VIP-Geschäftsführung setzt sich gegen Übernahmeversuch zur Wehr
VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG stellt Antrag auf Abweisung der Feststellungsklage im Verfahren gegen Brass Hat Media Advice Ltd.
(industrietreff) - Grünwald, 28. Januar 2008 – Die VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG hat am Freitag, 25.01.2008, beim Landgericht München I im Verfahren gegen die Brass Hat Media Advice Ltd. (BHMA) einen Antrag auf Abweisung der von dem britischen Investor eingereichten Feststellungsklage gestellt. Das in London ansässige Unternehmen hatte mit dem früheren Geschäftsführer der Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH als Komplementärin der VIP-Fondsgesellschaften (VIP Medienfonds) Vereinbarungen getroffen, die die Handlungsfähigkeit des Fonds erheblich beschneiden würden und mit gravierenden Risiken sowie finanziellen Nachteilen für den Fonds selbst und die Anleger verbunden wären.
Nach Auffassung von VIP sind die Verträge aufgrund einer missbräuchlichen Ausübung der Vertretungsmacht durch den früheren VIP-Geschäftsführer, der aufgrund dieser Vorgänge sowie anderer Unregelmäßigkeiten zwischenzeitlich abberufen wurde, dessen sittenwidrigem Zusammenwirken mit BHMA sowie einer Reihe weiterer Gründe unwirksam. Um Schaden von dem Fonds und den Anlegern abzuwenden, hatte die neue Geschäftsführung die Anerkennung bzw. Umsetzung des Vertrages streitig gestellt und verweigert. Im Gegenzug hatte VIP der BHMA verschiedene Kompromissangebote unterbreitet. BHMA schlug die Angebote jedoch aus und reagierte mit einer Feststellungsklage.
„Wir sind der festen Überzeugung, dass die Verträge unwirksam sind und wollen dies im Rahmen unserer Erwiderung auf die Klage feststellen lassen“, sagt Peter H. Riedel, Geschäftsführer der Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH und ihrer Dienstleistungstochter. „Grundsätzlich spricht zwar nichts gegen eine Kooperation mit BHMA, auch wenn das Unternehmen im internationalen Filmgeschäft bislang noch nicht nennenswert in Erscheinung getreten ist“, so Riedel weiter. „Allerdings sind die einseitig zu unseren Lasten ausgestalteten Verträge unwirksam und vollkommen inakzeptabel, da die Geschäftstätigkeit des VIP Medienfonds 4 nach unserer Auffassung dadurch in wesentlichen Teilen ausgehöhlt wird. Sollten die Verträge tatsächlich rechtskräftig werden, hätte dies zur Folge, dass der Fonds kein einziges Projekt mehr allein verhandeln oder durchführen könnte. Durch die von BHMA geltend gemachten weitgehenden Vertretungsbefugnisse würden die Rechte des Anlegerbeirates, bei dem die letzte Entscheidung bei Investitionen in Filmprojekte liegt und damit letztlich die Rechte der Anleger insgesamt weitestgehend ausgehebelt werden.“
Darüber hinaus hätte die Vereinbarung erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den VIP Medienfonds 4 und die Anleger zur Folge. So kämen auf den Fonds zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 1,5 % aus den jeweiligen Produktionsbudgets zu. Dies würde zu einem erheblichen Anstieg der vom Fonds zu tragenden Kosten führen. Die Vereinbarung sieht außerdem die Zahlung von Erfolgsprovisionen an BHMA vor, was eine erhebliche Verschlechterung der Erlössituation des Fonds bedeuten würde. Zudem würde der VIP Medienfonds 4 durch den Zwang zu Co-Investitionen sein steuerliches Konzept gefährden. VIP-Geschäftsführer Riedel wendet sich gegen die weit reichenden Rechte, die die Verträge dem britischen Investor zu Lasten des Fonds einseitig einräumen. „Durch die Verträge würden wesentliche Teile der operativen Geschäftstätigkeit des Fonds ohne effektive Kontrollmöglichkeit in die Hände eines fremden ausländischen Investors gelegt“, so Riedel, „dies kommt einer Knebelung des Medienfonds gleich und ist nicht hinnehmbar.“ Auch ein eigener Marktauftritt des Fonds wäre künftig ausgeschlossen. Beschränkt wäre auch der Spielraum des Fonds bei der Verwertung der Filmbibliothek. So müsste den Verträgen zufolge BHMA jedes Drittangebot vorgelegt werden. Damit wäre die Verhandlungsposition des Fonds jedoch erheblich geschwächt. „Die steuerrechtlichen Implikationen derart gravierender Änderungen der Fondsstruktur sind unabsehbar und könnten für den VIP Medienfonds 4 und seine Anleger massive finanzielle Nachteile nach sich ziehen“, warnt Riedel.
Angesichts der offensichtlichen Risiken und Nachteile, die die strittigen Verträge für den Medienfonds und seine Anleger bergen, hatte der VIP-Geschäftsführer deren Anerkennung bzw. Umsetzung kurz nach Antritt seiner Position streitig gestellt und verweigert. Riedel wurde am 26.09.2007 von der AVENTAS Wirtschaftsprüfungs GmbH in ihrer Eigenschaft als Treuhänderin des Komplementärgesellschafters zum neuen Geschäftsführer der Komplementärin wie auch der Servicegesellschaft bestellt. Zur Lösung der Situation unterbreitete Riedel dem Investor verschiedene Kompromissangebote, die aber von BHMA nicht genutzt wurden. Parallel forcierte Riedel die Suche nach möglichen Filmprojekten, nachdem sich gezeigt hatte, dass sein Vorgänger diese Aufgabe zuletzt extrem vernachlässigt hatte. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Fonds zugunsten von BHMA bewusst in eine wirtschaftliche Sackgasse gesteuert werden sollte“, so der neue VIP-Geschäftsführer. „Spätestens seit Mai 2007 musste dem damaligen Geschäftsführer der Fonds klar gewesen sein, dass bis Ende des Jahres 2007 ein Brutto-Budget-Volumen von rund 128 Mio. US-Dollar in neue Projekte fließen muss. Trotz ausreichender Angebote wurde damals aber offenkundig nichts unternommen, um in neue Projekte zu investieren.“ Die neue VIP-Geschäftsführung konnte durch intensive Verhandlungen kurzfristig den Zugang zu etwa 20 Filmprojekten mit einem theoretischen Investitionsvolumen von rund 400 Mio. US-Dollar sichern, die im Prinzip noch vor Ablauf des letzten Jahres hätten abgeschlossen werden können.
Mit Blick auf die von BHMA angestrengte Feststellungsklage zeigt sich Riedel zuversichtlich. „Nach unserer Rechtsauffassung sind die strittigen Verträge nicht rechtsgültig, an diesem Punkt ist die Faktenlage eindeutig“, so Riedel. Zudem seien die Verträge auch als unwirksam einzustufen, da der frühere VIP-Geschäftsführer und die BHMA bewusst zum Nachteil des VIP Medienfonds 4 zusammenwirkten. „Der Abschluss der Verträge ist für den Fonds und seine Anleger mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen und Risiken verbunden“, so Riedel, „da der Fonds den Verträgen zufolge nicht mehr eigenständig Filmprojekte abwickeln könnte.“ Riedel weiter: „Der Fonds wäre in seiner operativen Tätigkeit weitestgehend eingeschränkt und müsste mögliche Erlöse stets im Rahmen einer Co-Produktion teilen und zudem erhebliche zusätzliche Aufwendungen der BHMA tragen.“
Für Riedel steht deshalb fest: „Der frühere Geschäftsführer hat – offenbar getrieben von der Aussicht auf eine neue Position bei der BHMA-Unternehmensgruppe – in hohem Maße pflichtwidrig gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft verstoßen und seine Vertretungsmacht durch Abschluss der Verträge eklatant zum Schaden der Anleger missbraucht.“ Riedel weiter: „Die Verträge hätten zwingend der vorherigen Zustimmung des Anlegerbeirates bzw. der Gesellschafterversammlung bedurft. Dies ist jedoch nicht geschehen. Um die Zustimmungspflicht auszuhebeln, wurde von BHMA und dem früheren VIP-Geschäftsführer der Versuch unternommen, die Co-Investment- und Kooperationsvereinbarung als normale Geschäftsbesorgungsverträge zu deklarieren. Davon kann jedoch angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Implikationen keine Rede sein.“ Die Faktenlage lasse nur den Schluss zu, dass hier – gemeinsam mit weiteren Vereinbarungen – der Versuch unternommen wurde, die damals in der Restrukturierung befindliche VIP-Unternehmensgruppe zum Schaden der Anleger zu übernehmen. „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werden wir deshalb unsere Ansprüche gegen den früheren Geschäftsführer in vollem Umfang weiterverfolgen“, so Riedel.
Ansprechpartner für die Medien
VIP Fondsverwaltungsgesellschaft mbH
Helga Krezdorn
Corporate Communications
Bavariafilmplatz 7/Haus 4
82031 Grünwald
Telefon: +49(0)89/74 73 43-0
Telefax: +49(0)89/74 73 43-22
E-Mail: krezdorn(at)vip-media-group.com
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Über die VIP Media Group
Die im Jahr 1989 gegründete Unternehmensgruppe VIP Media Gruppe mit Sitz in Grünwald gehört mit einem Gesamtproduktionsvolumen von rund 1 Mrd. US-Dollar zu Deutschlands größten Filmproduzenten. Insgesamt wurden rund 50 Filmprojekte realisiert, darunter auch zahlreiche preisgekrönte Produktionen wie etwa ‚Das Parfüm’, ‚Monster’, ‚Trade’, ‚7 Zwerge’ und ‚I’m Not There’. Die eigentliche Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb der Kino-, Fernseh- und Musikproduktionen sowie der damit zusammenhängenden Nebenrechte (insbesondere Merchandising) obliegt den vier VIP-Medienfonds (VIP1 bis VIP4). Mit der Herstellung der Filme werden verschiedene Subunternehmer beauftragt.
Die Fonds sind jeweils als eigenständige Kommanditgesellschaften organisiert, wobei die Anleger direkt und indirekt Kommanditisten sind und die jeweilige Komplementärin mit der operativen Geschäftsleitung beauftragen. Die Rolle der Komplementärin erfüllt bei allen Fonds die Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH. Sie wird unterstützt von der Film & Entertainment VIP Medienfonds Service GmbH, die für die Fonds im Wesentlichen Dienstleistungen rund um die Produktion von Filmen erbringt. Die Betreuung der Kommanditisten und die Öffentlichkeitsarbeit sind bei der VIP Fondsverwaltungsgesellschaft mbH angesiedelt.
c/o MärzheuserGutzy Kommunikationsberatung GmbH
Michael Märzheuser/Jochen Gutzy
Geschäftsführende Gesellschafter
Theresienstraße 6-8/Ludwigstraße 21
80333 München
Telefon: +49(0)89/288 90-480
Telefax: +49(0)89/288 90-45
E-Mail: vip(at)maerzheusergutzy.com
Internet: www.maerzheusergutzy.com
Datum: 28.01.2008 - 15:35 Uhr
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