne Eigentümer im Rahmen ihres gesetzlich festgelegten Spielraums Modernisierungsmaßnahmen durchführen, ohne sich hierbei mit den restlichen Beteiligten abzustimmen", erläutert Sebastian Dittmar. Solange die Heizungsanlagen funktionsfähig sind, besteht zwar grundsätzlich kein unmittelbarer Handlungsdruck. Der erste Austausch einer Heizung signalisiert jedoch, dass eine tatsächliche Veränderung in der Wärmeversorgung ansteht und konkrete Entscheidungen erforderlich sind.

Dies spiegelt sich auch in den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes wider: Sobald die WEG Kenntnis davon erlangt, dass die erste Etagenheizung ausgetauscht wurde, ist der Verwalter verpflichtet, unverzüglich eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen. Hierbei sollen die Wohnungseigentümer über die künftige Wärmeversorgung beraten, um schließlich innerhalb der im GEG festgelegten Fristen ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, zu beschließen und zu realisieren. Kommt es allerdings zu keiner endgültigen Entscheidung, ist die vollständige Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage verpflichtend – darauf ist während der Wohnungseigentümerversammlung auch hinzuweisen, was zu zusätzlichem Druck und übereilten Entschlüssen führen könnte.

"Um gar nicht erst in diese Situation zu geraten und für alle Beteiligten größtmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten sich die Eigentümer aus eigenem Antrieb zusammensetzen und eine gemeinschaftliche Lösung finden", betont Sebastian Dittmar. Zu diesem Zweck bietet es sich an, sich auf Basis der bereits vorliegenden Informationen zeitnah an den zuständigen Schornsteinfeger sowie einen zertifizierten Energieberater zu wenden, um alles Notwendige unter professioneller Anleitung durchführen zu können.

Professionell beraten lassen und Fördermöglichkeiten nutzen: So sollten WEG nun vorgehen

Spätestens nach Erhalt der beim zuständigen Schornsteinfeger angeforderten Auskünfte sowie der Informationen über die zum Sondereigentum gehörenden Heizungsanlagen und Ausstattungen sollten demnach bereits die nächsten Schritte eingeleitet werden. Sebastian Dittmar empfiehlt Wohnungseigentümergemeinschaften hierbei folgende Vorgehensweise:


1. Zunächst sollte beim zuständigen Schornsteinfeger ein Effizienz- bzw. Heizungscheck beauftragt werden. Nur so lässt sich der vorhandene Modernisierungsbedarf frühzeitig feststellen. In diesem Kontext gilt es außerdem, den aktuellen Energieausweis auf Gültigkeit zu prüfen.
2. Zur genaueren Planung sollte der Schornsteinfeger mit der Aufstellung der Feuerstättendaten im Gebäude gemäß § 71 GEG beauftragt werden. Ergänzend hierzu bietet es sich an, den potenziellen Einbau einer Zentralheizung prüfen zu lassen.
3. Als alternative oder ergänzende Lösung sollte die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses geprüft werden.
4. Sind die ersten Überprüfungen abgeschlossen, kann ein qualifizierter Energieberater mit der Ausarbeitung eines Energiekonzeptes beauftragt werden, das den Eigentümern anschließend vorgestellt werden muss.
5. Zuletzt ist der zuständige Schornsteinfeger durch das unterschriebene Beratungsprotokoll über das Ergebnis zu informieren.



"Übrigens endet die Unterstützung des Schornsteinfegers und Energieberaters keineswegs schon nach Abschluss der initialen Beratungsleistungen", verrät Sebastian Dittmar. So greift er Wohnungseigentümergemeinschaften nach der Beschlussfassung auch bei der Detailplanung und der Beauftragung sowie Koordination von Fachfirmen und Handwerkern unter die Arme. Neben der notwendigen Qualitätssicherung kümmert er sich während der Umsetzung aber vor allem darum, dass ausnahmslos alle vorgesehenen Fördermittel genutzt werden. Möglich sind dabei unter anderem Zuschüsse von folgenden Stellen:


- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Der Heizungstausch wird hier mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Zusätzliche Boni wie der Einkommensbonus oder der Geschwindigkeitsbonus können den Fördersatz auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Darüber hinaus werden auch bestimmte Beratungsleistungen mit bis zu 80 Prozent gefördert.
- KfW-Förderprogramme: Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten WEG auch hierüber zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Zwar können sich die Anforderungen jederzeit ändern, doch seit 2024 fallen die Förderkonditionen insgesamt attraktiver aus als in den Vorjahren – ein weiterer Grund, schnell zu handeln.
- Steuerliche Förderung: Alternativ zu direkten Zuschüssen können Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Dabei dürfen über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Aufwendungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Für viele solcher Förderprogramme ist jedoch die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters vorgeschrieben.

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Datum: 24.02.2025 - 09:24 Uhr
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