IndustrieTreff - Spinnende Stromzähler – bis zu 300% Mehrverbrauch

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Spinnende Stromzähler – bis zu 300% Mehrverbrauch

ID: 55713

Kaum ein Thema bewegt die Energieverbraucher so sehr wie die Berichte über extreme Stromverbrauch-Rechnungen. Jetzt reagieren die Stromkonzerne, prüfen selbst, was an Ihren Geräten nicht stimmt. In einem Fall ermittelte das Eichamt Köln unter Laborbedingungen einen zu hohen Verbrauch von sage und schreibe fast 300%.

(industrietreff) - Das Sat.1-Magazin "Akte 08" deckt in seiner Ausgabe Ungenauigkeiten beim Verbrauch in Privathaushalten auf. Energiesparlampe, Öko-Kühlschrank, Zeitschaltuhren: Die Deutschen lassen sich immer mehr einfallen, um auf die steigenden Strompreise zu reagieren. Dabei könnte das "teuerste Problem" in den Stromzählern liegen, die zwar in den Haushalten montiert sind, aber den Energieversorgungsunternehmen bzw. Elektrizitätsnetzbetrieben gehören. Bereits zum zweiten Mal hat "Akte 08" bei Stichproben im gesamten Bundesgebiet festgestellt, dass zahlreiche Stromzähler nicht den tatsächlichen Stromverbrauch angeben. In allen Fällen stellte der Stromzähler den Verbrauch immer zu Ungunsten des Kunden dar. Nach dem ersten Fernsehbeitrag in der Sendung vom 1. Juli hatten sich zahlreiche Zuschauer bei "Akte 08" mit dem Verdacht gemeldet, dass auch ihr Stromzähler nicht korrekt misst.

Die erneuten Überprüfungen führte der gerichtlich zugelassene Gutachter Günther Wünsch (55) aus Leichlingen durch. Dabei stellte er fest, dass von ihm stichprobenartig ausgemachte Zähler in Privathaushalten den Energieverbrauch bis zu 50 Prozent höher angaben, als tatsächlich Strom verbraucht wurde. Inzwischen schätzt der Experte, dass "40 bis 50 Prozent der alten Zähler nicht mehr genau laufen". Im Regelfall zum Nachteil des Kunden. "Das ist ein extrem schlechtes Ergebnis für die Verbraucher", so Wünsch.

Ein Beispiel: Bei Familie B. aus Trendelburg bei Kassel ist der bei der Überprüfung gemessene Zählerstand um 49 Prozent höher als der tatsächliche Stromverbrauch. Michael B. gegenüber "Akte 08": "Wegen des hohen Verbrauchs haben wir schon geglaubt, dass unsere elektrischen Geräte defekt sind." Die Familie ist empört, dass sie wegen des ungenauen Stromzählers Hunderte Euro pro Jahr zu viel bezahlt hat.

Die Spitze dieses Skandals jedoch, ist der Umstand, dass die Energieversorger, bzw. die Elektrizitätsnetzbetriebe für die Dienstleistung des Messens und die Bereitstellung eines Zählers auch noch ordentlich kassieren. Dieser Betrag, ist zwar in der Stromrechnung inkludiert, schlägt sich jedoch in Form der Netznutzungskosten bzw. der Messkosten wieder.





Die mk-group Clearing- und Abwicklungsstelle e.V., reagierte auf diese Vorfälle sofort und stellte eine Task Force "Stromzähler" zusammen, mit welcher bundesweit zu einem einheitlichen Tarif von 85 Euro inkl. MwSt, Stromzähler vor Ort durch einen Fachmann geprüft werden und bei dieser Gelegenheit Stromfresser aufgespürt werden und Grundsätze des Energiesparens und der Energieeffizienz erklärt werden.

Die Überprüfung der Richtigkeit des Messergebnisses der Stromzähler, wird mittels Prüfprotokoll festgehalten und der Energieverbraucher bei Abweichungen des Zählermessergebisses bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Energieversorger, bzw. Elektrizitätsnetzbetriebes unterstützt. Diese Unterstützung wird sogar soweit reichen, dass die mk-group Clearing- und Abwicklungsstelle, die Ansprüche für die betroffenen Energieverbraucher, wenn notwendig auch gerichtlich durchsetzt. „Wir werden in einer solchen schwerwiegenden Angelegenheit, die Energieverbraucher nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern aktiv aufklären und unterstützen“, so Martin Richard Kristek, Vorstand der mk-group.

Die mk-group hat speziell für diese Angelegenheit die Rufnummer 040 414 314 858, 24-Stunden besetzt, wobei sich jeder Energieverbraucher auch per mail unter office(at)mk-power.eu direkt melden kann. Die notwendigen Messungen werden in der Regel kurzfristig erledigt.


Themen in dieser Meldung:


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1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein setzt sich zum Ziel, die Allgemeinheit zu fördern, indem unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung auf eine auch langfristig kostengünstige und sichere Energieversorgung der Energieverbraucher hingewirkt wird. Dabei soll keine Gruppe von Verbrauchern zu Lasten einer anderen bevorzugt oder benachteiligt werden.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch

o Bildung und Information der Allgemeinheit, besonders der Energieverbraucher und -produzenten über alle mit Energieproduktion, -versorgung- und - verbrauch zusammenhängenden Fragen

o Einwirkung auf Gesetzgebung und Verwaltung gemäß den Aufgaben und Zielen des Vereins

o die tatkräftige Vertretung und den Schutz der gemeinsamen Interessen von Energieverbrauchern und Energieproduzenten, durch Aufklärung, Information, Beratung und Rechtshilfe im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeiten

o Vergabe von wissenschaftlichen Gutachten im Zusammenhang mit den Aufgaben und Zielen des Vereins,

o Aufbau und Unterhaltung von örtlichen Anlaufstellen für Energieverbraucher und -produzenten

o Bildung und Verwaltung von Zweckbetrieben & Fonds zur Finanzierung von Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Vereinsziele, vor allem von Energiesparmaßnahmen, Energieeffizienzsteigerung und Umweltschutzmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen, wobei zur Verwaltung des Fonds Dritte eingeschaltet werden können.

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person oder Gruppierung durch Ausgaben, die dem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

4. Der Verein wird auf die Energiepolitik zur Erreichung seiner Ziele Einfluss nehmen, sich aber jeder parteipolitischen Betätigung enthalten.

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6. Der Verein vertritt die Interessen des deutschen Energiewesens, auch dem Ausland gegenüber und wahrt die Belange seiner Mitglieder durch Mitarbeit in den einschlägigen internationalen Verbänden in Zusammenarbeit mit ausländischen Vereinigungen.



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T.: 040 414 314 858
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Bereitgestellt von Benutzer: martinkristek
Datum: 10.08.2008 - 22:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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