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Neue EU-Richtlinie zu CO2

(industrietreff) - Die offiziellen Pläne der Europäischen Kommission für den Emissionshandel nach 2012, die seit dem 23.01.2008 bekannt sind, werden für die weitere Entwicklung der Energielandschaft und der Energiepreise bedeutend sein. „Eine Umsetzung der Brüsseler Pläne wird Auswirkungen haben, die so nicht gewollt sein können“, ist sich Dr. Ines Zenke, Rechtsanwältin und Partner bei der energierechtlichen spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held, sicher.

Nach wochenlangen Spekulationen über die Zukunft des europäischen Klimaschutzes hat die Europäische Kommission am 23.01.2008 ihre Pläne offiziell vorgestellt. Kennzeichnend für den Entwurf ist eine Zweiteilung, die das in Deutschland bereits jetzt angelegte, nach Energie und Industrie differenzierende System noch übertrumpft.

Betreiber von stromerzeugenden Anlagen werden ab 2013 vollkommen leer ausgehen. Die bislang weitgehend kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten wird ersatzlos gestrichen. Die Energiewirtschaft, so der Plan, soll 100 Prozent der benötigten Zertifikate ersteigern oder am Markt erwerben müssen. Betroffen sind hiervon sowohl bereits bestehende Anlagen als auch neue Kraftwerke. Nur für die in Kraft-Wärme-Kopplung besonders effizient erzeugte Wärme gibt es eine gewisse kostenlose Ausstattung. Die Einzelheiten hierzu sind allerdings bislang unklar.

Andere in den Emissionshandel einbezogene Branchen sollen dagegen nur schrittweise an die ab 2020 geplante Vollversteigerung herangeführt werden. Je nach Branche sollen Betreiber 2013 noch 80, beziehungsweise sogar noch 100 Prozent Berechtigungen kostenlos erhalten. Diese kostenlosen Zuteilungen sollen linear abgeschmolzen werden. Bis 2020 sollen in ganz Europa keine kostenlosen Berechtigungen mehr verteilt werden, so die Pläne der Kommission.

„Dies hat für die Energieversorgung gravierende Auswirkungen“, beurteilt Dr. Ines Zenke den Entwurf heute in Berlin. „Insbesondere für Newcomer auf dem verkrusteten deutschen Erzeugungsmarkt würde ein solches Vorgehen hohe Marktbarrieren errichten“, ergänzt Christian Held, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei, der unter anderem eine Vielzahl von Kraftwerksmandaten betreut. Erste Ankündigungen dieser Art finden sich bereits in der heutigen Tagespresse.





Der ansteigende Erzeugungspreis führe für geplante und kürzlich gestartete Neubauprojekte auf dem Kraftwerksmarkt zu einer völligen Verschiebung der Projektkalkulation, warnen die Experten. Insbesondere diejenigen Betreiber, denen der deutsche Gesetzgeber im Zuteilungsgesetz 2007 vierzehnjährige Sicherheit über Zuteilungen versprochen hat, sehen sich nun mit vollkommen veränderten Bedingungen konfrontiert. Damit dürfte sich auch die bestehende, ob ihrer Konzentration vielfach kritisierte Erzeugerlandschaft verfestigen.

Auch in einem weiteren Punkt besteht Verbesserungsbedarf. Denn entgegen den Ankündigungen, die Industrie im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligen zu wollen, treffen die Vorschläge der Kommission die Industrie gleich mehrfach: Neben der finanziellen Belastung durch steigende Preise als Abnehmer von Strom sind sie als Erzeuger auch über ihre eigenen stromerzeugenden Kraftwerke betroffen. So wie in Deutschland heute schon die Industrie nicht in vollem Maße von den für sie im Zuteilungsgesetz 2012 vorgesehenen Erleichterungen profitiert, wird auch im künftig einheitlich europäischen Emissionshandel das Industriekraftwerk stromseitig der Energieversorgung zugeschlagen.

„Der Klimaschutz darf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht ausblenden“, warnt Christian Held vor einem einseitigen Kurs der Kommission. Wirksamer Klimaschutz sei auch ohne die geplanten negativen Nebeneffekte möglich. Wichtig sei nun eine themenübergreifende Feinjustierung der Planung. „Diese kann sich an dem jüngeren, leider nur internen Entwurf der Europäischen Kommission orientieren, der noch eine Teil-Gratiszuteilung auch für die Energie vorsah“, schlägt Zenke vor.


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Datum: 25.01.2008 - 15:15 Uhr
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