Erneuerbare Energien: Schwarz-Gelb hat Hausaufgaben nicht gemacht
Erneuerbare Energien: Schwarz-Gelb hat Hausaufgaben nicht gemacht
(pressrelations) - Zum Entwurf der Bundesregierung zu einem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG-EE) erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Becker:
Auf den ersten Blick liest sich der Entwurf der Bundesregierung recht gut. Neue und bestehende Gebaeude der oeffentlichen Hand sollen demnach in Zukunft eine Vorbildfunktion einnehmen und bei der Heizung beziehungsweise bei der Erzeugung von Warmwasser auch einen 15-prozentigen Anteil Erneuerbare Energien verwenden.
Auf den zweiten Blick allerdings fallen die vielen Ausnahmen und Umgehungsmoeglichkeiten ins Auge. Landesgebaeude sind von der Nutzungspflicht ausgenommen ebenso wie Gebaeude von Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen koennen. Ueberhaupt gilt die Pflicht nur, wenn innerhalb von zwei Jahren sowohl die Heizung ersetzt als auch mindestens 20 Prozent der Gebaeudehuelle saniert werden.
Am Ende bleiben bundesweit nur wenige Gebaeude uebrig, die den sowieso wenig ambitionierten Anteil von Erneuerbaren Energien erfuellen muessen. Das hat nichts mit Vorbildfunktion der oeffentlichen Hand zu tun und wird auch keine privaten Bauherren und Investoren zum Nachahmen animieren.
Die ueberwiegende Anzahl der zur entsprechenden Anhoerung im Bundestag geladenen Sachverstaendigen sah das genauso. Es wurde sogar der Vorwurf der Europarechtswidrigkeit laut, weil die europaeischen Vorgaben mit diesem Gesetzesentwurf bei weitem nicht erfuellt werden. Deutschland verspiele zudem die grosse wirtschaftspolitische Chance seine auf Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spezialisierte Unternehmen ins rechte Licht zu ruecken.
Die SPD setzt sich demgegenueber dafuer ein, die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Foerderung Erneuerbarer Energien auch als Chance zu begreifen und aus diesem Grund ambitionierte Massnahmen festzulegen. Dazu gehoert die ausnahmslose Einbeziehung aller oeffentlichen Gebaeude in die Nutzungspflicht fuer Erneuerbare Energien, wenn die alte Heizung ersetzt werden muss. Denn gerade finanziell klamme Kommunen haben mit niedrigeren Betriebskosten den groessten Nutzen von dieser Regelung.
Zum Jahr 2015 sollen alle anderen bestehenden Gebaeude - so wie es die Richtlinie verlangt - ebenfalls zum Einsatz Erneuerbarer Energien verpflichtet werden. Durch eine umfassende und obligatorische Beratung sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans soll jeder Hauseigentuemer in die Lage versetzt werden, fruehzeitig und vorausschauend die richtigen und wichtigen Entscheidungen zu treffen. Dazu ist jedoch auch eine stetige, verlaessliche und auskoemmliche Bereitstellung von Finanzmitteln wichtig. Da dies mit Mitteln aus den oeffentlichen Haushalten kaum moeglich erscheint, pruefen wir derzeit Modelle wie zum Beispiel einen Fonds, gespeist aus einer Waermepraemie auf fossile Energietraeger im Waermemarkt, beziehungsweise wollen die notwendigen Mittel aus einem Energieeffizienzfonds bereitstellen, der sich nicht nur aus dem Wohlwollen von vier Atomkonzernen gespeist wird.
Deutschland, der einstige Musterschueler Europas, darf sich nicht noch mehr ins europaeische Abseits stellen und die einmaligen Chancen fuer seine Wirtschaft verspielen. Wir fordern die Bundesregierung auf: Nacharbeiten.
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Datum: 19.01.2011 - 17:45 Uhr
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