IndustrieTreff - EANS-Hauptversammlung: Mühlbauer Holding AG&Co.KGaA / Einberufung der Hauptversammlung

IndustrieTreff

EANS-Hauptversammlung: Mühlbauer Holding AG&Co.KGaA / Einberufung der

Hauptversammlung

ID: 374229

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
Roding
- ISIN DE0006627201 -

Wir laden hiermit unsere Kommanditaktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, dem 05. Mai 2011, 14.00 Uhr, in das
Soldatenheim/Stadthalle, Haus Ostmark, Chamer Steig 1, 93426 Roding,
ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG & Co. KGa
und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, Vorlage der
Lageberichte für die Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA und den Konzern
sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010

Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen. Über die Feststellung des
Jahresabschlusses (§ 286 AktG) wird zu Punkt 2 der Tagesordnung, über
die Verwendung des Bilanzgewinns zu Punkt 3 der Tagesordnung
Beschluss gefasst. Im Übrigen sind die zu Punkt 1 der Tagesordnung
vorgelegten Unterlagen lediglich zugänglich zu machen. Gleiches gilt
für den Vorschlag des persönlich haftenden Gesellschafters für die
Verwendung des Bilanzgewinns. Die genannten Unterlagen werden daher
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.muehlbauer.de/hauptversammlung zugänglich sein
und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausliegen.
Darüber hinaus werden sie auch in der Hauptversammlung am 05. Mai
2011 zugänglich sein.

2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der
Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2010

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen




vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 in der vorgelegten
Fassung festzustellen.

3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro
8.191.423,66 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer
Dividende von Euro 1,30

je dividendenberechtigter Stückaktie Euro 7.972.214,90

Die Dividende ist am
06. Mai 2011 zahlbar.

Vortrag auf neue Rechnung Euro 219.208,76
Euro 8.191.423,66

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien zum
22. März 2011, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind.
Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs oder Verkaufs
eigener Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei
unveränderter Ausschüttung von Euro 1,30 je dividendenberechtigter
Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden
Gesellschafters für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember
2010

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen
die Entlastung vor.

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember
2010

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen
die Entlastung vor.

6. Beschlussfassung über die Anpassung des Zustimmungsvorbehalts für
außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen und entsprechende
Satzungsänderung

Nach der Satzung der Gesellschaft bedarf die Vornahme bestimmter
Rechtsgeschäfte und Handlungen durch die Gesellschaft oder deren
Tochtergesellschaften der Zustimmung des Aufsichtsrats. Ein
statischer Katalog, der die zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte in
der Satzung der Gesellschaft definiert, wird der dynamischen
Entwicklung der Gesellschaft jedoch nicht mehr gerecht. Die Kompetenz
zur Konkretisierung des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte
soll daher auf den Aufsichtsrat der Gesellschaft übertragen werden.
Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen
hierzu vor, folgendes zu beschließen:

§ 10 Abs. (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"(2) Das den Kommanditaktionären nach § 164 HGB zustehende
Widerspruchsrecht ist ausgeschlossen. Die Vornahme von
Rechtsgeschäften und Handlungen durch die Gesellschaft oder deren
Tochtergesellschaften, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der
Gesellschaft hinausgehen, bedarf jedoch der Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, den Kreis der nach
vorstehendem Satz 2 zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte und
Handlungen näher zu bestimmen."

7. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und
entsprechende Satzungsänderung

Die in der Satzung der Gesellschaft festgesetzte Vergütung des
Aufsichtsrats wird dem Umfang der Arbeitsbelastung und der
Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr gerecht und soll
daher angepasst werden.

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen
daher vor, folgendes zu beschließen:

a) § 16 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"§ 16
Vergütung

(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich neben dem Ersatz
seiner baren Auslagen und neben dem Ersatz der ihm wegen seiner
Vergütung zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste Vergütung von
5.000,-- Euro; der Vorsitzende erhält das Doppelte, der
stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages.
Eine Änderung der Vergütung beschließt die Hauptversammlung.

(2) Die Gesellschaft schließt zugunsten der Organe, auch der
Mitglieder des Aufsichtsrats, eine Haftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) mit angemessener Versicherungssumme ab und trägt
die dafür anfallenden Prämien."

b) Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte
Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen
Regelungen zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und findet
erstmals für das am 1. Januar 2011 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.

8. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ganghoferstraße 29, 80339 München,
zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011
zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines besonderen Nachweises
ihres Aktienbesitzes angemeldet haben.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss durch eine von dem
depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen,
das ist der 14. April 2011, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 28. April 2011 (24:00 Uhr)
unter nachstehender Adresse zugehen:

Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV(at)Xchanging.com

2. Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Kommanditaktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Kommanditaktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Kommanditaktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Den zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten
Kommanditaktionären werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten zu
erleichtern, bitten wir die Kommanditaktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren
Kommanditaktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut
in Verbindung zu setzen.

3. Stimmabgabe durch Briefwahl

Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigten Kommanditaktionäre können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung erstmals im Wege der Briefwahl,
d.h. ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, ausüben. Auch im
Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung
des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend erläutert,
erforderlich.

Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich (Mühlbauer
Holding AG & Co. KGaA, Investor Relations, Josef-Mühlbauer-Platz 1,
93426 Roding), per Fax (+49 (0) 9461 952-8520) oder per E-Mail
(hv(at)muehlbauer.de) unter Verwendung der hierfür auf den
Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung zur Verfügung gestellten
Briefwahlformulare abgegeben werden. Zusätzlich können Stimmen auch
via Internet unter der Adresse
http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung abgegeben werden. Die per
Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ablauf des
04. Mai 2011 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
sonstige in § 135 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige von
Kommanditaktionären Bevollmächtigte können sich der Briefwahl
bedienen. Insoweit gelten die Vorschriften für die
Stimmrechtsvertretung und Vollmachtserteilung wie nachstehend jeweils
beschrieben (vgl. Ziffer 4: "Verfahren für die Stimmabgabe durch
einen Bevollmächtigten"), insbesondere auch hinsichtlich des
Nachweises der Bevollmächtigung, entsprechend.

Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl sind in
einem Merkblatt enthalten, welches die Kommanditaktionäre nach
Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz mit
der Eintrittskarte erhalten. Diese Informationen können auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung abgerufen werden.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Kommanditaktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform als der gesetzlich für börsennotierte Gesellschaften
vorgeschriebenen Form. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten
Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am
Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per
Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die
Gesellschaft folgende Adresse an:

Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
Investor Relations
Josef-Mühlbauer-Platz 1
93426 Roding
Telefax-No. +49 (0) 9461 952-8520
e-mail: hv(at)muehlbauer.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll. Zusätzlich kann die Vollmacht in diesem Fall auch via
Internet unter der Adresse http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung
erteilt werden. Bei Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die
Erteilung der Vollmacht. Auch der Widerruf einer bereits erteilten
Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Kommanditaktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten
Anmeldung zusammen mit weiteren Hinweisen zur Vollmachtserteilung
zugesandt wird. Entsprechende Unterlagen stehen auch unter
www.muehlbauer.de/hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8
und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und
Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die
Kommanditaktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution
über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Kommanditaktionären an, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die
Kommanditaktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen
des Kommanditaktionärs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte
beigefügt. Dieses steht auch unter www.muehlbauer.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft
ebenfalls in Textform übermittelt werden.

Kommanditaktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen
möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Mittwoch, den 04. Mai
2011, 24:00 Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an
folgende Adresse zu übermitteln:

Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
Investor Relations
Josef-Mühlbauer-Platz 1
93426 Roding
Telefax-No. +49 (0) 9461 952-8520
e-mail: hv(at)muehlbauer.de

Darüber hinaus bieten wir Kommanditaktionären, die sich fristgerecht
zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur
Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung entnehmen Sie bitte
der Eintrittskarte zur Hauptversammlung sowie den hierzu im Internet
unter http://www.muehlbauer.de/hauptversammlung veröffentlichten
Hinweisen.

5. Rechte der Kommanditaktionäre

a) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Kommanditaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals erreichen, das entspricht 313.960 Stückaktien, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
persönlich haftenden Gesellschafter (Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA,
- persönlich haftender Gesellschafter -, Josef-Mühlbauer-Platz 1,
93426 Roding) zu richten und muss bis zum Ablauf des 04. April 2011
zugegangen sein. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind und die Aktien bis
zur Entscheidung über das Verlangen halten.

b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Kommanditaktionären nach §§
126 Abs. 1, 127 AktG

Kommanditaktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag des
persönlich haftenden Gesellschafters und Aufsichtsrats zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge
zur Wahl von Abschlussprüfern machen. Eventuelle Anträge oder
Wahlvorschläge von Kommanditaktionären im Sinne von §§ 126 Abs. 1,
127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA
Investor Relations
Josef-Mühlbauer-Platz 1
93426 Roding
Telefax-Nr. +49 (0) 9461 952-8520
e-mail: hv(at)muehlbauer.de

Bis zum Ablauf des 20. April 2011 (24.00 Uhr) unter vorstehender
Adresse eingegangene ordnungsgemäße Anträge oder Wahlvorschläge
werden unverzüglich im Internet (www.muehlbauer.de über den Link
Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich gemacht. Anderweitig
adressierte oder verspätet eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

c) Auskunftsrecht des Kommanditaktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Kommanditaktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
persönlich haftenden Gesellschafter Auskunft über die Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.

Von der Beantwortung einzelner Fragen kann aus den in § 131 Abs. 3
AktG genannten Gründen abgesehen werden, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 Abs. 1 der Satzung kann
der Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das Fragerecht der
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

6. Ausgelegte und zugänglich gemachte Unterlagen, Informationen auf
der Internetseite der Gesellschaft

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen
in den Geschäftsräumen der Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA,
Josef-Mühlbauer-Platz 1, 93426 Roding, zur Einsicht der
Kommanditaktionäre aus:

Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lageberichte für die Gesellschaft
und den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag des persönlich
haftenden Gesellschafters für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Kommanditaktionären sowie weitere
Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.muehlbauer.de/hauptversammlung zur Verfügung und werden in
der Hauptversammlung der Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA ausliegen.
Die Einberufung ist am 25. März 2011 im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

7. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 8.037.376,00. Es ist
eingeteilt in 6.279.200 nennwertlose Aktien (Stückaktien) mit ebenso
vielen Stimmrechten, davon 6.279.199 Stammaktien, die auf den Inhaber
lauten sowie eine Namens-Stückaktie. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 6.279.200, wovon 146.727 Stimmrechte gemäß § 71b AktG ruhen.
Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieser Einberufung im Elektronischen Bundesanzeiger.

8. Hinweis auf Mitteilungspflichten und deren Rechtsfolgen bei
Unterlassung

Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in
§ 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den
Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Roding, den 25. März 2011

Mühlbauer Holding AG & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien

Der persönlich haftende Gesellschafter

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Mühlbauer Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Ramona Bemmerl
Investor Relations
+49(0)9461-952-1653
ramona.bemmerl(at)muehlbauer.de

Branche: Maschinenbau
ISIN: DE0006627201
WKN: 662720
Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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Stuttgart / Freiverkehr
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Datum: 25.03.2011 - 10:01 Uhr
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