EU-Pläne für den Emissionshandel nach 2012: Unbedachte Folgen für den Wettbewerb im Strommarkt?
(industrietreff) - Die energierechtlich spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held begrüßt die Pläne der Europäischen Kommission, den Emissionshandel über den Kyoto-Zeitraum hinaus auszudehnen. „Auch nach 2012 sollte auf marktbasierte Klimaschutzinstrumente nicht verzichtet werden“, so Dr. Ines Zenke, Rechtsanwältin und Partner der Kanzlei.
Die ersten nun vorliegenden Richtlinienentwürfe für die Zeit nach 2012 geben jedoch Anlass zur Sorge, findet die Spezialistin, die zahlreiche Anlagenbetreiber rechtlich vertritt. Zwar handelt es sich bisher noch nicht um endgültige Dokumente. Die Signale aus der Generaldirektion Umwelt stehen jedoch auf Sturm: Ab 2012 sollen neue Kraftwerke zumindest für die Produktion von Strom überhaupt keine kostenlose Zuteilung mehr erhalten. Ob bereits bestehende Anlagen der Stromerzeugung noch eine Gratiszuteilung bekommen, ist ebenfalls sehr ungewiss.
Ob dies den Besonderheiten des deutschen Strommarkts gerecht wird, bezweifelt Zenke. „Eine Vollversteigerung kann sich gerade für Betreiber, die neu in den deutschen Markt eintreten, fatal auf deren Wirtschaftlichkeit auswirken“, erklärt Christian Held, Rechtsanwalt und Partner bei BBH. „Auch wird der Markteintritt unter erschwerten Wettbewerbsbedingungen gegenüber abgeschriebenen Kraftwerken für die etablierten Erzeuger nicht leichter“, ergänzt Rechtsanwalt Christian Held die Sorgen vieler von ihm betreuter Unternehmen, die Kraftwerke in Deutschland planen.
Ob die Kommission durch solche Maßnahmen unabsichtlich das deutsche Stromerzeugungsoligopol stärkt, diskutieren in diesen Tagen viele Marktbeobachter. Sicherheit wird auch der endgültige Kommissionsentwurf nicht geben können, der am 23. Januar 2008 vorgestellt werden soll. Denn bis es eine neue Richtlinie geben wird, wird noch viel Zeit ins Land gehen.
„Die Auswirkungen einer solchen Entscheidung dürfen nicht übersehen werden“, mahnt Held. Auch sei bisher offen, wie mit den bestehenden Garantieansprüchen auf langjährige kostenlose Zuteilungen umgegangen wird, ergänzt Zenke. Hier wurde vom deutschen Gesetzgeber viel versprochen.
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Datum: 14.01.2008 - 12:29 Uhr
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