Neue Batterieverordnung und Auswirkungen auf RWA-Steuerungen
Neue EU-Batterieverordnung BattV 2023/1542/EU betrifft auch Notstromakkus in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen-Systemen: Auswirkungen auf Sicherheitstechnik, Blei-Gel-Akkus und Handlungsempfehlungen für Unternehmen

(PresseBox) - Der European Green Deal der Europäischen Union hat umfassende Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft in Europa angestoßen. Ein zentraler Bestandteil ist die neue Batterieverordnung (BattV 2023/1542/EU), die Regelungen zur Herstellung, Nutzung und Rücknahme von Altbatterien festlegt. Diese Verordnung zielt primär auf eine nachhaltige Steuerung des Lebenszyklus aller Akkus in der stark wachsenden Elektromobilität ab, hat jedoch auch weitreichende Konsequenzen für die Sicherheitstechnik, die traditionell auf Blei-Gel-Akkus für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und andere Notstromversorgungen setzt.
In dieser Branche haben die regulatorischen Änderungen zu zahlreichen Diskussionen und Unsicherheiten geführt. Nachfolgend eine Zusammenfassung der bisherigen Entwicklungen sowie eine Handlungsempfehlung zur Nutzung von Akkus in Sicherheitsanlagen.
Verordnung in Kraft seit Februar 2024 – wichtige Fristen im Überblick
Die Batterieverordnung trat am 18. Februar 2024 in Kraft, beinhaltet jedoch gestaffelte Termine für das Inkrafttreten einzelner Regelungen. Seit dem 18. August 2024 ist die CE-Kennzeichnung für Batterien verpflichtend, und auch spezifische Rücknahmepflichten für betroffene Wirtschaftsakteure wurden eingeführt. Ab dem 18. August 2025 gelten zudem neue Vorgaben zur Altbatteriebewirtschaftung.
Umstrittene Details: Notstromversorgungsakkus unter 5 kg
Eine wesentliche Diskussion betrifft Blei-Gel-Akkus unter 5 kg, die als Notstromversorgung in Brandmelde- und RWA-Anlagen sowie in Sicherheitsbeleuchtungen weit verbreitet sind. Die Frage ist, ob diese als „Industriebatterien“ eingestuft werden können. Die neue Verordnung definiert Industriebatterien enger und verlangt eine klare Unterscheidung zu „Gerätebatterien“. Letztere, wie sie in Akku-Werkzeugen verwendet werden, dürfen künftig höchstens 0,01 % Blei enthalten und müssen einfach entnehm- und austauschbar sein.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen zu Sicherheitsanlagen
In enger Zusammenarbeit mit Institutionen wie der Stiftung EAR und dem Bundeswirtschaftsministerium haben betroffene Fachverbände wie der ZVEI und VFE umfassende Empfehlungen für Unternehmen und Anwender von Sicherheitsanlagen entwickelt. Ergebnis der Gespräche sind folgende – rechtlich unverbindliche* – Handlungsempfehlungen, die den Mitgliedsfirmen des VFE und FK RWA im ZVEI vorläufig zur Orientierung dienen:
Bestehende Sicherheitsanlagen mit Blei-Akkus als Notstromversorgung können weiterhin genutzt werden.
Der Austausch dieser Batterien im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen ist mit der Batterieverordnung vereinbar.
Auch in neuen Sicherheitsanlagen dürfen weiterhin Blei-Akkus als Notstromversorgung eingesetzt werden.
Ein ausführliches Positionspapier dazu ist auf der Website des ZVEI verfügbar:
https://www.zvei.org/presse-medien/publikationen/geraetebatterien-vs-industriebatterien-nach-der-batterie-verordnung-2023-1542-eu
(*Eine rechtlich bindende Empfehlung ist derzeit nicht möglich, da dies ein Gerichtsverfahren mit einem rechtskräftigen Urteil erfordern würde. Bisher liegt keine Entscheidung in diesem Sinne vor.)
Europaweite Abstimmung notwendig
Um eine einheitliche Anwendung der Verordnung innerhalb der EU zu gewährleisten, ist eine Abstimmung auf europäischer Ebene erforderlich. Diese erfolgt derzeit über Verbände wie Euralarm.org. Andere EU-Mitgliedstaaten bewerten die Problematik ähnlich wie Deutschland, jedoch kann jedes Land spezifische Umsetzungsansätze verfolgen.
Der Verband Fensterautomation und Entrauchung e.V. (VFE), mit Sitz in Frankfurt am Main, wurde 2016 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus renommierten Fachunternehmen, die sich auf Fensterautomation und Entrauchung, insbesondere die kontrollierte natürliche Lüftung (KNL) und den natürlichen Rauchabzug (NRA) über elektromotorisch oder pneumatisch betätigte Fenster in der Fassade und in Dächern, spezialisiert haben.
Aufgaben und Ziele des VFE
Der VFE verfolgt das Ziel, die spezifischen Vorteile, Einsatzmöglichkei¬ten und Funktionsweise der kontrollierten natürlichen Lüftung und Entrauchung über Fenster zu vermitteln mit dem Ziel, die Luftqualität und den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden zu optimieren. Kontrollierte natürliche Lüftungs- und Entrauchungssysteme versorgen Gebäude optimal mit Frischluft, sichern täglich Wohlbefinden und Gesundheit der Nutzer und schützen vor gefährlichen Auswirkungen des Rauches und der Rauchgase bei Bränden. Über eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit soll der Wissensstand über die Vorteile der natürlichen Lüftungs- und Entrauchungsart gegenüber oder unterstützend zu ventilatorgestützten Systemen hervorgehoben werden. Die wissenschaftlichen Grundlagen und Daten dafür schafft der VFE durch enge Zusammenarbeit und gemeinsame Forschungsprojekte mit Hochschulen, Prüfinstituten und Normungsinstitutionen.
Das macht den VFE zusammen mit der hohen Fachkompetenz und jahrelangen Branchenerfahrung seiner Verbandsmitglieder zu einem verlässlichen Ansprechpartner und Problemlöser für Planer, Architekten und Bauherren, wenn es um die Kernthemen kontrollierte natürliche Lüftung und Entrauchung über automatisierte Fenster in der Gebäudehülle geht. Auch die fachliche Unterstützung von berufsspezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gehört zum Aufgabenspektrum des VFE.
Website des VFE:
https://www.vfe.info
Auf der Website VFE finden Planer, Architekten und Bauherren stets aktuelle Informationen rund um die Themen kontrollierte natürliche Lüftung und Entrauchung – auch als Broschüren und Whitepaper zum Download. Fakten und Hintergründe zu Techniken, Anwendungen und Services sowie von VFE-Mitgliedern und -Kooperationspartnern erfolgreich umgesetzte Projekte als „Best Practice“-Beispiele runden das Angebot ab.
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Datum: 15.04.2025 - 08:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2166066
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Liane Hötger
Stadt:
Frankfurt am Main
Telefon: +49 (231) 556952-64
Kategorie:
Energiewirtschaft
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