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BGH-Urteil sichert lediglich Status quo – kein Absinken der Strompreise durch Richtungsentscheid erw

ID: 56185

Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes bezieht sich lediglich auf die Durchleitungsgebühren für Übertragungsnetze

Keine Auswirkungen in der Preisgestaltung für den Endverbraucher erwartet


(industrietreff) - Berlin, 15. August 2008 – Wie das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de) informiert, wird das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Stromnetzentgelten nicht zu sinkenden Strompreisen für die Endverbraucher führen. Gründe dafür sind zum einen die marginale Bedeutung der Gebühren für den gesamten Strompreis und zum anderen der Aspekt, dass die Kostensenkungen durch die Regulierungsbehörden bereits Bestandteil der aktuellen Strompreise sind.

Auslöser des jetzigen Richtungsentscheids war eine Klage des Energiekonzerns Vattenfall vor dem Bundesgerichtshof vom Juni 2006. Dieser hatte gegen eine Senkung seiner Durchleitungsgebühren von damals 18 Prozent geklagt. Nach den aktuellen Beschlüssen muss das Unternehmen nun insgesamt 50 Millionen Euro gegenüber seinen Wettbewerbern verrechnen.

Der Tarifexperte Thorsten Bohg von toptarif.de (www.toptarif.de) erklärt dazu: „Die Hoffnung auf sinkende Strompreise ist vor allem daher irreführend, weil es sich bei den Durchleitungsgebühren für Übertragungsnetze lediglich um einen kleinen Bestandteil der Netzentgelte handelt.

Netzentgelte machen zwar insgesamt etwa 30% des Endpreises für Strom aus, der Kostenanteil der Übertragungsnetze, um die es im Urteil ging, beträgt aber gerade einmal 4 Prozent. Allein die steigenden Beschaffungspreise für Energie zehren die Kosteneinsparungen durch sinkende Übertragungsnetzgebühren mehr als auf.“

„Zudem bestätigt das Urteil des BGH lediglich in weiten Teilen das Verfahren zur Berechnung einer Gebühr, das bereits seit Jahren durch die Regulierungsbehörden in dieser Form praktiziert wird. Davon sind natürlich ebenso die aktuellen Strompreise der Endverbraucher betroffen“, führt Bohg weiter aus. „Auch die 50 Millionen Euro, die Vattenfall gegenüber seinen Wettbewerbern zu verrechnen hat, sind lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein und werden keine positiven Effekte für die Verbraucher haben.“





Zwar sei für Bohg das Grundsatzurteil des BGH ein wichtiges Signal für mehr Wettbewerb am Strommarkt, allerdings müssten Verbraucher dennoch in den kommenden Monaten eher mit steigenden Preisen rechnen. „Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Kosten für fossile Energieträger rechnen wir damit, dass gerade im Herbst und zum Jahreswechsel zahlreiche Anbieter ihre Preise für Strom erhöhen werden“, so Bohg von toptarif.de (www.toptarif.de).

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Datum: 15.08.2008 - 14:39 Uhr
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